ProSieben und SAT.1 erringen im Titelschutzstreit richtungsweisenden Sieg gegen die ARD
München (ots)
Die Privatsender ProSieben und SAT.1 haben einen zehn Jahre währenden Streit in Fragen des Titelschutzes gegen die ARD gewonnen. Danach steht beiden Privatsendern jetzt das Recht zu, ihre Nachrichtensendungen "Tagesbild" bzw. "Tagesreport" zu nennen. Der NDR hatte wegen der möglichen Verwechslungsgefahr mit der "Tagesschau" und den "Tagesthemen" sowie der Sendung "Report" Klage eingereicht. Eine derartige Gefahr schloss der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem gestrigen Urteil jedoch aus. Er verwies darauf, dass den Zuschauern bekannt wäre, welche Sendung sie eingeschaltet hätten. Auch eine Verletzung der Rechte an der bekannten Kennzeichnung verneinte der BGH deutlich.
Urs Rohner, Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG, begrüßte das Urteil: "Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind richtungsweisend in Fragen des Titelschutzes, sowohl innerhalb des Mediums Fernsehen als auch in strittigen Fragen zwischen Print und TV. Die Vorstellung der ARD, die Nachrichtensendungen könnten verwechselt werden, ist nicht nur absurd, sie diskreditiert auch die Zuschauer selbst, die sehr wohl wissen welchen Sender sie einschalten und warum. Nicht zuletzt muss man sich aber auch fragen, mit welchem Selbstverständnis die ARD Gebührengelder für einen derartigen Rechtsstreit über zehn Jahre aufgewendet hat."
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