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KAP Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 29. August 2012, um
14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum
20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden 26.
ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein.

TAGESORDNUNG

1 Vorlage  des  festgestellten  Jahresabschlusses  und  des  Lageberichts,  des 
gebilligten Konzernabschlusses  und  des  Konzernlageberichts  für  das 
Geschäftsjahr  2011  der  KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des
Berichts des Aufsichtsrats.

2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2011.
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
  von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn 
  

per 31. Dezember 2011 in Höhe von                               36.747.887,24 
Euro
        eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Stückaktie,
        insgesamt also                                                   
6.624.446,00  Euro
        auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag
        in Höhe von                                                    
30.123.441,24  Euro

  auf neue Rechnung vorzutragen. 

 
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5 Beschlussfassung über Ergänzung des Gegenstandes des Unternehmens -
Satzungsänderung.

Vorstand  und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 

§ 1 Absatz 1 der Satzung wird nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt:

"(1)    Die Gesellschaft erbringt auch Finanzdienstleistungen an verbundene
Unternehmen, soweit deren Erbringung einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz
nicht bedarf."

6 Beschlussfassung über Anpassung  der Satzung hinsichtlich der
Bekanntmachungen.  

Vorstand  und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 

§ 3 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt:

"Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger."

7 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates. 

Die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der am 29.8.2012
stattfindenden Hauptversammlung. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. 

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes
(AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.
Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der
Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,


1.      Claas E. Daun, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Daun &  
Cie. AG, Rastede,
2.      Michael Kranz, Rechtsanwalt/Steuerberater, Bad Zwischenahn,
3.      Michael Krause, Diplom-Betriebswirt, Geschäftsführer der NKD Vertriebs
GmbH, Düsseldorf,

gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt,
 zu wählen.


Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen
zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012. 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 17.223.559,60 Euro und ist in
6.624.446 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von je 2,60 Euro und mit einer Stimme je Stückaktie eingeteilt. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung  im  Bundesanzeiger   dementsprechend 6.624.446 Stück.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte -
und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Mittwoch, den 08. August
2012 (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum
Ablauf des Mittwoch, den 22. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ) der KAP
Beteiligungs-AG unter der Anschrift

KAP Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung 2012
c/o     Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 
General Meetings
60261 Frankfurt
Telefax 069 - 136 -26351

{hv-eintrittskarten@commerzbank.com}[HYPERLINK:
mailto:hv-eintrittskarten@commerzbank.com]

zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags 

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten,  z.  B.  ein  Kreditinstitut  oder  eine 
Aktionärsvereinigung,  ausüben  lassen. 
Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär
oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der Gesellschaft
vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse zu
übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der
Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.
Ausnahmen  vom  Textformerfordernis  können  für  Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder  diesen  gleichgestellte  Personen  oder 
Institutionen  bestehen,  vgl.  §§  135,  125  Abs.  5 AktG. Daher bitten wir
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
zu wenden und mit diesen abzustimmen.

Als  besonderen  Service  bieten  wir  unseren  Aktionären  an,  dass  sie  sich
 durch  weisungsgebundene  Stimmrechtsvertreter,  die  von  der  Gesellschaft 
benannt  werden,  vertreten lassen  können.  Soweit  von  der  Gesellschaft 
benannte  Stimmrechtsvertreter  bevollmächtigt  werden,  müssen  diesen  in 
jedem  Fall Weisungen  für  die  Ausübung  des  Stimmrechts erteilt  werden. 
Ohne  diese  Weisungen  ist  die  Vollmacht  unzulässig.  Die 
Stimmrechtsvertreter  sind  verpflichtet,  weisungsgemäß  abzustimmen.  Diese 
Vollmachten  und  Stimmrechtsweisungen  können  vor  der  Hauptversammlung  bis 
spätestens Dienstag,  den  28. August 2012, bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax
oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft: 
  
KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice -
        Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda
        Telefax: +49 (0)6428 705-304

        E-Mail: {office@kap.de}[HYPERLINK: mailto:office@kap.de]


unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse 

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

 abgerufen  werden  können,  erteilt  werden. Der Nachweis einer erteilten
Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist
eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre 

