Plan International Deutschland e.V.
Deutschland Vorreiter bei Umsetzung der Kinderrechte
Kinderhilfswerk Plan begrüßt Ratifizierung des 3. UN-Zusatzprotokolls
Hamburg (ots)
Als einer der ersten drei Staaten hat Deutschland nun auch das dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in Genf ratifiziert. "Dies ist ein weiterer Meilenstein für die Kinderrechte", sagt Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan International Deutschland. Das Kinderhilfswerk setzt sich seit 2008 für das Individualbeschwerderecht ein.
Die Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche Grundrechte und wurde bislang von 193 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Das dritte Zusatzprotokoll ermöglicht Mädchen und Jungen, die missbraucht oder verletzt wurden, sich direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Voraussetzung dafür ist, dass nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung stehen.
"Wir freuen uns sehr, dass Deutschland die Umsetzung der Kinderrechte vorantreibt", bekräftigt Maike Röttger. "Und wir rufen die Bundesregierung auf, weitere Staaten dazu zu bewegen, das Zusatzprotokoll in ihr nationales Recht aufzunehmen. Denn Gültigkeit erhält das Dokument erst durch die Ratifizierung von mindestens zehn Mitgliedsstaaten. Plan hat an dem Entwurf des dritten Zusatzprotokolls in einer internationalen Arbeitsgruppe mitgewirkt. Mit der Ratifizierung dieses Dokuments kann eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden. Das ist wichtig, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist."
Vor 20 Jahren - am 5. April 1992 - wurde die UN-Kinderrechtskonvention von Deutschland ratifiziert. Bislang war es nicht möglich, Verletzungen der Kinderrechte auf internationaler Ebene geltend zu machen. Die deutsche Regierung hatte sich daher gemeinsam mit weiteren 49 Staaten für ein Individualbeschwerderecht für Kinder stark gemacht und auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 2011 das dritte Fakultativprotokoll beschlossen.
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