Banhoek Consulting GmbH: Warum innovative Unternehmen ihre Forschungszulage verschenken
Gräfelfing (ots)
Viele innovative Unternehmen investieren in Software, künstliche Intelligenz, Maschinenbau oder Robotik, nutzen die Forschungszulage aber nicht. Dabei kann gerade sie spürbare steuerliche Entlastungen ermöglichen. Warum dieses Potenzial so oft liegen bleibt – und worauf es bei einer professionellen Antragstellung wirklich ankommt, erfahren Sie hier.
Viele Verantwortliche denken bei staatlicher Forschungsförderung zunächst an Labore, wissenschaftliche Grundlagenarbeit oder große Forschungsabteilungen. Entsprechend schnell entsteht gerade in Software- und Technologieunternehmen der Eindruck, die eigene Entwicklungsarbeit falle ohnehin nicht darunter. Andere haben bereits Erfahrungen mit klassischen Förderprogrammen gesammelt und verbinden das Thema mit knappen Fördertöpfen, komplizierten Verfahren und hohem bürokratischem Aufwand. Im Tagesgeschäft kommt schließlich ein ganz praktisches Problem hinzu: Häufig fehlen die Zeit und internes Know-how, um technische Entwicklungsarbeit, Förderkriterien und steuerliche Anforderungen zusammenzuführen. So wird die Forschungszulage oftmals gar nicht erst geprüft. „Dadurch verzichten Unternehmen möglicherweise auf eine erhebliche Entlastung, obwohl ihre Entwicklungsarbeit grundsätzlich für die Forschungszulage infrage kommen könnte“, erklärt Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann, Gründer und Geschäftsführer der Banhoek Consulting GmbH.
„Nicht jedes innovative Projekt ist automatisch förderfähig. Umso wichtiger ist es, die technische Entwicklungsarbeit genau zu prüfen und im Antrag so aufzubereiten, dass die relevanten Kriterien klar erkennbar werden“, erklärt Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann weiter. Der Experte kennt diese Herausforderung aus eigener Erfahrung: Für ein eigenes Entwicklungsprojekt suchte er nach professioneller Unterstützung und beauftragte nach dem Vergleich mehrerer Anbieter eine größere Beratung. Den Antrag musste er mit seinem Team nach eigener Aussage dennoch weitgehend selbst erarbeiten. Aus dieser Erfahrung heraus gründete er die Banhoek Consulting GmbH und spezialisierte das Unternehmen auf die Forschungszulage. Heute entfallen laut Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann rund 95 Prozent der Tätigkeit darauf. Gemeinsam mit seinem Team begleitet er Unternehmen von der Prüfung der Förderfähigkeit über den fachlichen Antrag bis zur steuerlichen Festsetzung beim Finanzamt.
Worauf es bei der Förderfähigkeit tatsächlich ankommt
Ob ein Entwicklungsprojekt für die Forschungszulage infrage kommt, entscheidet sich nicht allein daran, wie innovativ ein Produkt oder eine Technologie erscheint. Für die fachliche Prüfung sind vor allem drei Kriterien entscheidend: Neuartigkeit, Planmäßigkeit und technische Unwägbarkeit. Neuartigkeit bedeutet, dass neue technische Erkenntnisse entstehen oder bestehende Erkenntnisse nachvollziehbar weiterentwickelt werden. Planmäßigkeit setzt voraus, dass ein konkretes technisches Ziel verfolgt und das Vorhaben anhand definierter Arbeitspakete, Meilensteine und Zwischenergebnisse strukturiert umgesetzt wird. Technische Unwägbarkeit liegt wiederum vor, wenn zu Beginn offen ist, ob ein technisches Hindernis überhaupt überwunden und das angestrebte Ergebnis erreicht werden kann. Bei Software- und KI-Projekten können beispielsweise instabile Modellgenauigkeit, ungeklärte Skalierbarkeit, hohe Latenzen oder nicht reproduzierbare Ergebnisse durch Halluzinationen solche Unsicherheiten darstellen.
Genau diese technische Substanz muss auch im Antrag nachvollziehbar herausgearbeitet werden. Interne Entwickler und technische Leiter kennen ihre Projekte zwar bis ins Detail, beschreiben sie jedoch häufig aus Sicht von Produktvorteilen oder Kundennutzen. Für die fachliche Prüfung kommt es stattdessen darauf an, den relevanten Stand der Technik, konkrete technische Hindernisse, Entwicklungsrisiken und die daraus abgeleiteten Arbeitspakete darzustellen.
Hier setzen die Innovation Consultants der Banhoek Consulting GmbH an: In einem fachlichen Workshop nehmen sie gemeinsam mit den technischen und finanziellen Verantwortlichen Projektziel, Ausgangslage, technische Hürden, Meilensteine, beteiligte Mitarbeiter, externe Dienstleister und Kosten auf. Anschließend wird abgegrenzt, welche Arbeiten den F&E-Kriterien entsprechen und welche Routine- oder sonstigen nicht förderfähigen Tätigkeiten aus dem Antrag herausgehalten werden müssen. „Ein guter Antrag muss nicht möglichst werblich klingen, sondern technisch nachvollziehbar zeigen, warum bekannte Lösungswege nicht ausgereicht haben“, erklärt Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann.
Warum der positive BSFZ-Bescheid noch nicht die Auszahlung bedeutet
Auf die fachliche Aufbereitung folgt die Prüfung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Sie bewertet, ob das beschriebene Vorhaben die maßgeblichen F&E-Kriterien erfüllt, und kann bei offenen Punkten weitere Erläuterungen oder Nachweise anfordern. Fällt die Prüfung positiv aus, erhält das Unternehmen die entsprechende BSFZ-Bescheinigung. Damit ist die fachliche Förderfähigkeit bestätigt – die konkrete Forschungszulage steht jedoch noch nicht fest.
