Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Noch 8 Tage bis zur Fußball-EM 2016 - So wird die EM ein Fest ohne Nachspiel
Hamburg (ots)
Deutschlands Fußballfans stehen in den Startlöchern für vier Wochen Dauerparty. Auf kein Ereignis freuen sich die Deutschen in diesem Jahr wohl so sehr, wie auf die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Dann hängen die Fans Fahnen auf, dekorieren ihre Autos und treffen sich mit Freunden daheim oder beim Public Viewing, um gemeinsam die Deutsche Elf anzufeuern. Siegt das deutsche Team, kennt die Freude keine Grenzen: Das Public Viewing wird zur Festmeile, aus dem kleinen privaten Treffen wird eine richtige Jubelfeier und der Autokorso dauert bis in die Nacht an. Aber was gibt es rechtlich zu beachten, bevor man den Fernseher auf die Terrasse stellt und zusammen mit Freunden, Bekannten und deren Bekannten ein rauschendes Fußballfest feiert?
Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Rechtsschutzversicherung ADVOCARD, gibt Tipps, in welchen Situationen EM-Fans ein Eigentor riskieren und wann sie sich ihrer Feierlaune bedenkenlos hingeben können:
1. Was man beim Private Viewing im eigenen Garten beachten sollte.
Gegen eine kleine EM-Feier mit Freunden ist nichts einzuwenden. Allerdings regelt die deutsche Lärmschutzverordnung ganz genau, wie lange die Party dauern darf. Im eigenen Garten ist, wie immer, um 22 Uhr Schluss. Freudenschreie und spontane Jubelfeiern sind ab dann nur noch in Flüsterlautstärke erlaubt.
2. Nur Silvester darf geknallt werden.
So groß die Freude über den Ausgang des Spiels auch ist, Sie sollten keinesfalls Ihren Silvestervorrat plündern und ein Feuerwerk entzünden. Das ist Privatpersonen nämlich ausschließlich zum Jahreswechsel erlaubt. Wer dennoch Böller und Raketen abschießt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
3. Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Oder Urlaub nehmen.
Eine vorsätzliche Krankschreibung wegen einer durchzechten Nacht oder eines anstehenden Spiels ist ein absolutes No-Go. Wer sich krankschreiben lässt, ohne wirklich krank zu sein, verstößt gegen den Arbeitsvertrag. Dies kann, wenn man erwischt wird, zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.
4. Bekennen Sie gerne Farbe mit Autofähnchen, Spiegelüberziehern & Co. - aber Sicherheit geht vor!
Wenn Sie zur EM Ihr Auto mit Accessoires in Schwarz-Rot-Gold schmücken möchten, ist das in Ordnung. Dennoch darf nichts die Sicherheit der Insassen oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Sie müssen sich also immer versichern, dass Ihre Sicht nicht beeinträchtigt wird und Accessoires ordentlich befestigt sind.
5. Feiern am Arbeitsplatz - nur wenn der Chef mitzieht.
Sofern der Chef erlaubt, die Spiele während der Arbeit im Fernsehen zu sehen, im Internet live zu streamen oder im Radio zu hören, ist es in Ordnung. Andernfalls sollten Arbeitnehmer auf eine Live-Verfolgung des Spiels verzichten, da sonst eine Abmahnung droht.
6. Die Teilnahme am Autokorso ist streng genommen verboten. Aber...
Autokorsos werden von der Polizei oftmals zwar geduldet, dennoch sind sie streng genommen nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Autofahrer sollten sich während der Fahrt also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und besser angeschnallt bleiben. Die rote Karte droht demjenigen, der sich alkoholisiert ans Steuer setzt - ein No-Go auch beim Autokorso.
7. Mit Freunden wetten - Wettschulden sind Ehrenschulden.
Sie haben den Ausgang des Spiels falsch getippt und schulden Ihrem Freund nun den Einsatz. Rein rechtlich sind Sie zwar nicht dazu verpflichtet, den Einsatz zu begleichen, und können auch nicht verklagt werden. Um aber nicht als Spielverderber dazustehen, sollten Sie die Wette sportlich sehen und Ihre Schuld annehmen.
8. Kein Spielfeld für den Nachwuchs.
Der späte Anstoß vieler Spiele rechtfertigt keinen Kneipenbesuch von Jugendlichen unter 16 Jahren nach 23 Uhr. Zigaretten und alkoholische Getränke sind für sie ohnehin tabu.
9. Fahnen am Haus anbringen - nur mit Erlaubnis des Vermieters.
Wollen Sie an der Hauswand eine Fahne anbringen, dann müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Sobald Sie Veränderungen am Mauerwerk, wie zum Beispiel durch Halterungen, planen, ist ein Einverständnis nötig. Rückstandslos zu entfernende Girlanden oder Dekoration können Sie ohne Nachfrage befestigen.
10. Zwei Ausnahmen, die ein Fußballtrikot am Arbeitsplatz verbieten.
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das Ihnen die individuelle Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes und Ihrer Kleidung verbietet. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag jedoch Berufs- oder Schutzkleidung vorgeschrieben, sollten Sie lieber nicht im Trikot Ihrer Lieblingsmannschaft erscheinen.
Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das Thema Streit finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD unter: www.advocard.de/streitlotse
ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG
Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe. Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5 Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im Internet.
Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de
achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de
Original-Content von: Advocard Rechtsschutzversicherung AG, übermittelt durch news aktuell