Impuls für mehr Wettbewerb: LichtBlick begrüßt Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes
Hamburg (ots)
Die Nummer Eins der unabhängigen Stromversorger begrüßt das morgige Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. "Das gescheiterte Experiment des sogenannten verhandelten Netzzugangs wird morgen endlich offiziell beerdigt.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des bundesweit anbietenden Stromversorgers LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH. "Das neue Gesetz wird einen Impuls für den Wettbewerb bringen und die Spielräume der Netzbetreiber für Diskriminierung, unerlaubte Quersubventionierung und überhöhte Netzentgelte deutlich einengen. Auch wenn nicht mit kurzfristig sinkenden Strompreisen zu rechnen ist, so wird die Stromkennzeichnungspflicht, die mögliche Standardisierung von Prozessabläufen durch die Bundesnetzagentur sowie die Festlegung der Kalkulationsregeln für die Netzentgelte wichtige Impulse in Hinblick auf Wettbewerb und damit die Wechselmotivation der Verbraucher bringen." Heiko von Tschischwitz ist auch Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, bne, der die Interessen aller relevanter neuer Player im deutschen Strommarkt bündelt.
Das neue Gesetz tritt morgen mit über einem Jahr Verspätung in Kraft. Die Europäische Union hatte für Deutschland, als letztes europäisches Land ohne Regulierer, die Stromnetzaufsicht bereits zum 1.7.2004 gefordert. "Auch wenn wir formal ein Jahr verloren haben, so haben wir auch viel gewonnen.", so Heiko von Tschischwitz. "Von dem, was die etablierte Stromwirtschaft zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens gefordert hatte, ist nicht viel übriggeblieben. Die normierende Regulierung ist vom Tisch, die Nettosubstanzerhaltung ist ein Auslaufmodell, die Anreizregulierung und die Liberalisierung des Zähl- und Messwesens werden kommen."
Neben den Fortschritten in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen in der Zwischenzeit auch die ordentlichen Gerichte die von der Stromwirtschaft in Eigenregie festgelegten Spiel- und Kalkulationsregeln der Vergangenheit immer mehr in Frage. Der Bundesgerichtshof hatte Ende letzten Monats das erste höchstrichterliche Urteil gesprochen und dem Bundeskartellamt im Missbrauchsverfahren gegen die Stadtwerke Mainz AG weitestgehend Recht gegeben. Damit ist insbesondere die vom Gesetzgeber formulierte Vermutungswirkung der sogenannten "guten fachlichen Praxis" bei Anwendung der Verbändevereinbarungen massiv eingeschränkt. "Das Kartenhaus aus Verbändevereinbarungen und fragwürdigen Kalkulationsmethodiken beginnt zu wackeln.", so Heiko von Tschischwitz.
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