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Karneval feiern ohne Reue - Tipps für Autofahrer

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Bonn (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Verkleiden, singen, feiern und bützen, bis der Arzt kommt: Die "fünfte Jahreszeit" ist hierzulande ja für viele ein willkommener Anlass, mal wieder richtig auf die Pauke zu hauen. Und wer schon mal an einer Karnevalssitzung teilgenommen oder sich hautnah einen Faschingsumzug angeschaut hat, weiß: Alkohol fließt dort meistens in Strömen. Trotzdem sieht man danach immer wieder total losgelöste Jecken, die sich voll kostümiert und vollgetankt hinters Steuer ihres Autos setzen. Warum das keine gute Idee ist, verrät Ihnen Helke Michael.

Sprecherin: Die Antwort ist ganz einfach: Auch zu Karneval gibt's im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit. Wie an jedem anderen Tag im Jahr gilt auch dann: "Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht"!

O-Ton 1 (Sven Rademacher, 0:26 Min.): "Genau so ist es - und zwar aus gutem Grund: Denn bereits geringe Mengen an Alkohol können die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. Die Sehfähigkeit leidet, die Augen werden lichtempfindlicher, wir können Entfernungen nicht mehr richtig einschätzen - und manchmal bekommt man auch den sogenannten Tunnelblick, hat also nur noch ein erheblich eingeschränktes Gesichtsfeld. Und außerdem verlängert sich mit Alkohol im Blut die Reaktionszeit, während gleichzeitig - und das ist besonders gefährlich - die Risikobereitschaft steigt."

Sprecherin: Sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat und rät:

O-Ton 2 (Sven Rademacher, 0:29 Min.): "Wer zu tief ins Glas geschaut hat, sollte sein Auto immer stehen lassen und mit dem Bus, dem Zug oder dem Taxi nach Hause fahren. Selbst dann, wenn man nur ein Bierchen zum Anstoßen getrunken hat. Wichtig ist auch noch das Thema Restalkohol: Der Körper kann nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Blut pro Stunde abbauen. Das heißt: Wer nachts um drei Uhr mit 1,5 Promille im Blut ins Bett geht, hat morgens um neun immer noch deutlich Restalkohol im Blut. Ist also schlicht und einfach immer noch fahruntüchtig und sollte sich auf keinen Fall hinters Steuer setzen."

Sprecherin: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, dem drohen Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. Und wie sieht es aus, wenn man voll kostümiert von der Polizei angehalten wird?

O-Ton 3 (Sven Rademacher, 0:26 Min.): "Laut Straßenverkehrsordnung darf man weder sich noch andere Personen durch seine Kostümierung gefährden. Sicht-, Gehör- und Bewegungsfreiheit müssen gewährleistet sein. Perücken und Mützen sind meistens okay - auf Masken und große Brillen sollte lieber verzichten werden - genauso wie auf aufwendige Kostüme, die einen beim Autofahren behindern. Denn wenn man dann einen Unfall baut, riskiert man eventuell wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen."

Abmoderationsvorschlag:

Sie haben es gehört: Alkohol und Kostüme am Steuer werden für Narren schnell teuer. Besser also nur nüchtern und unmaskiert Auto fahren. Weitere Infos dazu gibt´s im Internet unter DVR.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Sven Rademacher

Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67

eMail SRademacher@dvr.de

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