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Sali Gruppe: Zweckentfremdung und Kurzzeitvermietung verstehen – wie Eigentümer und Investoren rechtliche Regelungen zu ihrem Vorteil nutzen

Sali Gruppe: Zweckentfremdung und Kurzzeitvermietung verstehen – wie Eigentümer und Investoren rechtliche Regelungen zu ihrem Vorteil nutzen
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Kleve (ots)

Ob in Großstädten oder touristisch attraktiven Regionen – der Wunsch nach flexibler und gewinnbringender Immobiliennutzung wird immer größer. Die Kurzzeitvermietung bietet hierbei reizvolle Chancen, birgt aber auch rechtliche Risiken und kann ohne die richtige Planung schnell zur Herausforderung werden. Was also sollten Eigentümer und Investoren beachten, um etwaige Probleme von Beginn an zu vermeiden?

Während Reisende händeringend nach Unterkünften suchen, wollen sich immer mehr Immobilieneigentümer den wachsenden Bedarf durch lukrative Kurzzeitvermietungsmodelle zunutze machen – blicken dabei aber auch verunsichert auf die Zweckentfremdungssatzung. Besonders durchsichtig ist der rechtliche Rahmen dabei nicht, vielmehr dominieren Gerüchte und Halbwahrheiten die Diskussion. Aus Sorge vor Bußgeldern lassen einige Eigentümer ihre Wohnungen trotz aller Ambitionen sogar lieber leer stehen, statt sie rentabel zu vermieten. Schließlich geht es am Ende um mehr als nur Einnahmen: Wer den Überblick verliert, riskiert nicht selten rechtliche Konflikte und erhebliche finanzielle Schäden. „Hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder die Stilllegung ganzer Immobilien sind keine Seltenheit“, verrät Calvin Crustewitz von der Sali Gruppe.

„Das spricht allerdings längst nicht gegen die Kurzzeitvermietung an sich. Im Gegenteil: Wer sich professionell unterstützen lässt, kann die Regeln nicht nur problemlos einhalten, sondern sie sogar zum eigenen Vorteil nutzen – und von einem der spannendsten Geschäftsmodelle unserer Zeit profitieren“, ergänzt Johannes Leutgeb, Gründer der GoLet GmbH. Der Spezialist für Nutzungsänderungen begleitet Vermieter seit mehr als zwölf Jahren durch den juristischen Dschungel. Als Teil der Sali Gruppe entwickelt er hierfür Lösungen, die Eigentümern und Investoren größtmögliche Planungssicherheit verschaffen. Gemeinsam mit Simon Reintjes und Calvin Crustewitz setzt er dabei auf ein strukturiertes Vorgehen: von der Prüfung lokaler Satzungen über die professionelle Beantragung von Nutzungsänderungen bis hin zu klaren Leitlinien für den sicheren Betrieb. Worauf es in Bezug auf Zweckentfremdungsregelungen besonders ankommt, erfahren Sie hier.

Bedeutung der Zweckentfremdungssatzung im Kontext der Kurzzeitvermietung: Was steckt dahinter?

„Um nicht nur das Potenzial der Kurzzeitvermietung vollständig ausschöpfen, sondern vor allem spätere Schwierigkeiten vermeiden zu können, ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen“, betont Simon Reintjes. Wichtig dabei: Städte erlassen vermehrt Zweckentfremdungsverbote, die eine Umnutzung ohne Genehmigung untersagen.

Entsprechende Zweckentfremdungssatzungen regulieren insbesondere in Ballungsräumen die Umnutzung von Wohnraum, um den Mietwohnungsmarkt zu schützen. Zu diesem Zweck verbieten sie oft das Umwidmen von langfristig vermietetem Wohnraum in touristische Kurzzeitvermietungen ohne behördliche Genehmigung. Zur Überraschung vieler Eigentümer und Investoren gilt das auch dann, wenn an der Immobilie baulich nichts verändert wurde. Umso wichtiger ist es, sich ausreichend mit derartigen Regelungen auseinanderzusetzen, um Bußgelder und existenzbedrohende Maßnahmen zu vermeiden.