Im nächsten Schritt geht es deshalb von der technischen auf die steuerliche Ebene. Nun müssen die tatsächlich entstandenen förderfähigen Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar aufbereitet und belegt werden. Das ist auch deshalb relevant, weil die Forschungszulage je nach Unternehmen und förderfähigen Aufwendungen bis zu 35 Prozent der berücksichtigungsfähigen F&E-Kosten betragen kann. Welche Summe am Ende tatsächlich festgesetzt wird, hängt jedoch davon ab, welche Aufwendungen anerkannt werden. Bei Personalkosten spielt etwa die für das F&E-Vorhaben geleistete Arbeitszeit eine zentrale Rolle. Auch externe Forschungsleistungen müssen korrekt eingeordnet werden; je nach geltender Rechtslage können zudem bestimmte projektbezogene Sachkosten und Abschreibungen relevant sein. Erst auf dieser Grundlage kann die konkrete Forschungszulage steuerlich festgesetzt werden.
Wie die Banhoek Consulting GmbH Unternehmen im Verfahren entlastet
Ein belastbarer Antrag entsteht nicht nebenbei. Gleichzeitig soll die Forschungszulage für Unternehmen nicht zu einem zusätzlichen internen Großprojekt werden. Banhoek Consulting übernimmt deshalb einen Großteil der fachlichen und organisatorischen Arbeit: Das Team strukturiert die technischen Informationen aus dem Workshop, erstellt die Projektbeschreibung für die BSFZ, bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und begleitet mögliche fachliche Nachforderungen. Nach der positiven Bescheinigung unterstützen die Financial Consultants bei der Aufbereitung der förderfähigen Kosten und Nachweise für das Finanzamt. Auch bei finanzamtlichen Rückfragen oder späteren Betriebsprüfungen bleibt Banhoek Consulting als Ansprechpartner verfügbar. „Unser Anspruch ist, dass sich unsere Kunden auf ihre Entwicklungsarbeit konzentrieren können, während wir sie durch die fachlichen und steuerlichen Anforderungen der Forschungszulage führen“, erklärt Markus Pöhlmann.
Ganz ohne Mitwirkung des Unternehmens funktioniert die Antragstellung dennoch nicht. Nach den Erfahrungswerten des Geschäftsführers liegt der interne Aufwand typischerweise bei drei bis fünf Arbeitstagen über die gesamte Projektlaufzeit. Dazu gehören insbesondere der fachliche Workshop, die Bereitstellung technischer und finanzieller Informationen sowie notwendige Prüfungen und Freigaben. Für die Erstellung des fachlichen Antrags plant Banhoek Consulting üblicherweise drei bis fünf Wochen ein; von der ersten Prüfung bis zur steuerlichen Festsetzung dauert der gesamte Prozess häufig rund zwölf bis 24 Wochen. Rückfragen oder fehlende Unterlagen können den Ablauf verlängern.
Die Spezialisierung auf die Forschungszulage zeigt sich inzwischen auch in der Zahl der begleiteten Verfahren: Mehr als 100 positive BSFZ-Bescheinigungen hat Banhoek Consulting bereits für seine Kunden erreicht; bei vollständig eingereichten Anträgen liegt die Erfolgsquote bei über 95 Prozent. Insgesamt wurde auf diesem Weg ein Zulagevolumen von mehr als 30 Millionen Euro freigesetzt. Gleichzeitig ist das Vergütungsmodell an den Erfolg der Begleitung gekoppelt: Banhoek Consulting arbeitet erfolgsbasiert und erhält eine Vergütung erst im Zusammenhang mit einer tatsächlich festgesetzten Forschungszulage. Höhe und Fälligkeit richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Forschungszulage nutzen, statt Entwicklungskosten vollständig selbst zu tragen
Entwicklungsarbeit ist für innovative Unternehmen eine Investition in die eigene Zukunft – und häufig mit erheblichen personellen und finanziellen Aufwänden verbunden. Die Forschungszulage kann einen Teil dieser Belastung auffangen und damit zusätzlichen finanziellen Spielraum für weitere Entwicklung schaffen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die technische Förderfähigkeit und steuerliche Rahmenbedingungen sauber zusammengebracht werden. Genau darin sieht Markus Pöhlmann die Aufgabe der Banhoek Consulting GmbH: Unternehmen sollen einen bestehenden Anspruch nicht nur erkennen, sondern ihn fachlich belastbar und bis zur steuerlichen Festsetzung umsetzen können.
„Wer ohnehin in anspruchsvolle Entwicklung investiert, sollte die Forschungszulage nicht aus Unsicherheit liegen lassen. Entscheidend ist, die eigene Förderfähigkeit fundiert zu prüfen – denn erst dann weiß man, welches Potenzial tatsächlich im eigenen Unternehmen steckt“, erklärt Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann abschließend.
Sie möchten wissen, ob auch Ihre Entwicklungsprojekte für die Forschungszulage infrage kommen? Dann melden Sie sich jetzt bei Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann und seinem Team der Banhoek Consulting GmbH und vereinbaren Sie einen Termin!
Pressekontakt:
Banhoek Consulting GmbH
Geschäftsführung: Markus Pöhlmann, Paolo Salvatore, Marc Elsinghorst
E-Mail: info@banhoek.io
Website: https://www.banhoek-consulting.de/
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