SANIROVA GmbH Haus- und Wohnungssanierung
Tamer Ates: Was die geplante Sanierungspflicht für Hausbesitzer bedeutet
Berlin (ots)
Das Thema Sanierungspflicht schlägt gerade hohe Wellen. Es stehen umfangreiche Änderungen bei den gesetzlichen Grundlagen an. Tamer Ates bietet mit der SANIROVA GmbH Komplettlösungen zur Altbausanierung in Berlin und dem Berliner Umland an. Wir haben den Experten gefragt, was auf die Hausbesitzer zukommt.
Die Verunsicherung unter den Eigenheimbesitzern ist gegenwärtig groß. Das Gebäudeenergiegesetz wird gerade überarbeitet und auch die EU plant neue Vorgaben zur Sanierungspflicht. Was bedeutet das für die Dämmung von Dach und Fassaden? Muss die Heizungsanlage bald getauscht werden? "Die Sanierungspflicht wird kommen, doch ein Grund zur Panik ist das sicherlich nicht", sagt Tamer Ates von der SANIROVA GmbH. "Zum einen muss niemand befürchten, dass er von heute auf morgen zum Umbau gezwungen ist, zum anderen sind alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit einer Einsparung bei den Energiekosten verbunden. Dazu kommt, dass mit den gesetzlichen Änderungen auch neue Förderprogramme aufgelegt werden. Ich würde jedem Hausbesitzer empfehlen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um die Sanierung dann in aller Ruhe aus einer Hand durchführen zu lassen." Als Sanierungsexperte weiß Tamer Ates, worauf es heute wirklich ankommt. Gemeinsam mit seinem Team unterstützt er seine Kunden darum mit ganzheitlichen Lösungen. Dazu zählen die Veränderungen ineffizienter Grundrisse, die Erneuerung veralteter Sanitäranlagen, die Verbesserung der Energieeffizienz als auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Besonderheit: Sie vereinen alle Gewerke, die eine Modernisierung erfordert, unter einem Dach. Was es mit der geplanten Sanierungspflicht wirklich auf sich hat und was das für Hausbesitzer bedeutet, hat der Experte im Folgenden zusammengefasst.
Diese Änderungen sind zu erwarten
Nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz greift eine Sanierungspflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser lediglich im Fall eines Besitzerwechsels. Vorgesehen ist dann die Dämmung des Daches oder wahlweise der obersten Geschossdecke, falls der Dachraum nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Warmwasserführende Rohre müssen ebenfalls gedämmt werden, sofern sie sich in unbeheizten Räumen befinden. Bisher galt zudem, dass Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden müssen. An dieser Stelle gibt es nach dem Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz allerdings gravierende Änderungen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz soll mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Entwurf liegt vor, doch er durchläuft momentan das parlamentarische Verfahren, sodass es durchaus zu Änderungen kommen kann. Für die Heizungsanlagen sieht der Entwurf Folgendes vor: Im Fall eines Defekts, der nicht repariert werden kann, muss die Heizung durch eine Anlage ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. In der Praxis läuft es damit auf eine Wärmepumpe oder auf eine Solarthermieanlage hinaus. Das Gesetz soll aber auch einige Ausnahmen zur Regel enthalten: Ist die neue Heizanlage beispielsweise nicht umgehend lieferbar oder müssen für den Umbau Veränderungen am Haus vorgenommen werden, darf für maximal drei Jahre eine Heizung nach altem Standard eingebaut werden. Eigentümer im Alter über 80 Jahren sind von der Vorgabe im Übrigen ganz ausgenommen.
Die Sanierungspflicht auf Ebene der EU
Auch bei der Europäischen Union wird gegenwärtig über das klimafreundliche Wohnen verhandelt. Zur Debatte steht eine EU-Sanierungspflicht, auf deren Grundzüge sich das Parlament bereits geeinigt hat. Nun geht es um die Ausformulierung des Gesetzesentwurfs und seine Diskussion. Das Bild, das sich bisher abzeichnet, sieht einheitliche Energieeffizienzklassen für alle EU-Mitglieder vor. Die Bezeichnungen sollen von A bis G reichen, wobei G der schlechteste Standard wäre. Bis 2025 müssen die Länder ihre Systeme auf die neue Einstufung umstellen. Die einheitliche Einstufung dient dann als Grundlage für die Sanierungspflicht. Geplant ist, dass bis 2030 die Klassen F und G auf mindestens E kommen, während bis 2033 alle Gebäude bei D oder besser liegen sollen. Welche konkreten Maßnahmen für den Aufstieg in eine höhere Klasse erforderlich sind, ist bisher noch nicht klar ersichtlich. Es wird aber zwangsläufig auf die Dämmung von Dach und Wänden, eine effiziente Heizungsanlage, Solarthermie und Fotovoltaik hinauslaufen. Eine weitgehende Solarpflicht wird ohnehin in die EU-Gesetzgebung Eingang finden. So sollen ab 2033 sämtliche Gebäude bei größeren Umbaumaßnahmen mit Solaranlagen ausgestattet werden.
Was genau im EU-Gesetz stehen wird, ist natürlich von einigen Variablen abhängig. Bisher liegt schließlich nicht einmal ein Entwurf, sondern lediglich eine Richtlinie des Parlaments vor. Der Zug fährt aber zweifellos in eine bestimmte Richtung und eine plötzliche Umkehr scheint ausgeschlossen. Deutschland wird als EU-Mitglied seine Gesetzgebung anpassen müssen. Es verstärkt sich aber lediglich ein vorhandener Trend. Angst vor einer energetischen Sanierung müssen die Hausbesitzer sicherlich nicht haben. Mit einem professionellen Partner an der Seite lässt sich der Umbau schnell und sauber durchführen. Und: Wer früher saniert, spart auch früher.
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