Von vermeintlicher Einschränkung zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil: So wird die Nutzungsänderung zum Gamechanger

Was für viele Eigentümer und Investoren zunächst beängstigend klingt, kann in der Praxis tatsächlich zur wahren Gelddruckmaschine werden – richtige Umsetzung vorausgesetzt. Denn letztendlich gilt: Während sich Zweckentfremdungsverbote wie ein Lauffeuer ausbreiten, bleiben eine Menge eingeschüchterte oder überforderte Anbieter auf der Strecke. Wer sich den rechtlichen Herausforderungen hingegen rechtzeitig stellt, findet sich auf einem Markt voller Chancen wieder: knappes Angebot, enorme Nachfrage, rasant steigende Preise.

„Wie das möglich wird? Durch eine fachmännisch umgesetzte Nutzungsänderung: Sie bezeichnet schlicht die offizielle Umwidmung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in eine neue Nutzungsart“, verrät Johannes Leutgeb. Im Fall der Kurzzeitvermietung bedeutet das meist die Änderung der bisherigen langfristigen privaten Wohnnutzung hin zu einer gewerblichen beziehungsweise touristischen Nutzung. Eine solche Änderung verlangt in fast allen Fällen einen Bauantrag und die Zustimmung der zuständigen Behörden. Der dazugehörige Prozess ist komplex und variiert je nach Bundesland und Kommune, weshalb professionelle Unterstützung wie die der GoLet GmbH unverzichtbar ist.

Der digitale Service der GoLet GmbH sorgt dabei für einen schlanken Ablauf: Nach der unkomplizierten Projekt-Eingabe werden individuell zugeschnittene Angebote erstellt, anschließend übernimmt ein spezialisiertes Expertenteam die komplette Antragsbearbeitung. So kann der Bauantrag schnell und mit hoher Erfolgsquote eingereicht werden. Dieser Service erspart Eigentümern erheblichen bürokratischen Aufwand, vermeidet empfindliche Fehler und sorgt für Rechtssicherheit bei der späteren Vermietung der Ferienwohnungen.

Systemlösungen der Sali Gruppe als ergänzender Erfolgsfaktor in der Kurzzeitvermietung

Und damit nicht genug: Die Sali Gruppe bietet darüber hinaus ein ganzheitliches System, das weit über die Nutzungsänderung hinausgeht. Für Immobilienbesitzer existiert mit diesem „Rundum-sorglos-Paket“ eine Lösung, die alle Prozesse abdeckt – von der rechtlichen Absicherung über die Ausstattung bis hin zum täglichen Betrieb. Denn allein die Genehmigung reicht nicht aus. Hochwertige, möblierte Ausstattung mit cleverer Logistik, bundesweite Wäscheservices inklusive Gastgeschenken, professioneller telefonischer Support sowie modernste Automatisierungstechnologien sind unabdingbar für eine rentable und stressfreie Kurzzeitvermietung.

Leasingmodelle für Einrichtungsgegenstände helfen, die Liquidität zu schonen, während Trainingsprogramme von Sali Consulting dafür sorgen, dass Kunden ihr Geschäft systematisch aufbauen und skalieren können. „Viele unserer Kunden können innerhalb kurzer Zeit von einem Zimmer auf ein nachhaltiges Portfolio mit Dutzenden Ferienwohnungen wachsen – das bestätigt uns jeden Tag: Unser System funktioniert“, berichtet Calvin Crustewitz.

Fazit

Kurzzeitvermietung bietet mehr denn je eine attraktive Möglichkeit, Immobilien profitabel und flexibel zu nutzen. Die rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Zweckentfremdungssatzungen und Nutzungsänderungen, dürfen dabei zwar nicht unterschätzt werden. Mit der Unterstützung erfahrener Partner wie der Sali Gruppe und der GoLet GmbH lassen sich diese Hürden aber sicher überwinden. Das System der Sali Gruppe unterstützt Eigentümer und Immobilienmanager umfassend von der Genehmigung bis zur operativen Umsetzung, sodass der Aufbau und die Skalierung eines erfolgreichen Kurzzeitvermietungs-Geschäfts möglich wird.

Sie wollen im Bereich der Kurzzeitvermietung Fuß fassen und sich ein erfolgreiches Business aufbauen? Dann melden Sie sich jetzt bei den Experten der Sali Gruppe und buchen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Pressekontakt:

Sali Consulting GmbH
Vertreten durch: Calvin Crustewitz und Simon Reintjes
verwaltung@sali-homes.com
https://saliconsulting.com/

Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de

Original-Content von: Sali Consulting GmbH, übermittelt durch news aktuell

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