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Ferienjobs - Wichtige Tipps für Schüler und Studenten

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Köln (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Millionen Deutsche genießen in den Ferien ihren wohlverdienten Urlaub und lassen sich die Sonne auf den Bauch scheinen. Schüler und Studenten nutzen die Zeit dagegen oft, um sich ein paar Euro dazuzuverdienen - oder um Berufserfahrung zu sammeln. Auch für Ferienjobs gibt´s aber ein paar Regeln, die man kennen sollte. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Laut Gesetz ist Kinderarbeit in Deutschland verboten. Frühestens ab 13 Jahren dürfen Schüler leichte Jobs, wie zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge übernehmen.

O-Ton 1 (Christian Sprotte, 0:18 Min.): "Aber auch nur, wenn die Eltern zustimmen - und auch dann nur maximal zwei bis drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr. 15- bis 17-Jährige dürfen bereits acht Stunden am Tag arbeiten. Allerdings auch nur insgesamt 4 Wochen im Jahr, denn die Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da."

Sprecher: Sagt Christian Sprotte von der Berufgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse und erklärt, dass Ferienjobber über 18 sogar einen Anspruch auf den derzeit noch geltenden Mindestlohn von 8 Euro 50 haben.

O-Ton 2 (Christian Sprotte, 0:16 Min.): "Übrigens auch dann, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung, zum Beispiel auf 400-Euro-Basis, ausgeübt wird. Mein Tipp: Auf jeden Fall immer nur mit einem schriftlichen Vertrag in der Hand, in dem ganz klar die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn geregelt ist, einen Ferienjob beginnen."

Sprecher: Sollte es dabei zu einem Arbeitsunfall kommen, stehen Schüler und Studenten immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

O-Ton 3 (Christian Sprotte, 0:24 Min.): "Da gibt´s keine Unterschiede zwischen Vollzeitarbeitnehmern und Aushilfskräften. Die Kosten trägt alleine der Arbeitgeber - und der Versicherungsschutz gilt, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und des Lohns, vom ersten Arbeitstag an, auch auf dem Arbeitsweg. Und übrigens: Alle anfallenden Kosten, einschließlich der Medikamente, übernimmt für den Ferienjobber dann die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse."

Sprecher: Aber natürlich sind auch Ferienjobber dazu verpflichtet, Sicherheitshinweise am Arbeitsplatz genau zu befolgen und gegebenenfalls sogar eine Schutzausrüstung zu benutzen, wenn diese zur Verfügung gestellt wird. Ansonsten gilt:

O-Ton 4 (Christian Sprotte, 0:15 Min.): "Wenn doch mal ein Unfall passiert, diesen unbedingt dem Arbeitgeber melden. Und im Falle eines Arbeitsunfalls sind sogenannte Durchgangsärzte die erste Anlaufstelle. Das sind von der Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassene, besonders geschulte Ärzte, die sich gut mit Unfallverletzungen auskennen."

Sprecher Und wo sich der nächste Durchgangsarzt befindet, erfährt man unter www.bgetem.de.

Abmoderationsvorschlag:

Wenn Sie alles noch mal in Ruhe nachlesen wollen: Alle Infos zum Versicherungsschutz für Ferienjobs gibt´s im Netz unter www.bgetem.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-195521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de

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