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Mainova AG

ots Ad hoc-Service: Mainova AG.

Frankfurt a.M. (ots Ad hoc-Service) -

Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG, übermittelt von der DGAP
Für den Inhalt ist allein der Emittent verantwortlich
Seit dem 01.01.1999
besteht zwischen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die
mit über 75 % am Grundkapital der Mainova AG beteiligt ist, und
unserer Gesellschaft gewerbesteuerliche Organschaft nach @ 2 Abs. 2
Satz 2 Gewerbesteuergesetz.
Die Mainova gilt als unselbstständige Betriebsstätte der
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und schuldet somit seit
1999 keine Gewerbesteuer mehr.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft waren bereits vor der
Hauptversammlung 1998 (S. 66 des Ausgliederungsberichts vom
14.07.1998 zur Vorbereitung des Zusammenschlusses der Maingas AG und
des Versorgungsbetriebes der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH zur
Mainova AG) über die Absicht der Mainova und der Stadtwerke Frankfurt
am Main Holding GmbH unterrichtet worden, zu vereinbaren, dass
Mainova die Gewerbesteuer, die ohne Bestehen einer
gewerbesteuerlichen Organschaft auf ihren Gewerbebetrieb entfallen
würde, im Wege der Konzernumlage an die Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH abführt.
Da aufgrund zwischenzeitlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung
von der Unzulässigkeit einer derartigen Gewerbesteuerumlagezahlung
auszugehen ist, hat der Vorstand den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 1999 unter der Prämisse aufgestellt, dass der Vorstand
der Hauptversammlung vorschlagen wird, den sich aus dem Wegfall der
Gewerbesteuer ergebenden zusätzlichen Jahresüberschuss zur
Ausschüttung eines zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 DM je Stückaktie
zu verwenden.
Über die Feststellung des Jahresabschlusses 1999 wird der
Aufsichtsrat voraussichtlich am 15. Juni 2000, über die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 1999 wird die voraussichtlich
am 23. August 2000 stattfindende Hauptversammlung der Mainova AG
entscheiden.
Mainova Aktiengesellschaft Der Vorstand

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