ProSiebenSat.1-Gruppe zieht Konsequenzen aus Prüfung zu Product Placement
München (ots)
Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat Maßnahmen gegen unzulässiges Product Placement in ihren Programmen beschlossen. Das private TV-Unternehmen zieht damit die Konsequenzen aus der Prüfung zu Schleichwerbung, die eine unabhängige Kommission in den vergangenen Monaten durchgeführt hat. Auf Grundlage dieser Prüfung hat der Vorstand der ProSiebenSat.1-Gruppe gestern die verpflichtende Einführung von "Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm" für alle Mitarbeiter sowie die Verankerung von "Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der ProSiebenSat.1-Gruppe" verabschiedet. Außerdem hat sich die ProSiebenSat.1 Media AG die "Selbstverpflichtung zur Mitwirkung bei Häufungen von Verdachtsfällen unzulässiger Schleichwerbung" auferlegt. Die Selbstverpflichtung räumt den zuständigen Landesmedienanstalten das Recht ein, Vertragsunterlagen durch einen sachverständigen Wirtschaftsprüfer einsehen und prüfen zu lassen. Der Vorstand ist mit seinen Maßnahmen auch der Empfehlung der Kommission gefolgt, eine noch striktere Trennung von redaktionellen Interessen der Sender einerseits und der kommerziellen des Vermarkters andererseits vorzunehmen.
Guillaume de Posch, der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSat.1 Media AG, erklärte: "Mit der umfassenden Prüfung und den gestern verabschiedeten Maßnahmen haben wir konsequent auf die Vorfälle im Frühstücksfernsehen und beim Regionalfenster 17:30 in Sat.1 reagiert. Wir können nun davon ausgehen, dass alle Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe frei sind von unzulässigem Product Placement. Mit den neuen Vorschriften haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass es bei unseren Sendern in Zukunft keine Schleichwerbung geben wird." Der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSat.1-Gruppe sagte weiter: "Wir begrüßen die geplanten Regelungen zu Product Placement im Entwurf der EU-Fernsehrichtlinie. Damit wird die für uns notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Die Transparenz für den Zuschauer ist gewährleistet, und der deutsche Markt kann sich an international übliche Regeln angleichen."
Eine unabhängige Kommission aus Anwälten der Rechtsabteilung, Interner Revision und externen Anwälten hat seit Anfang September eine umfassende Prüfung zu Product Placement durchgeführt. Untersucht wurde das gesamte Programm aller Sender der Gruppe über die vergangenen fünf Jahre.
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es in den vergangenen fünf Jahren außer im Fall von Worldcom und Connect TV und weiterer kleinerer Agenturen im Frühstücksfernsehen und im Regionalfenster von Sat.1 kein systematisch organisiertes Product Placement bei der ProSiebenSat.1-Gruppe gegeben hat. Die unzulässigen Produktplatzierungen in Zulieferungen für das Frühstücksfernsehen und das Regionalfenster 17:30 in Sat.1, hatte die Kommission bereits in ihrem Zwischenbericht im Oktober dieses Jahres dokumentiert. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen von Sat.1 durch Worldcom von 2000 bis 2004 auf rund 1,3 Millionen Euro, durch Connect TV von 2000 bis 2005 auf rund 1,5 Millionen Euro. Alle noch bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Connect TV und den weiteren Agenturen wurden umgehend eingestellt, die Geschäftsbeziehung zu Worldcom war bereits im Jahr 2004 beendet worden. Als weitere Konsequenz aus dem Zwischenbericht wurde die Abteilung bei Sat.1 aufgelöst, die rundfunkrechtlich angreifbare Eigenvermarktung betrieben hatte.
Die Kommission hat weiterhin festgestellt, dass es nur in Einzelfällen zu unzulässiger Produktplatzierung gekommen ist, wie beispielsweise in der Kochsendung "Zacherl" auf ProSieben. Bei den ProSieben-Sendungen "SOS Style & Home" und "Sarah & Marc in Love" ist noch nicht endgültig geklärt, ob es sich um zulässige Ausstattungen oder verbotene Produktplatzierung gehandelt hat. Als Konsequenz aus diesen Befunden gibt es künftig bei der ProSiebenSat.1-Gruppe für alle zulässigen Einbindungen von Werbepartnern wie beispielsweise Ausstatterhinweisen eine transparente Preisliste.
Einer der Schwerpunkte der Untersuchung lag im Bereich Themen-Placement. Hier kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass, soweit Einzelfälle von Themen-Placement stattgefunden haben, in keinem Fall auf die Redaktion Druck ausgeübt worden ist, sondern Themen nur dann umgesetzt wurden, wenn es auch eine redaktionelle Veranlassung gab.
Guillaume de Posch: "Mit der Prüfung wollten wir für unsere Sendergruppe klären, ob und in welchem Ausmaß Product Placement stattgefunden hat. Das Ergebnis der Prüfung ist insoweit für uns akzeptabel, als wir über die Fälle im Frühstücksfernsehen und im Regionalfenster 17:30 in Sat.1 hinaus kein systematisch organisiertes Product Placement in unserer Sendergruppe entdeckt haben. Wir haben freiwillig einen Selbstreinigungsprozess durchlaufen und Maßnahmen ergriffen, die gewährleisten sollten, dass es bei ProSiebenSat.1 künftig keine unzulässige Form von Produkt-Platzierung mehr geben wird."
Die "Richtlinien der ProSiebenSat.1 Media AG zur Trennung von Werbung und Programm einschließlich der Vermeidung verbotener Schleichwerbung" gelten ab sofort und sind verbindlich für alle Mitarbeiter. Sie dienen dem Erhalt der journalistischen Glaubwürdigkeit und sichern die Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter als oberste programmliche Leitlinie ab. Auch die "Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der ProSiebenSat.1- Gruppe" gelten ab sofort für die gesamte Gruppe. Die Leitlinien konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserats. Sie legen insbesondere fest, dass redaktionelle Beiträge nicht durch private oder wirtschaftliche Interessen Dritter oder der Mitarbeiter beeinflusst werden dürfen. Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe dürfen beispielsweise keine direkten oder indirekten Finanzierungs- oder Sachleistungen in Zusammenhang mit der Berichterstattung entgegennehmen. Dies betrifft sowohl Kosten für die Berichterstattung als auch Geschenke an Journalisten. In den Leitlinien ist unter anderem auch enthalten, dass jeder Mitarbeiter darauf zu achten hat, dass das Verbot der Programmbeeinflussung, das Schleichwerbeverbot sowie die Kennzeichnungsverpflichtungen eingehalten werden.
Die "Selbstverpflichtungserklärung der ProSiebenSat.1 Media AG zur Mitwirkung bei Häufungen von Verdachtsfällen unzulässiger Schleichwerbung" gilt gegenüber den für ihre Sendeunternehmen zuständigen Landesmedienanstalten: der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) sowie der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Die Selbstverpflichtung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Danach haben diese Landesmedienanstalten das Recht, bei hinreichenden Anhaltspunkten für wiederholte Verstöße gegen das Schleichwerbeverbot Verträge durch einen sachverständigen Wirtschaftsprüfer einsehen und prüfen zu lassen. Die Vorlagepflicht umfasst alle Verträge, die Fragen der konkret zu überprüfenden Inhalte des betroffenen Sendeformats regeln. Mit dieser Selbstverpflichtung will die ProSiebenSat.1 Media AG Transparenz gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt sicherstellen.
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