Kleiner Flitzer, große Unfallgefahr
Privater Unfallschutz sollte für E-Scooter-Fahrer selbstverständlich sein
Münster (ots)
Darauf haben viele gewartet: Seit Mitte Juni dürfen Fahrer ab 14 Jahren auch in Deutschland mit E-Scootern am Straßenverkehr teilnehmen - vorausgesetzt, der Scooter ist zugelassen und ordnungsgemäß versichert.
Wer eines dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge fährt, sollte beim Stichwort Versicherung allerdings nicht nur an die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung denken. Denn mit den kleinen Flitzern unterwegs zu sein ist insgesamt nicht ganz ungefährlich: Kleine Räder, eine recht flotte Geschwindigkeit und ein relativ hoher Schwerpunkt machen E-Scooter kippelig. Hinzu kommt, dass E-Scooter-Fahrer mit ihrer schmalen Silhouette noch leichter übersehen werden können als Radfahrer.
Obwohl beides nicht vorgeschrieben ist, sollte daher das Tragen eines Helms genauso selbstverständlich sein wie ein guter privater Unfallschutz, rät die LVM Versicherung mit Sitz in Münster. Schließlich ereignen sich Unfälle mit E-Scootern so gut wie immer in der Freizeit, wenn kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Die Schuldfrage stellt sich bei einer privaten Unfallversicherung im Übrigen nicht: Sie greift, wenn sich der Versicherte verletzt - unabhängig davon, ob er sich den Unfall selbst zuzuschreiben hat oder nicht.
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