Alle Storys
Folgen
Keine Story von Advocard Rechtsschutzversicherung AG mehr verpassen.

Advocard Rechtsschutzversicherung AG

Handynutzer haftet nicht für Hacker-Attacken
Landgericht Augsburg: Kunde muss 14.000 Euro Handy-Rechnung nicht bezahlen - Handyfirma in der Beweispflicht

Hamburg (ots)

Gute Nachrichten für Handynutzer: Ein Mobilfunk-anbieter muss laut
einem aktuellen Gerichtsurteil nachweisen, dass ein Kunde Gespräche 
für mehrere tausend Euro wirklich selbst angewählt hat. Das 
Landgericht Augsburg hatte über die Klage einer Telefongesellschaft 
zu entscheiden, die von einem Kunden fast 14.000 Euro für angebliche 
Handygespräche mit teuren Sonderrufnummern, sogenannten 
Mehrwertdiensten, gefordert hatte. Solche Nummern werden zum Beispiel
zur Abrechnung von Erotikangeboten oder Auskunftsdiensten genutzt. 
Kostenpunkt: Oft mehrere Euro pro Minute.
Die Telefonfirma hatte behauptet, der Kunde hätte mehrere Tage und
Nächte lang praktisch ununterbrochen telefoniert. Der Kunde bestritt 
dies allerdings vehement und vermutete stattdessen eine Manipulation 
seines Telefons, zum Beispiel durch einen Hacker-Angriff via 
Bluetooth.
Die zuständigen Richter bezweifelten, dass der Kunde innerhalb 
weniger Tage, völlig abweichend von seinem sonst üblichen 
Telefonverhalten, wirklich bewusst diese immensen Gebühren angehäuft 
habe. Zudem folgte das Gericht der Aussage des Beklagten, in den 
fraglichen Zeiten mit Freunden unterwegs gewesen zu sein.
Folgerichtig entschieden die Richter in diesem Fall zu Gunsten des
Kunden. Von großer Bedeutung ist allerdings, dass die Juristen wieder
dem Telefonanbieter die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der 
erhobenen Forderung auferlegt haben - bislang hatte die 
Rechtsprechung von den Kunden verlangt, nachzuweisen, dass sie die 
abgerechneten Gespräche nicht geführt haben.
In diesem Fall kam auch noch erschwerend hinzu, dass der 
Mobilfunkanbieter es auch unterlassen hatte, detaillierte Angaben zu 
den Betreibern der Mehrwertdienste zu machen. Nicht zuletzt dadurch 
sei "eine ordnungsgemäße Rechtsverteidigung für den Beklagten nicht 
möglich", wie das Gericht ausführt.
Die Advocard Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop: "Das Urteil des 
Landgerichts Augsburg ist ein erfreuliches Signal für mehr 
Kundenfreundlichkeit in der Telekommunikationsbranche und erschwert 
die unseriöse Geschäftemacherei mit teuren Servicenummern." Die 
Rechtsexpertin rät trotzdem dazu, grundsätzlich alle eingehenden 
Telefonrechnungen genau zu prüfen und zu archivieren. Im Streitfall 
können diese Daten vor Gericht als wertvolle Beweismittel dienen. 
Strittigen Rechnungen sollten Sie sofort schriftlich widersprechen 
und im Zweifel anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Pressekontakt:

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Adelhelm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de

Original-Content von: Advocard Rechtsschutzversicherung AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Weitere Storys: Advocard Rechtsschutzversicherung AG