ots Ad hoc-Service: Mainova AG.
Frankfurt a.M. (ots Ad hoc-Service) -
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Seit dem 01.01.1999 besteht zwischen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die mit über 75 % am Grundkapital der Mainova AG beteiligt ist, und unserer Gesellschaft gewerbesteuerliche Organschaft nach @ 2 Abs. 2 Satz 2 Gewerbesteuergesetz.
Die Mainova gilt als unselbstständige Betriebsstätte der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und schuldet somit seit 1999 keine Gewerbesteuer mehr.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft waren bereits vor der Hauptversammlung 1998 (S. 66 des Ausgliederungsberichts vom 14.07.1998 zur Vorbereitung des Zusammenschlusses der Maingas AG und des Versorgungsbetriebes der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH zur Mainova AG) über die Absicht der Mainova und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH unterrichtet worden, zu vereinbaren, dass Mainova die Gewerbesteuer, die ohne Bestehen einer gewerbesteuerlichen Organschaft auf ihren Gewerbebetrieb entfallen würde, im Wege der Konzernumlage an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH abführt.
Da aufgrund zwischenzeitlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung von der Unzulässigkeit einer derartigen Gewerbesteuerumlagezahlung auszugehen ist, hat der Vorstand den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1999 unter der Prämisse aufgestellt, dass der Vorstand der Hauptversammlung vorschlagen wird, den sich aus dem Wegfall der Gewerbesteuer ergebenden zusätzlichen Jahresüberschuss zur Ausschüttung eines zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 DM je Stückaktie zu verwenden.
Über die Feststellung des Jahresabschlusses 1999 wird der Aufsichtsrat voraussichtlich am 15. Juni 2000, über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 1999 wird die voraussichtlich am 23. August 2000 stattfindende Hauptversammlung der Mainova AG entscheiden.
Mainova Aktiengesellschaft Der Vorstand
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