Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)
BVE-Bedenken gegen Selbstentsorgerlösungen von Schlecker und dm
Bonn (ots)
Die Drogeriemarktkette Schlecker und dm drogerie markt haben den Lieferanten der Ernährungsindustrie mitgeteilt, dass sie sich entschlossen haben, die Selbstentsorgung für die gelieferten Verkaufsverpackungen durchzuführen. Zugleich wurden die Lieferanten aufgefordert, die Lizenzierung für die Erfassung und Verwertung der Verkaufsverpackungen bei der Belland Vision GmbH vorzunehmen. Die derzeitigen DSD-Lizenzentgelte sollen für diese Verpackungen nicht mehr an die DSD-AG sondern mit Beginn der jeweiligen Selbstentsorgung der vorgenannten Handelshäuser in gleicher Höhe an die Belland Vision GmbH abgeführt werden.
Die BVE hat den Drogeriemärkten Schlecker und dm angesichts nichtübersehbarer wirtschaftlicher und entsorgungspolitischer Risiken und wegen rechtlicher Bedenken über die Zulässigkeit ihrer Selbstentsorgungskonzepte mitgeteilt, dass sie ihren Mitgliedern nachdrücklich davon abrät, sich zu der verlangten Umstellung der Lizenzentgeltzahlung zu verpflichten.
Die BVE betont, dass sie nicht gegen Selbstentsorgerlösungen eingestellt ist. Sie erwartet aber, dass diese wettbewerbsfördernd für die Verpackungsentsorgung und zugleich kostensenkend wirken und zur Sicherung des Leistungswettbewerbs beitragen.
Nicht akzeptabel wäre es, wenn Belland Vision die Lizenzentgelte für an Schlecker und dm gelieferte Verkaufsverpackungen erhalten würde, ohne hierfür die Entsorgungsleistung zu erbringen. Angesichts eingeübten Verbraucherverhaltens, nach dem der Verbraucher auch weiterhin die Verkaufsverpackungen in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack werfen wird, würde DSD die in der Verpackungsverordnung vorgesehene Entsorgung erbringen ohne dafür die Vergütung zu erhalten. Die dadurch entstehende Finanzierungslücke könnte nur durch Lizenzentgelterhöhungen für die bei DSD verbleibenden Verpackungen der Schlecker und dm-Lieferanten abgedeckt werden. Eine doppelte Entgeltzahlung scheidet unter jedem Aspekt aus.
Rechtliche Bedenken an den Selbstentsorgerlösungen von Schlecker und dm ergeben sich daraus, dass eine Rücknahme von gebrauchten, restentleerten Verpackungen vom Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe, also im Laden oder in dessen unmittelbarer Nähe - wie es die Verpackungsverordnung vorsieht - nicht stattfindet. Statt dessen sollen die Rücknahme und die notwendigen Materialmengen zur Erfüllung der Verwertungsquoten aus der Verrechnung von Übermengen, die Belland Vision an Großanfallstellen, wie Gastronomie, Kantinen und Krankenhäusern einsammelt, belegt werden.
Aus BVE-Sicht kann eine allenfalls marginale Rücknahme im Laden wohl kaum mit der vom Gesetzgeber in der Verpackungsverordnung eröffneten Möglichkeit zur Bildung von Selbstentsorgergemeinschaften in Einklang stehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bernd-Ulrich Sieberger Tel.: 0228/30829-51 e-mail bsieberger@bve-online.de
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