euro adhoc: ProSiebenSat.1 Media AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung /
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Bundeskartellamt äußert Bedenken gegen die geplante Übernahme der
ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Axel Springer AG
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18.11.2005
München, 18. November 2005. Das Bundeskartellamt hat heute der ProSiebenSat.1 Media AG schriftlich mitgeteilt, dass es nach dem vorläufigen Stand des Verfahrens Bedenken gegen die Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG habe. Nach Auffassung des Kartellamts würden sich die Wettbewerbsbedingungen auf dem Fernsehwerbemarkt verschlechtern, weil Axel Springer durch den Zusammenschluss mit der ProSiebenSat.1 Media AG mit Bertelsmann gleichzöge. Durch den Zusammenschluss stünden sich nach Auffassung des Bundeskartellamts zwei symmetrische Konzerne gegenüber, die sich keinen Wettbewerb mehr machen würden. Darüber hinaus führe der Zusammenschluss der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1 Media AG zur Verstärkung einer markt-beherrschenden Stellung von Axel Springer auf dem Lesermarkt für Kauf-zeitungen und auf dem Markt für Anzeigen in bundesweiten Tageszeitungen.
Eine solche Zwischenmitteilung des Bundeskartellamts ist nicht ungewöhnlich und gibt den Beteiligten vor einer abschließenden Entscheidung nochmals Gelegenheit, zu den Bedenken Stellung zu nehmen und diese, gegebenenfalls auch durch den Vorschlag von Auflagen, auszuräumen. Den Verfahrensbeteiligten wurde eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Eine abschließende Entscheidung des Bundeskartellamts ist bis Ende Dezember 2005 zu erwarten.
Am 5. August dieses Jahres hatte die Axel Springer AG mit dem derzeitigen Hauptaktionär der ProSiebenSat.1 Media AG, der P7S1 Holding L.P., einen Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrag über den Erwerb sämtlicher von der P7S1 Holding L.P. unmittelbar und mittelbar gehaltenen Stamm- und Vorzugsaktien an der ProSiebenSat.1 Media AG abgeschlossen. Durch den Erwerb würde die Axel Springer AG ihre bestehende indirekte Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG von derzeit rund 12 Prozent auf 100 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien und 25 Prozent der nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien erhöhen. Der Vollzug des Aktien- und Geschäftsanteils-kaufvertrags steht jedoch unter dem Vorbehalt der kartell- und medienaufsichtsrechtlichen Genehmigung. Sollte die Transaktion endgültig aus kartellrechtlichen Gründen scheitern, könnte der Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrag nicht vollzogen werden. Gleiches würde für das am 3. November 2005 abgelaufene Übernahmeangebot der Axel Springer AG gelten, dessen Vollzug ebenfalls noch unter der aufschiebenden Bedingung einer aufsichtsrechtlichen Freigabe der Transaktion steht. Sollte keine Genehmigung erfolgen, würden die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG, die das freiwillige Übernahmeangebot der Axel Springer AG angenommen haben, ihre ProSiebenSat.1-Aktien behalten.
Rückfragehinweis:
Anja Schmidt
Assistenz Konzernsprecherin
Te..: +49 (0)89 9507 1181
E-Mail: anya.schmidt@ProSiebenSat1.com
Branche: Fernsehen
ISIN: DE0007771172
WKN: 777117
Index: Midcap Market Index, MDAX, CDAX, Classic All Share, HDAX
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt/Prime Standard
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
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