EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG
Einberufung der Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 29. August 2012, um 14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein. TAGESORDNUNG 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 der KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats. 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn per 31. Dezember 2011 in Höhe von 36.747.887,24 Euro eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Stückaktie, insgesamt also 6.624.446,00 Euro auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 30.123.441,24 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 5 Beschlussfassung über Ergänzung des Gegenstandes des Unternehmens - Satzungsänderung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 1 Absatz 1 der Satzung wird nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt: "(1) Die Gesellschaft erbringt auch Finanzdienstleistungen an verbundene Unternehmen, soweit deren Erbringung einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz nicht bedarf." 6 Beschlussfassung über Anpassung der Satzung hinsichtlich der Bekanntmachungen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 3 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt: "Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger." 7 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der am 29.8.2012 stattfindenden Hauptversammlung. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 1. Claas E. Daun, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Daun & Cie. AG, Rastede, 2. Michael Kranz, Rechtsanwalt/Steuerberater, Bad Zwischenahn, 3. Michael Krause, Diplom-Betriebswirt, Geschäftsführer der NKD Vertriebs GmbH, Düsseldorf, gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. 8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Weitere Angaben und Hinweise Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 17.223.559,60 Euro und ist in 6.624.446 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,60 Euro und mit einer Stimme je Stückaktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger dementsprechend 6.624.446 Stück. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Mittwoch, den 08. August 2012 (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, den 22. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ) der KAP Beteiligungs-AG unter der Anschrift KAP Beteiligungs-AG Einladung zur Hauptversammlung 2012 c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt Telefax 069 - 136 -26351 {hv-eintrittskarten@commerzbank.com}[HYPERLINK: mailto:hv-eintrittskarten@commerzbank.com] zugehen. Bedeutung des Nachweisstichtags Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen zu wenden und mit diesen abzustimmen. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens Dienstag, den 28. August 2012, bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft: KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice - Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda Telefax: +49 (0)6428 705-304 E-Mail: {office@kap.de}[HYPERLINK: mailto:office@kap.de] unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der Internetadresse {http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK: http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung] abgerufen werden können, erteilt werden. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Angaben zu den Rechten der Aktionäre Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter {http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK: http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung] unter Angaben zu den Rechten der Aktionäre zur Verfügung. Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet werden: Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, den 29. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 14. August 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. Veröffentlichungen auf dem Internetportal der Gesellschaft Folgende Unterlagen sind alsbald nach Veröffentlichung dieser Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter {http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK: http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung] zugänglich: - der Inhalt dieser Einberufung, - eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll sowie die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere - der Jahresabschluss und der Lagebericht (HGB) 2011, - der Geschäftsbericht 2011 mit dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht (IFRS) 2011, - der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 und - die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung, - die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können sowie - nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind bei nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen: 1. Claas E. Daun, (i) 1. Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach (Vorsitzender) 2. Mehler AG, Fulda (Vorsitzender) 3. Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg (ii) 1. Steinhoff International Holdings Ltd., Johannesburg, Südafrika, 2. Zimbabwe Spinners & Weavers Ltd., Harare, Zimbabwe Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Claas E. Daun beabsichtigt, im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der Aufsichtsrat mit, dass Herr Claas E. Daun als Mitglied des Vorstands des Hauptaktionärs, der DAUN & Cie. AG, mit einer direkten Beteiligung von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne der Ziffer 5.5.1 Absatz 4 i.V.m. m Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur KAP Beteiligungs-AG. 2. Michael Kranz (i) Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach (ii) keine Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der Aufsichtsrat mit, dass zwischen Herrn Michael Kranz und der KAP Beteiligungs- AG keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen. 3. Michael Krause (i) keine (ii) keine Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der Aufsichtsrat mit, dass Herr Michael Krause als Geschäftsführer der Firma NKD Vertriebs GmbH, einer 90%-igen Tochtergesellschaft der DAUN & Cie. AG, mit einer indirekten Beteiligung von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 4 i.V.m. m Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur KAP Beteiligungs-AG. Bekanntmachung der Einladung Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union bekannt gemacht worden. Fulda, den Juli 2012 KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft Der Vorstand Rückfragehinweis: Peter Czaja Tel.: +49(0)661 103-736 E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: KAP Beteiligungs-AG Edelzeller Straße 44 D-36043 Fulda Telefon: +49 (0)6428 705 02 FAX: +49 (0)6428 705 304 Email: office@kap.de WWW: http://www.kap.de Branche: Holdinggesellschaften ISIN: DE0006208408 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
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