Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Bundesrat entscheidet über Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände VIER PFOTEN: Dem Tier eine Stimme geben
Hamburg/Berlin - Am Freitag, den 5. November 2004, entscheidet der Bundesrat über einen Gesetzentwurf zur Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände, den das Land Schleswig-Holstein im März 2004 eingereicht hat. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßt ausdrücklich die mit dieser Gesetzesinitiative angestrebte Stärkung der Interessenvertretung für Tiere und wird morgen ab 8.30 Uhr dieser notwendigen rechtlichen Änderung mit einer Aktion vor dem Bundesrat Nachdruck verleihen.
Mit Anwaltsroben bekleidete Aktivisten von VIER PFOTEN tragen ein Transparent mit der Aufschrift: "Dem Tier eine Stimme geben!" und präsentieren verschiedene Stofftiere als ihre symbolischen "Klienten". Amtsrichter Christoph Maisack, Experte für Rechtsfragen des Tierschutzes, steht vor Ort für Interviews bereit. Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein, Klaus Müller, besucht gegen 9.00 Uhr die Aktion.
"Gut zwei Jahre nach der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz bestehen weiterhin erhebliche Vollzugsdefizite bei der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen zum Wohle der Tiere. Zur Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz stellt das Verbandsklagerecht ein wirksames rechtspolitisches Instrument dar. Wir fordern deshalb alle Landesregierungen dazu auf, dem Antrag Schleswig-Holsteins für ein Verbandsklagerecht morgen im Bundesrat zuzustimmen", erklärt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN.
Die bisherige rechtliche Schieflage zwischen Tiernutzern und den zu schützenden Tieren ist offenkundig: Während Tiernutzer die Möglichkeit haben, ihre Interessen mit rechtlichen Mitteln zu verteidigen, haben Tiere bislang keine gesetzlichen Vertreter, um ihre Rechte einzuklagen. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen könnte hier Chancengleichheit herstellen und helfen, das hohe Rechtsgut Tierschutz effektiver durchzusetzen. Staatliche Regelungen unterhalb der Gesetzesebene könnten überprüft und nötigenfalls mit Hilfe unabhängiger Gerichte verändert werden. Die Tierschutzverbände hätten die Möglichkeit gegen behördliche Handlungen, wie z.B. der Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens oder bei Untätigkeit der Behörden gegenüber mangelhaften Tierhaltungen, die Verwaltungsgerichte anzurufen. Zudem hätten Tierschutzorganisationen bereits im Vorfeld tierschutzrelevanter Verordnungen und Rechtsvorschriften ein adäquates Mittel, die Interessen der Tiere wirkungsvoll zu vertreten.
VIER PFOTEN hat unter www.verbandsklage-tieschutz.de eine Plattform rund um die Verbandsklage Tierschutz geschaffen. Organisationen und Privatpersonen haben hier die Möglichkeit, sich der Forderung nach einer Verankerung des Verbandsklagerechts im Tierschutz anzuschließen und finden neben Basis- und Hintergrundinformationen auch die aktuelle Entwicklung in der Politik und Termine.
Weitere Informationen bei VIER PFOTEN: Beate Schüler, Pressesprecherin Tel.: 040 - 399 249 -31 www.verbandsklage-tierschutz.de www.vier-pfoten.de E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de
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