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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

VIER PFOTEN begrüßt Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen CDU zum Schächten

Hamburg (ots)

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN bewertet
die aktuelle Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen CDU für
"Klare Regelungen zum Schächten im Tierschutzgesetz des Bundes" als
folgerichtigen Schritt nach Aufnahme des Tierschutzes in das
Grundgesetz. VIER PFOTEN appelliert an die Landtagsfraktionen in
Nordrhein-Westfalen, dem Gesetzesantrag bei der anstehenden
Plenardebatte vom 22. bis 24.01.2003 zuzustimmen.
Der Antrag der CDU sieht vor, dass die zuständigen Behörden
Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schächten nur noch
erteilen sollen, wenn nach dem Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnis sicher ist, dass dadurch für das betroffene Tier keine
größeren Schmerzen oder Leiden, insbesondere Todesangst, verbunden
sind als bei vorheriger Betäubung. Der Antragsteller muss zusätzlich
nachgewiesen haben, dass seine Religionsgemeinschaft das Schächten
zwingend vorschreibt oder den Genuss von Fleisch nichtgeschächteter
Tiere untersagt.
"Der Antrag ist im Sinne des ethischen Tierschutzes formuliert und
spiegelt den neuen Rechtsrahmen nach der Aufnahme des Tierschutzes
ins Grundgesetz wider", kommentiert die Geschäftsführerin des VIER
PFOTEN e.V., Frau Dr. Marlene Wartenberg, die Initiative. "Wir gehen
davon aus, dass das Schächten, im Vergleich zum Schlachten mit
korrekt ausgeführter Betäubung, häufig starkes zusätzliches Tierleid
hervorruft. Eine behördliche Zustimmung müsste in Zukunft auf Basis
einer veterinärmedizinischen Beurteilung des zu erwartenden Leidens
getroffen werden. Durch die Einbeziehung des Tierleidaspektes könnte
eine deutliche Verringerung der Ausnahmegenehmigungen erreicht
werden."
VIER PFOTEN begrüßt, dass Antragsteller explizit nachweisen
sollen, warum eine Ausnahmeregelung für die Religionsgemeinschaft
erforderlich ist. Im praktischen Vollzug allerdings sind dringend
bundesweite Regelungen nötig, die eine einheitliche Beurteilung der
Anträge sicherstellen. Damit könnte eine Überforderung der
zuständigen Behörden vermieden werden, die sich nicht immer in der
Lage sehen, die Frage nach der religiösen Notwendigkeit zu
beurteilen.
Weiter Informationen bei VIER PFOTEN:
Beate Schüler, 
Pressesprecherin, 
Tel.: 040 - 399 249 31 oder 0170-5508261

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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