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Alexianer unterstützen moderaten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe 

Alexianer unterstützen moderaten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe 
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Die Alexianer Gruppe, einer der größten deutschen konfessionellen Träger in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, unterstützt den moderaten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe. Dieser von Dr. Lars Castellucci (SPD) und anderen Mitgliedern des Bundestags eingebrachte Entwurf sieht ein Verbot der organisierten, so genannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz vor. Der Bundestag wird voraussichtlich an diesem Donnerstag über die Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe abstimmen.

„Wir teilen die Überzeugung, dass jedes menschliche Leben in jeder Phase gewollt und angenommen ist. Deshalb lehnen wir es grundsätzlich ab, dass Ärzt*innen oder andere Personen, die in einer professionellen pflegenden, betreuenden oder begleitenden Beziehung zu Menschen stehen, Beihilfe zum Suizid leisten oder sie bei der Vorbereitung eines Suizids unterstützen“, sagt Dr. Hartmut Beiker, Vorsitzender der Stiftung der Alexianerbrüder und der Gesellschafterversammlung Alexianer GmbH.

„Allerdings ist auch klar, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, das das bisherige Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt hat, endlich die geforderten gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen“, so Dr. Beiker weiter.

Der Gesetzentwurf von Dr. Lars Castellucci (SPD) et al. sieht unter anderem vor, dass geschäftsmäßige Suizidhilfe weiterhin im Rahmen des Strafrechts geregelt ist, Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt und die Erlaubnis grundsätzlich an den Nachweis der Freiverantwortlichkeit und die Volljährigkeit geknüpft wird. Das wird von den Alexianern positiv bewertet.

Demgegenüber sieht der Gesetzentwurf von Helling-Plahr et al. Suizidhilfe als gewöhnliche ärztliche Leistung an, die unter anderem auch „lebenssatte“ Menschen erhalten würden und die aus dem Strafrecht herausgelöst wäre. Eine aus Sicht der Alexianer untragbare gesellschaftliche Etablierung des Suizids wäre die Folge.

Als Manko des gesamten Gesetzentstehungsprozesses sieht Dr. Beiker, dass zwar die Suizidhilfe, aber nicht die im Sinne des Lebensschutzes unbedingt erforderliche Suizidprävention geregelt wäre: „Hier muss unbedingt nachgebessert werden, damit Suizidhilfe nicht ungewollt normalisiert wird.“

„Grundsätzlich sehe ich Suizidassistenz nicht als ärztliche Aufgabe. Als Mediziner ist es unsere Pflicht Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen“, sagt Dr. Iris Hauth, Psychiaterin und Psychotherapeutin und Ärztliche Direktorin der Alexianer St. Joseph Berlin-Weißensee GmbH. „Bei suizidwilligen Menschen muss stets gegeben sein, dass sie immer selbstbestimmt handeln und sie nicht unter einer akuten psychischen Erkrankung leiden – was bei einem Großteil der tödlichen Suizidhandlungen der Fall ist.“

So würden unter anderem schwere Depressionen, Psychosen, Abhängigkeitserkrankungen und impulsives Verhalten bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen die Selbstbestimmung beeinträchtigen. „Für Menschen in suizidalen Krisen muss sichergestellt sein, dass sie jede erdenkliche Hilfe erhalten – viele rücken von ihrem Suizidwunsch ab, wenn sie gute Begleitung erfahren. Der Staat ist in der Pflicht für entsprechende Hilfsangebote zu sorgen und gleichzeitig strikte prozedurale Vorgaben zu machen.“ Das Verfahren zur Prüfung der Selbstbestimmtheit sollte fachärztliche Gutachten, Psychotherapie und schnelle Hilfsangebote beinhalten. Zudem sollten die Betroffenen umfassend beraten werden, angemessene Hilfestellungen erhalten und Wartefristen zwischen Beratung und Vollzug der Suizidassistenz bestehen.

Alexianer Gruppe
Die Alexianer Gruppe ist eins der größten konfessionellen Gesundheits- und Sozialwirtschafts-Unternehmen und als Verbund bundesweit in zwölf Regionen, acht Bistümern und sechs Bundesländern tätig. Die Alexianer beschäftigen derzeit 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreiben somatische und psychiatrische Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren sowie Einrichtungen der Senioren-, Eingliederungs- und Jugendhilfe. Als gemeinsames Dach der Unternehmensgruppe arbeitet die Alexianer GmbH im Auftrag der Stiftung der Alexianerbrüder, die als Träger und Gesellschafter das Erbe der 800 Jahre alten Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder und anderer Ordensgemeinschaften bewahrt. 2022 erwirtschaftete die Gruppe einen Umsatz von 1,83 Mrd. Euro.