BÜRGEL Wirtschaftsinformationen: 2002 startet mit neuem
Insolvenzrekord
Chance auf "Re-Start" durch Insolvenz
Hamburg (ots)
Bereits im ersten Vierteljahr 2002 wurden in Deutschland 7.710 Insolvenzverfahren eröffnet. Bürgel Wirtschaftsinformationen, Hamburg, schätzt daher die Höhe der in den ersten drei Monaten beantragten Insolvenzen auf etwa 14.500. "Seit der Einführung des novellierten Insolvenzrechts Anfang 1999 pendelte sich der Anteil der eröffneten Insolvenzverfahren an allen Anträgen auf rund 45 Prozent ein", sagt Dr. Tilman Bettendorf, Geschäftsführer der Wirtschaftsauskunftei Bürgel. Im Jahr 2001 wurden von den 32.278 Unternehmensinsolvenzen 15.262 (47,3 %) in ein ordentliches Verfahren überführt, während 57,3 % (17.016) der Insolvenzanträge mangels Masse abgelehnt werden mussten.
"Derzeit erleben wir die konjunkturelle Talsohle der Insolvenzen. Diese Entwicklung deutete sich bespielsweise im Bereich e-Commerce bereits im vergangenen Jahr an. Der Trend wird im Laufe des Jahres abflachen, wir rechnen allerdings insgesamt für dieses Jahr mit rund 43.500 Firmeninsolvenzen."Dass nicht jede Pleite sofort das endgültig Aus bedeutet, zeigt die derzeitige Diskussion, die die vielfältigen Möglichkeiten und die Vorteile des geltenden Insolvenzrechts in den Vordergrund rückt.
"Ziel der Insolvenzrechts-Novelle war es, Unternehmen zu sanieren statt nur zu liquidieren." So verlagert das Recht die Möglichkeit des Insolvenzantrags auf einen früheren Zeitpunkt: Konnte bis dahin ein Insolvenzverfahren erst beantragt werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit feststand, ist dies seit 1999 schon bei "drohender Zahlungsunfähigkeit" möglich. In der Regel verfügt auch ein angeschlagenes Unternehmen dann noch über genügend Kapital für ein ordentliches Verfahren.
"Betriebswirtschaftlich bedingte Insolvenzen haben die größte Chance auf eine Sanierung, den Erhalt der Arbeitsplätze und einen anschließenden Re-Start." Das Recht fördert Fortführungslösungen wie beispielsweise die Sanierung durch Eigenverwaltung, wie im Fall der Kirch-Media, die Bildung von Auffanggesellschaften oder den Verkauf gesunder Unternehmensteile. Um das Unternehmen wieder fit zu machen oder zu stabilisieren, hat der eingesetzte Insolvenzverwalter größt möglichen Spielraum. Ungünstige Verträge können aufgelöst werden, ertragsreiche Teile ausgegliedert, Verlustbringer stillgelegt. Das Ziel heißt Unternehmens-Fortbestand ("going concern"). Ob nach der "Notfall-Chirurgie" des Insolvenzverwalters tatsächlich eine "Heilbehand-lung" möglich ist, entscheidet sich im Laufe des Verfahrens. "Das Insolvenzrecht bietet Unternehmen gute Chancen auf Rettung und einen anschließenden Neuanfang", sagt Bettendorf. "Ein Konkurs sollte daher nicht als Makel, sondern als Chance auf Gesundung eines Unternehmens betrachtet werden."
Den Pressetext sowie eine pdf.-Tabelle "Insolvenzeröffnungen 1995 - 2001" finden Sie unter www.buergel.de/presseservice.html
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