bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Einwanderung von Pflegekräften: In Sachsen-Anhalt fehlen im Bundesvergleich entscheidende Strukturen
bpa fordert einheitliches Verfahren zur schnelleren Anerkennung von internationalen Pflegekräften
Magdeburg (ots)
Als eines von wenigen Bundesländern hat Sachsen-Anhalt noch keine landesweit zentrale Stelle, um die Anerkennung internationaler Pflegekräfte zu beschleunigen. Das kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Anders als in neun anderen Bundesländern liegen die ausländerrechtlichen Verfahren hier weiterhin in der Hand unzähliger kommunaler Behörden.
"Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist eine zentrale Stelle zur schnelleren und einheitlichen Abwicklung der Einwanderungsformalitäten vorgesehen, die in der überwiegenden Zahl von Bundesländern schon existiert", erklärt die bpa-Landesvorsitzende Sabine Kösling. "Sachsen-Anhalt hinkt hier hinterher und leistet sich einen bürokratischen Flickenteppich, der die Hürden für internationale Pflegekräfte und Arbeitgeber erhöht. Die Sozial- und Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne hat zur Bündelung der Verfahrenswege bereits ein zentrales Ankunftsportal in Sachsen-Anhalt in Aussicht gestellt. Diesen Ankündigungen müssen jetzt schnell Taten folgen."
Zuletzt hatte der Normenkontrollrat als Beratungsgremium der Bundesregierung für Entbürokratisierung bekräftigt, ein sogenanntes "One Stop Shop"-Verfahren sorge für eine bessere Bündelung und gezieltere Koordinierung zwischen den vielen unterschiedlichen für die Berufsanerkennung zuständigen Stellen und vereinfache das Verfahren.
"Unser Bundesland braucht tausende Pflegekräfte aus dem Ausland, um die Versorgung zu sichern. Deshalb ist jede Maßnahme, die dafür sorgt, dass ausländische Berufsabschlüsse in Sachsen-Anhalt schneller anerkannt werden und einwanderungswillige Pflegekräfte oder Auszubildende einfacher und schneller ins Land kommen können, zu begrüßen", so Kösling.
Die bpa-Landesvorsitzende fordert deshalb eine beschleunigte Anerkennung, die bei entsprechend ausgebildeten Pflegekräften aus dem Ausland zunächst generell eine Eignung unterstellt, und eine Bündelung der Expertise: "Eine zentrale Stelle, die gleichzeitig Anlaufstelle für Arbeitgeber mit konkretem Beratungs- und Unterstützungsbedarf sein kann, wäre ein wichtiger Schritt." Eine solche zentrale Stelle dürfe jedoch keine Parallelstrukturen schaffen.
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