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"Tag der Ersten Hilfe" am 13.09. - Neue Regelungen für Verbandskästen und Warnwesten

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Oberursel (ots)

Anmoderationsvorschlag:

2,4 Millionen Straßenverkehrsunfälle gab es im letzten Jahr - so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Und viele Verletzte brauchen vor Ort oft eine schnelle Erste Hilfe. Problem dabei: Manche trauen sich nicht, die zu leisten oder haben Angst, von anderen Autofahrern übersehen und angefahren zu werden. Wie Sie sich davor schützen und was Sie immer im Kofferraum dabei haben sollten, um im Notfall Leben retten zu können, verrät Ihnen zum "Tag der Ersten Hilfe" am 13. September Jessica Martin.

Sprecherin: Die Gesetzeslage ist eindeutig: Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

O-Ton 1 (Bernd O. Engelien, 0:12 Min.): "Und wer das nicht beherzigt, dem droht sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Wichtigste ist aber: Trauen Sie sich, Erste Hilfe zu leisten! Außerdem werden Fehler, die man eventuell bei der Ersten Hilfe macht, nicht geahndet."

Sprecherin: Sagt Bernd Engelien vom Kfz-Direktversicherer DA Direkt und empfiehlt außerdem, unbedingt mal einen Blick auf den Verbandskasten im Auto zu werfen.

O-Ton 2 (Bernd O. Engelien, 0:16 Min.): "Genau. Seit Jahresbeginn gilt für Verbandskästen eine geänderte DIN-Norm. Das heißt, der Verbandkasten muss weitere Materialien beinhalten, zum Beispiel ein 14-teiliges Pflaster-Set. Überprüfen Sie mal den Inhalt Ihres Verbandskastens und schauen Sie, ob er auch noch haltbar ist."

Sprecherin: Denn das ist eine wichtige Voraussetzung, um im Notfall richtig helfen zu können. Außerdem wichtig: das richtige Verhalten als Ersthelfer an der Unfallstelle:

O-Ton 3 (Bernd O. Engelien, 0:29 Min.): "Am rechten Fahrbandrand parken, Warnblinkanlage und Licht einschalten, alle Insassen raus aus dem Auto und hinter die Leitplanke. Und dann muss auch die Warnweste angezogen werden, die übrigens seit dem ersten Juli auch bei uns in Deutschland Pflicht ist. Und nicht das Warn-Dreieck vergessen, das muss auf Landstraßen 100 Meter hinter dem Unfall und auf Autobahnen sogar 200 Meter hinter dem Unfall aufgestellt werden. Und beim Aufstellen und auch beim Zurücklaufen immer den rückwertigen Verkehr im Auge behalten."

Sprecherin: Dann - wenn möglich - die Verletzten bergen, die 112 wählen und Sanitäter anfordern. Erst danach - wenn nötig - Erste Hilfe leisten. Und haben Sie keine Angst:

O-Ton 4 (Bernd O. Engelien, 0:26 Min.): "Also, grundsätzlich sind Ersthelfer laut Gesetz beitragsfrei im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Helfer haben grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Heilbehandlung, Verletzten- und Übergangsgeld. Oder gegebenenfalls sogar auf Berufshilfe und Verletztenrente, wenn sie - das wollen wir alle nicht hoffen - im Rahmen ihrer Hilfeleistung selber zu Schaden kommen. Man ist also abgesichert und sollte deshalb niemals kneifen, Erste Hilfe zu leisten."

Abmoderationsvorschlag:

Falls Ihnen das jetzt alles zu schnell ging: Ausführliche Infos zum Thema Erste Hilfe finden Sie auch im Internet unter www.da-direkt.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
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