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ProSiebenSat.1-Gruppe zieht Konsequenzen aus Prüfung zu Product Placement

München (ots)

Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat Maßnahmen gegen
unzulässiges Product Placement in ihren Programmen beschlossen. Das 
private TV-Unternehmen zieht damit die Konsequenzen aus der Prüfung 
zu Schleichwerbung, die eine unabhängige Kommission in den 
vergangenen Monaten durchgeführt hat. Auf Grundlage dieser Prüfung 
hat der Vorstand der ProSiebenSat.1-Gruppe gestern die verpflichtende
Einführung von "Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm" 
für alle Mitarbeiter sowie die Verankerung von "Leitlinien zur 
Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der 
ProSiebenSat.1-Gruppe" verabschiedet. Außerdem hat sich die 
ProSiebenSat.1 Media AG die "Selbstverpflichtung zur Mitwirkung bei 
Häufungen von Verdachtsfällen unzulässiger Schleichwerbung" 
auferlegt. Die Selbstverpflichtung räumt den zuständigen 
Landesmedienanstalten das Recht ein, Vertragsunterlagen durch einen 
sachverständigen Wirtschaftsprüfer einsehen und prüfen zu lassen. Der
Vorstand ist mit seinen Maßnahmen auch der Empfehlung der Kommission 
gefolgt, eine noch striktere Trennung von redaktionellen Interessen 
der Sender einerseits und der kommerziellen des Vermarkters 
andererseits vorzunehmen.
Guillaume de Posch, der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSat.1 
Media AG, erklärte: "Mit der umfassenden Prüfung und den gestern 
verabschiedeten Maßnahmen haben wir konsequent auf die Vorfälle im 
Frühstücksfernsehen und beim Regionalfenster 17:30 in Sat.1 reagiert.
Wir können nun davon ausgehen, dass alle Sender der 
ProSiebenSat.1-Gruppe frei sind von unzulässigem Product Placement. 
Mit den neuen Vorschriften haben wir die Voraussetzung dafür 
geschaffen, dass es bei unseren Sendern in Zukunft keine 
Schleichwerbung geben wird." Der Vorstandsvorsitzende der 
ProSiebenSat.1-Gruppe sagte weiter: "Wir begrüßen die geplanten 
Regelungen zu Product Placement im Entwurf der EU-Fernsehrichtlinie. 
Damit wird die für uns notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Die 
Transparenz für den Zuschauer ist gewährleistet, und der deutsche 
Markt kann sich an international übliche Regeln angleichen."
Eine unabhängige Kommission aus Anwälten der Rechtsabteilung, 
Interner Revision und externen Anwälten hat seit Anfang September 
eine umfassende Prüfung zu Product Placement durchgeführt. Untersucht
wurde das gesamte Programm aller Sender der Gruppe über die 
vergangenen fünf Jahre.
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es in den vergangenen 
fünf Jahren außer im Fall von Worldcom und Connect TV und weiterer 
kleinerer Agenturen im Frühstücksfernsehen und im Regionalfenster von
Sat.1 kein systematisch organisiertes Product Placement bei der 
ProSiebenSat.1-Gruppe gegeben hat. Die unzulässigen 
Produktplatzierungen in Zulieferungen für das Frühstücksfernsehen und
das Regionalfenster 17:30 in Sat.1, hatte die Kommission bereits in 
ihrem Zwischenbericht im Oktober dieses Jahres dokumentiert. 
Insgesamt beliefen sich die Einnahmen von Sat.1 durch Worldcom von 
2000 bis 2004 auf rund 1,3 Millionen Euro, durch Connect TV von 2000 
bis 2005 auf rund 1,5 Millionen Euro. Alle noch bestehenden 
Geschäftsbeziehungen zu Connect TV und den weiteren Agenturen wurden 
umgehend eingestellt, die Geschäftsbeziehung zu Worldcom war bereits 
im Jahr 2004 beendet worden. Als weitere Konsequenz aus dem 
Zwischenbericht wurde die Abteilung bei Sat.1 aufgelöst, die 
rundfunkrechtlich angreifbare Eigenvermarktung betrieben hatte.
Die Kommission hat weiterhin festgestellt, dass es nur in 
Einzelfällen zu unzulässiger Produktplatzierung gekommen ist, wie 
beispielsweise in der Kochsendung "Zacherl" auf ProSieben. Bei den 
ProSieben-Sendungen "SOS Style & Home" und "Sarah & Marc in Love" ist