Die  weitergehenden  Erläuterungen  und  Einzelheiten  über  die  Ausübung  der 
Rechte  der Aktionäre  gemäß  §  121  Abs.  3  Ziffer  3  in Verbindung  mit  §§
 122  Abs.  2,  126  Abs.  1,  127, 131  Abs.  1  AktG  stehen  den  Aktionären 
von  der  Einberufung  der  ordentlichen  Hauptversammlung  an  auf  dem 
Internetportal  der  Gesellschaft  unter  

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung] 

unter Angaben zu den Rechten der Aktionäre

zur Verfügung. 

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet
werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 

Das  Verlangen  der  Aktionäre,  Gegenstände  auf  die  Tagesordnung  zu  setzen
 und  bekannt  zu  machen,  muss  der  Gesellschaft  bis  spätestens Sonntag,
den  29.  Juli  2012,  24:00 Uhr MESZ zugehen. 

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 14. August 2012, 24:00 Uhr MESZ
zugehen. 

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG 

Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung
ausgeübt werden.  Um  die  sachgerechte  Beantwortung  zu  erleichtern,  werden 
Aktionäre  und  Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Veröffentlichungen auf dem Internetportal der Gesellschaft 

Folgende  Unterlagen  sind  alsbald  nach  Veröffentlichung  dieser  Einberufung
 der  Hauptversammlung  über  die  Internetseite  der  Gesellschaft  unter 
 
{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

zugänglich: 

- der Inhalt dieser Einberufung, 
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss
gefasst 
werden soll sowie

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

- der Jahresabschluss und der Lagebericht (HGB) 2011,
- der Geschäftsbericht 2011 mit dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht
(IFRS) 2011,  
- der Bericht des Aufsichtsrats und  der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2011 und 
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung, 
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
verwendet werden können sowie
- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidaten sind bei nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder
eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter (ii) aufgeführten
Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:


1.      Claas E. Daun, 
       (i)     1. Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach (Vorsitzender)
               2. Mehler AG, Fulda (Vorsitzender)
               3. Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
       (ii)    1. Steinhoff International Holdings Ltd., 
                  Johannesburg,  Südafrika, 
               2. Zimbabwe Spinners & Weavers Ltd., Harare, Zimbabwe


Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Herr Claas E. Daun beabsichtigt, im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der
Aufsichtsrat mit, dass Herr Claas E. Daun als Mitglied des Vorstands des
Hauptaktionärs, der DAUN & Cie. AG, mit einer direkten Beteiligung von mehr als
10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne
der Ziffer 5.5.1 Absatz  4 i.V.m. m Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus
bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur KAP
Beteiligungs-AG.


2.      Michael Kranz
        (i)     Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach
        (ii)    keine


Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der
Aufsichtsrat mit, dass zwischen Herrn Michael Kranz und der KAP Beteiligungs- AG
keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen.


3.      Michael Krause
        (i)    keine
        (ii)   keine 


Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der
Aufsichtsrat mit, dass Herr Michael Krause als Geschäftsführer der Firma NKD
Vertriebs GmbH, einer 90%-igen Tochtergesellschaft der DAUN & Cie. AG, mit einer
indirekten Beteiligung von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der
Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz  4 i.V.m. m
Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur KAP Beteiligungs-AG.

        
Bekanntmachung der Einladung 

Die  Einberufung  der  Hauptversammlung,  ihre Tagesordnung  und  die 
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Bundesanzeiger in der
gesamten Europäischen Union bekannt gemacht worden.


Fulda, den Juli 2012


KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft


Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail:  p.czaja@mehler-ag.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    KAP Beteiligungs-AG
             Edelzeller Straße  44
             D-36043 Fulda
Telefon:     +49 (0)6428 705 02
FAX:         +49 (0)6428 705 304
Email:        office@kap.de
WWW:         http://www.kap.de
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        DE0006208408
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: KAP Beteiligungs-AG, übermittelt durch news aktuell

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