Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN siegt im Kampf gegen größten bayerischen Entenmäster
Nürnberg (ots)
Heute hat um 10:00 Uhr das Oberlandesgericht Nürnberg in zweiter Instanz entschieden, dass die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die Entenhaltung der Geflügelproduktionsgesellschaft mbH (GEPRO) weiterhin als nicht artgerecht bezeichnen darf (Az.: 1 U 3939/0). Ferner besteht für das Unternehmen keinerlei Anspruch auf Herausgabe von belastendem Foto- und Videomaterial, das aus den Ställen der GEPRO stammt. "GEPRO versucht seit Jahren, kritischen Stimmen einen Maulkorb zu verpassen anstatt endlich seine Tierhaltung zu verbessern. Die Auffassung des Oberlandesgerichtes zeigt jedoch, dass skandalöse Mängel bei der Tierhaltung nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden können", kommentiert VIER PFOTEN Landwirtschaftsexperte Thomas Pietsch das Urteil.
Hintergrund: GEPRO ist mit mindestens 160.000 Tierplätzen das mit Abstand größte Entenmastunternehmen Bayerns und dominiert die Erzeugung im Freistaat mit einem Anteil von circa 60 Prozent. Foto- und Filmmaterial belegen, dass die Tiere keinerlei Zugang zu Badegelegenheiten oder einem Auslauf haben, obwohl dies zur Erfüllung ihrer Verhaltensansprüche unerlässlich ist. Stattdessen vegetieren die Wasservögel im Dämmerlicht riesiger Masthallen bis zur Schlachtung vor sich hin. Immer wieder verenden Tiere vorzeitig. Um eine auch in Deutschland rechtsverbindliche Empfehlung der EU umzusetzen, hat das zuständige Landratsamt angeordnet, dass GEPRO wenigstens die Tränken tiergerecht umzurüsten hat. Dem hat das Unternehmen bisher nicht Folge geleistet.
"Das Urteil bestätigt uns in der Auffassung, dass bei GEPRO von artgerechter Tierhaltung nicht die Rede sein kann", so Thomas Pietsch weiter. "Vielmehr wird von dem Betrieb seit Jahren gegen EU-Regelungen und das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen". Obwohl Ministerpräsident Stoiber die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ausdrücklich unterstützt hat, zeichnet sich die bayerische Staatsregierung hier bisher durch anhaltende Tatenlosigkeit aus. In einem Schreiben der Staatskanzlei an VIER PFOTEN heißt es, dass der Staat für den Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe eine besondere Verantwortung trägt. Die Vorgänge rund um das Skandalunternehmen zeigen jedoch, dass bei der praktischen Umsetzung dieses Bekenntnisses weder Ministerpräsident Stoiber noch die fachlich zuständigen Minister Eberhard Sinner und Josef Miller ihrer Verantwortung gerecht werden.
Anlässlich der Entscheidung des Oberlandesgerichtes fordert VIER PFOTEN die bayerischen Politiker nochmals auf, endlich Maßnahmen gegen diese anhaltende Tierquälerei zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zum Schutz des Wassergeflügels zu erarbeiten. VIER PFOTEN wird in Kürze erneut Anzeige gegen den Betrieb erstatten, da gravierende tierschutzrelevante und immissionsschutzrechtliche Mängel nach wie vor nicht behoben worden sind.
Ansprechpartner: Weitere Informationen und Bildmaterial erhalten Sie bei VIER PFOTEN Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040/399249-31 Thomas Pietsch, Kampagnenleiter Landwirtschaft, Tel. 040/399249-50 oder 0171-4910784
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