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Illegale Weitergabe von Handyvertragsdaten an die Schufa

Köln (ots)

Nahezu alle großen deutschen Mobilfunkanbieter wie Telefónica, Telekom und Vodafone übermitteln seit Jahren sogenannte Positivdaten an die Schufa - ohne Einwilligung ihrer Kunden. Etwa ein Drittel aller deutschen Mobilfunknutzer sind betroffen. Das hat eine Auswertung von tausenden Schufa-Auskünften durch die Verbraucherkanzleien WBS.LEGAL und Legalbird ergeben. Dabei hat ein Gericht längst entschieden: Diese Datenweitergabe ist illegal! Betroffenen steht Schadensersatz von bis zu 5.000 Euro zu.

Bereits 2021 berichteten die SZ und der NDR über diese Praxis. Die Verbraucherzentrale klagte daraufhin gegen drei Anbieter. Im April 2023 wurde Telefónica verurteilt, da keine freiwillige Einwilligung zur Weitergabe der Positivdaten vorlag.

Doch was sind Positivdaten überhaupt? Positivdaten sind z.B. Informationen über die Anzahl laufender Verträge oder darüber, wann Rechnungen bezahlt wurden. Auch diese vermeintlich neutralen Informationen können sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken.

Trotz des Urteils haben viele Mobilfunkanbieter ihre Praktiken nicht geändert. Andreas Quauke von Legalbird: "Wir haben bereits über 15.000 Schufa-Auszüge für unsere Mandanten angefordert und nach den ersten 3.500 Datensätzen festgestellt, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag betroffen ist."

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei WBS.LEGAL, erklärt: "Die Betroffenen haben Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Datenschutzgrundverordnung. Wir gehen davon aus, dass ihnen ein Schadensersatz von bis zu 5.000 Euro zusteht. Das sind Schadensersatzzahlungen, die etliche Gerichte in der Vergangenheit bei illegalen Schufa-Einträgen genauso ausgeurteilt haben."

Quauke berichtet weiter: "Bislang haben sich rund 100.000 Verbraucher bei uns gemeldet. Zunächst schreiten wir mit Rechtsschutzversicherten voran, da die Rechtslage noch nicht zu 100% geklärt ist und wir das Kostenrisiko für unsere Mandanten gering halten wollen. In einem weiteren Schritt würden wir auch ein Modell für alle anderen finden."

Ob man betroffen ist, lässt sich herausfinden, indem man kostenlos dieses Formular ausfüllt: https://wbs.law/wbs-handyvertrag Weitere Informationen gibt es auf dieser Seite: https://wbs.law/wbs-handyvertrag-schadensersatz

Pressekontakt:

Tobias Spies
tobias.spies@wbs.legal
+4922195156351

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