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Wir versorgen Deutschland

WvD-Stellungnahme zur Neuregelung der Präqualifizierung im ALBVVG: Negative Folgen für Versorgung und Wettbewerb verhindern!

Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 mit dem ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung beschlossen. „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) fordert in einer Stellungnahme die Politik nun auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um eine einheitliche Zulassung auf Basis der PQ-Kriterien für alle Leistungserbringer sicherzustellen.

„Der Gesetzgeber hat mit dieser Neuregelung ohne Sachgrund sowohl die einheitliche Versorgungsqualität als auch den gleichen Marktzugang und fairen Wettbewerb im Hilfsmittelbereich über Bord geworfen“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „Mit unserer Stellungnahme zeigen wir auf, wo nun in der Folge im Sinne aller Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich dringender Handlungsbedarf besteht.

So dürfe es bei gesetzlich verfügten Standards in der Versorgung keine Kompromisse geben. Es müsse sichergestellt sein, dass die Anforderungen zur Abgabe von Hilfsmitteln bezüglich der räumlichen und sachlichen Ausstattung des Betriebes als auch an die Fachkunde künftig in die Zulassung zum Apothekenbetrieb eingefügt, geprüft und überwacht werden, so Abel und Grunau weiter. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Frage, welche Versorgungen künftig mit oder ohne Präqualifizierung erfolgen dürfen unter Ausschluss der Sanitätshäuser exklusiv zwischen GKV-SV und den Verbänden der Apotheken verhandelt werden soll. Die Spitzenorganisationen der maßgeblichen Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich müssen hier zwingend einbezogen werden.

Darüber hinaus sei eine grundsätzliche Überarbeitung der Präqualifizierung sowie die Beseitigung von bürokratischen Benachteiligungen in der Hilfsmittelversorgung gegenüber der Abgabe von Arzneimitteln beispielsweise bezüglich des Inkassorisikos bei der gesetzlichen Zuzahlung notwendig. Gleiches gelte für die Einführung des e-Rezeptes und bei der Null-Retaxierung.

Die ausführlichen Forderungen und deren Begründungen finden Sie in der WvD-Stellungnahme zum Beschluss des ALBVVG hier.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Kirsten Abel

Generalsekretärin

Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25

E-Mail: abel@wirversorgendeutschland.de

Patrick Grunau

Generalsekretär

Mobil: +49 (0)160 8 85 40 27

E-Mail: grunau@wirversorgendeutschland.de

Über „Wir versorgen Deutschland“ (WvD):

Das Bündnis Wir versorgen Deutschland (WvD) setzt sich für eine qualitätsgesicherte, wohnortnahe und individuelle Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln ein. Die Mitglieder zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. Zu dem Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC).

Impressum:

Wir versorgen Deutschland (WvD) i.Gr. | Lützowstraße 102-104 | 10785 Berlin

Tel. +49 (0)30 33 93 35 63 | E-Mail: info@wirversorgendeutschland.de

Vorstand: Ben Bake, Axel Friehoff, Thomas Piel, Alf Reuter, Jens Sellhorn, Kirsten Abel (Generalsekretärin), Patrick Grunau (Generalsekretär).

www.wirversorgendeutschland.de | BT-Lobbyregister-Nr.: R004824

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