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Änderung der Bedingungen für den Weiterverkauf der Cap Gemini-Aktien durch die Partner und früheren Partner von Ernst & Young

Paris/Bad Homburg (ots-PRNewswire) -

Cap Gemini S.A. und die
Partner sowie ehemaligen Partner von Ernst & Young haben entsprechend
der Ankündigung vom 10. Januar 2001 die Vereinbarungen über den
zukünftigen Weiterverkauf von Cap Gemini-Aktien überarbeitet. Die
neue Regelung betrifft Aktien, die im Zusammenhang mit dem Kauf von
Ernst & Young Consulting durch Cap Gemini S.A. im Mai 2000 ausgegeben
wurden.
Die Verhandlungen zu den neuen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Die Verträge befinden sich im Unterzeichnungsverfahren. Sie
beinhalten die folgenden Klauseln:
Cap Gemini SA ist für die Koordination der Vorbereitung und
Einleitung der Verkaufstransaktionen verantwortlich. Auf Vorschlag
von Cap Gemini SA übernimmt ein Ausschuss, der sich aus zwei
Vertretern der Ernst & Young Audit & Tax Partner und zwei Vertretern
von ehemaligen Partnern des Consulting-Bereichs zusammensetzt, die
Entscheidung, eine Transaktion mit allen in Beziehung stehenden
Bedingungen durchzuführen. Sowohl Cap Gemini S.A. und Ernst & Young
unternehmen die erforderlichen Schritte, um bei den Aktionären
regelmäßig anzufragen, ob und falls ja, wie viele Aktien sie zu
welchen Bedingungen verkaufen möchten. Die Transaktionen können
jederzeit bis zur der Anzahl der veräußerbaren Aktien durchgeführt
werden, die in den zwölf Monate nach jeder Order gemäß den
ursprünglichen Vereinbarungen verkauft werden können. Demgemäß sind
die Vertragsparteien nicht mehr an die Weiterverkaufstermine der
ursprünglichen Vereinbarung gebunden. Wenn alle oder ein Teil der für
den Verkauf vorgemerkten Aktien am Ende der zwölfmonatigen Periode,
die auf die Bekanntgabe der Verkaufsorder folgt, nicht verkauft sind,
haben die Aktionäre oder deren alleinige Vertreter das Recht zu einem
Weiterverkauf unter Bedingungen, die darauf ausgerichtet sind, eine
Marktbeeinträchtigung zu minimieren. Sonderregelungen gelten in den
Jahren 2004 und 2005 für Aktien, die nur den Ernst & Young Audit &
Tax Partnern und deren Firmen gehören, so dass diese alle Aktien am
oder bis zum 23. Mai 2005 veräußern können. Dies stellt sicher, dass
die SEC-Anforderungen (Securities and Exchange Commission - US
Börsenaufsicht) erfüllt werden.
Diese Ergänzungen haben keine Auswirkungen auf die Bedingungen,
unter denen Aktien nach Ablauf bestimmter Sperrfristen (Lock-up)
gemäß den ursprünglichen Vereinbarungen verkauft werden können.
Die obigen Regelungen stimmen mit dem von allen Parteien
verfolgtem Ziel überein, die Flexibilität bei dem Volumen und der
zeitlichen Regelung bei zukünftigen Veräußerungen von Cap Gemini
S.A.-Aktien zu steigern sowie gleichzeitig einen geordneten
Weiterverkauf zu gewährleisten. 
 Cap Gemini Ernst & Young ist weltweit das drittgrößte Unternehmen
für Management- und IT-Beratung sowie die größte Unternehmensberatung
europäischen Ursprungs. Das Unternehmen bietet Strategie-,
Management- und IT-Beratung, Systemintegration sowie Outsourcing auf
globaler Ebene. Darüber hinaus berät es traditionelle wie Start-up-
und Internet-Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von
Wachstumsstrategien in der New Economy. Die neu geformte
Beratungsorganisation beschäftigt weltweit über 59.000 Mitarbeiter
und erzielte 2000 einen Pro-forma-Umsatz von 8,471 Milliarden Euro.
Mehr Informationen zu Cap Gemini Ernst & Young, den Dienstleistungen
und Büros finden Sie unter www.de.cgey.com.
Presserückfragen bitte an:
Philippe Guichardaz
Tel.: 33 (0)1 47 54 50 45

Original-Content von: Capgemini, übermittelt durch news aktuell

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