noch nicht endgültig geklärt, ob es sich um zulässige Ausstattungen 
oder verbotene Produktplatzierung gehandelt hat. Als Konsequenz aus 
diesen Befunden gibt es künftig bei der ProSiebenSat.1-Gruppe für 
alle zulässigen Einbindungen von Werbepartnern wie beispielsweise 
Ausstatterhinweisen eine transparente Preisliste.
Einer der Schwerpunkte der Untersuchung lag im Bereich 
Themen-Placement. Hier kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass, 
soweit Einzelfälle von Themen-Placement stattgefunden haben, in 
keinem Fall auf die Redaktion Druck ausgeübt worden ist, sondern 
Themen nur dann umgesetzt wurden, wenn es auch eine redaktionelle 
Veranlassung gab.
Guillaume de Posch: "Mit der Prüfung wollten wir für unsere 
Sendergruppe klären, ob und in welchem Ausmaß Product Placement 
stattgefunden hat. Das Ergebnis der Prüfung ist insoweit für uns 
akzeptabel, als wir über die Fälle im Frühstücksfernsehen und im 
Regionalfenster 17:30 in Sat.1 hinaus kein systematisch organisiertes
Product Placement in unserer Sendergruppe entdeckt haben. Wir haben 
freiwillig einen Selbstreinigungsprozess durchlaufen und Maßnahmen 
ergriffen, die gewährleisten sollten, dass es bei ProSiebenSat.1 
künftig keine unzulässige Form von Produkt-Platzierung mehr geben 
wird."
Die "Richtlinien der ProSiebenSat.1 Media AG zur Trennung von 
Werbung und Programm einschließlich der Vermeidung verbotener 
Schleichwerbung" gelten ab sofort und sind verbindlich für alle 
Mitarbeiter. Sie dienen dem Erhalt der journalistischen 
Glaubwürdigkeit und sichern die Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter
als oberste programmliche Leitlinie ab. Auch die "Leitlinien zur 
Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der ProSiebenSat.1- 
Gruppe" gelten ab sofort für die gesamte Gruppe. Die Leitlinien 
konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des 
Pressekodex des Deutschen Presserats. Sie legen insbesondere fest, 
dass redaktionelle Beiträge nicht durch private oder wirtschaftliche 
Interessen Dritter oder der Mitarbeiter beeinflusst werden dürfen. 
Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe dürfen beispielsweise keine 
direkten oder indirekten Finanzierungs- oder Sachleistungen in 
Zusammenhang mit der Berichterstattung entgegennehmen. Dies betrifft 
sowohl Kosten für die Berichterstattung als auch Geschenke an 
Journalisten. In den Leitlinien ist unter anderem auch enthalten, 
dass jeder Mitarbeiter darauf zu achten hat, dass das Verbot der 
Programmbeeinflussung, das Schleichwerbeverbot sowie die 
Kennzeichnungsverpflichtungen eingehalten werden.
Die "Selbstverpflichtungserklärung der ProSiebenSat.1 Media AG zur
Mitwirkung bei Häufungen von Verdachtsfällen unzulässiger 
Schleichwerbung" gilt gegenüber den für ihre Sendeunternehmen 
zuständigen Landesmedienanstalten: der Bayerischen Landeszentrale für
neue Medien (BLM), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation 
Rheinland-Pfalz (LMK) sowie der Medienanstalt Berlin-Brandenburg 
(MABB). Die Selbstverpflichtung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. 
Danach haben diese Landesmedienanstalten das Recht, bei hinreichenden
Anhaltspunkten für wiederholte Verstöße gegen das Schleichwerbeverbot
Verträge durch einen sachverständigen Wirtschaftsprüfer einsehen und 
prüfen zu lassen. Die Vorlagepflicht umfasst alle Verträge, die 
Fragen der konkret zu überprüfenden Inhalte des betroffenen 
Sendeformats regeln. Mit dieser Selbstverpflichtung will die 
ProSiebenSat.1 Media AG Transparenz gegenüber der zuständigen 
Landesmedienanstalt sicherstellen.
Ansprechpartner:
Katja Pichler
Konzernsprecherin
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel +49 (89) 95 07-11 80
Fax +49 (89) 95 07-11 84
E-mail: 
Katja.Pichler@ProSiebenSat1.com
Internet:
www.ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online:
www.ProSiebenSat1.com

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