Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)
BVE fordert Aussetzung der Pfandpflicht nach Ankündigung des EU-Verfahrens zum Pfand
Bonn (ots)
Dr. Peter Traumann, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), begrüßt die Ankündigung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung der Bestimmungen zum freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Die EU-Kommission sieht eine Benachteiligung der Einweg-Importeure als erwiesen an, weil es in Deutschland kein einheitliches, diskriminierungsfreies Rücknahmesystem für gebrauchte Einweg-Getränkeverpackungen gibt.
Dr. Traumann fordert die umgehende Aussetzung der seit Jahresbeginn geltenden Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen für die Bereiche Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die Einweg-Importeure und deutsche Abfüller gleichermaßen betrifft.
Bundesumweltminister Trittin sollte nicht darauf vertrauen, dass sich die Probleme im Hinblick auf ein möglicherweise langwieriges Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) von selbst zu seiner Zufriedenheit erledigen werden. Angesichts weiterer drohender irreversibler Schäden könnte sich die EU-Kommission dazu entschließen, die Klageeinreichung beim EuGH mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Pfandpflicht in Deutschland zu verbinden. Die Bundesregierung darf es nicht soweit kommen lassen. Sie sollte die Bedenken der EU-Kommission ernst nehmen und von sich aus die Initiative für die Aussetzung der geltenden Pfandpflicht ergreifen.
Sie darf die Augen nicht länger verschließen gegenüber dem Pfandchaos mit seinen extremen wirtschaftlichen Schäden und Arbeitsplatzverlusten bis hin zu Betriebsstilllegungen. Schnelles Handeln ist nicht zuletzt auch angesichts der konjunkturellen Lage geboten, ein weiteres Festhalten an starren Prinzipien ist unverantwortlich und für die betroffenen Einweg-Importeure und deutschen Abfüller wie auch für den vom Pfandwirrwarr genervten Verbraucher unzumutbar.
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