"Feinstaub-Teams" der Deutschen Umwelthilfe kontrollieren ab 2. Januar 2008 Fahrverbote in Berlin, Köln und Hannover
Berlin/Köln/Hannover (ots)
Umweltzonen als Chance für lebenswertere Städte - Deutsche Umwelthilfe ruft Halter von Diesel-Pkw und Lkw dazu auf, ihre Fahrzeuge mit Partikel-filtern nachzurüsten - Konsequente Kontrolle der Umweltzonen rettet Menschenleben - Umweltzonen in mindestens 15 weiteren deutschen Städten und Ballungsräumen werden im Laufe des Jahres 2008 folgen.
Berlin/Köln/Hannover, 28. Dezember 2007: Nach drei Jahren weitgehender Untätigkeit von Bund, Ländern und Kommunen, die hohe Feinstaubbelastung in den insgesamt 70 Ballungszentren einzudämmen, ergreifen zur Jahreswende diese deutschen Städte erste konkrete Maßnahmen. Die Einrichtung von Umweltzonen in Berlin, Köln und Hannover ist der bisher ernsthafteste Versuch, das mit Abstand schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland zu bekämpfen, an dem jährlich 75.000 Menschen vorzeitig sterben: Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge, die nicht bestimmte Mindeststandards bezüglich ihrer Feinstaubemissionen einhalten, dürfen ab dem 1. Januar 2008 nicht mehr in die Umweltzonen einfahren. Die hierzu "berechtigten" Pkw müssen dies mit einer grünen, gelben oder roten "Feinstaubplakette" auf der Windschutzscheibe nachweisen. Andernfalls drohen pro Verstoß ein Ordnungsgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat Autofahrer und die zur Überwachung der eigentlich bereits seit dem 1. Januar 2005 verbindlichen Feinstaubgrenzwerte verpflichteten Behörden aufgefordert, alles zu unternehmen, damit die Umweltzonen, die in den kommenden Monaten in mindestens 15 weiteren Städten eingeführt werden, ein Erfolg werden.
Die DUH kündigte an, in allen drei Umweltzonen ab dem 2. Januar mit "Feinstaub-Kontroll-Teams" präsent zu sein, um die Einhaltung der Fahrverbote zu kontrollieren und Autofahrer in geeigneter Form aufzuklären und - in krassen Fällen - auch Verstöße zur Anzeige zu bringen. Die bis zu 100 überwiegend ehrenamtlichen Umweltschützer werden in 2er und 3er Teams an Einfallstraßen in die Umweltzonen sowie an parkenden Autos stichprobenartig die Einhaltung der Regeln prüfen. Erste Zahlen über den Anteil korrekt gekennzeichneter Fahrzeuge sowie Erfahrungen bei der "Feinstaub-Kontrolle" wird die DUH am Mittwoch, dem 2. Januar 2008 in Berlin in einer Pressekonferenz (Zeit: 11:00 Uhr, Ort: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40) bekannt machen.
"Es hat lange genug gedauert, bis die enormen Feinstaubbelastungen, die in Deutschland Jahr für Jahr zehntausende vorzeitige Todesfälle verursachen, endlich mit dem nötigen Ernst bekämpft werden. Mehrere Millionen Menschen, die in den Feinstaub-Hochbelas¬tungs¬zonen leben, sind ihrem Recht auf saubere Luft ein gutes Stück näher gekommen. Die Verantwortlichen in den Städten, die vom Dieselruß betroffenen Einwohner, aber auch die Autofahrer als wichtigste Verursacher müssen die Umweltzonen als Chance für lebenswertere Städte in Deutschland begreifen und konsequent handeln", appellierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und erinnerte daran, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Herbst 2007 in einer von der DUH finanzierten Musterklage das einklagbare Recht jedes einzelnen Bürgers auf eine gesundheitsverträgliche Umgebungsluft letztinstanzlich bestätigt hat.
Resch rief die Autohalter auf, "alles zu tun, damit die Umweltzonen zu einem Erfolg werden". Dazu gehöre nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Regeln, die in den Umweltzonen gelten, sondern insbesondere die aktive Reduzierung der Feinstaubbelastung z. B. durch den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. der Einbau von Nachrüst-Rußpar¬tikelfiltern in bisher ungefilterten Diesel-Pkw. "Tun Sie aktiv etwas für Ihre und die Gesundheit Ihrer Mitbürger und erkundigen Sie sich bei Ihrer Werkstatt über die Möglichkeit der Nachrüstung", sagte Resch und erinnerte daran, dass der Fiskus Nachrüstfilter mit 330 Euro fördert und für ungefilterte Diesel-Pkw eine Strafsteuer von jährlich 20 - 50 EUR fällig ist.
Kein Verständnis zeigte Resch für einzelne Forderungen oder Ankündigungen aus Politik und Stadtverwaltungen, bei "Umweltzonen-Sündern" in den ersten Wochen oder Monaten die Einhaltung dieser Umwelt- und Gesundheitsvorschrift nicht konsequent zu kontrollieren. "Wenn die Umweltzone nicht von Anfang an ernst genommen wird, werden auch die Bürger nicht mitmachen. Die Geschädigten sind vor allem Kinder, Kranke und ältere Menschen die unter den gerade in den ersten Monaten des Jahres besonders hohen Feinstaubwerten besonders leiden. Die Feinstaubgrenzwerte stehen EU-weit seit 1999 fest, in deutsches Recht wurden sie 2002 überführt, seit Anfang 2005 sind sie bereits verbindlich und werden dennoch in bis zu 70 Städten regelmäßig überschritten. Wer behauptet, die Vorbereitungszeit habe nicht gereicht, handelt rechtswidrig", so Resch.
Die Brisanz des Feinstaubproblems, insbesondere in verkehrsreichen Ballungsgebieten, wurde von Medizinern und Epidemiologen in den 90er Jahren erkannt, als bei der Bekämpfung des traditionellen Smogs in vielen Industriestaaten beeindruckende Erfolge erzielt wurden, die gesundheitlichen Probleme jedoch nicht in gleichem Maße abnahmen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sowie die EU-Kommission gehen in Deutschland von jährlich 75.000 vorzeitigen Todesfällen durch Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs aus. Als wichtigste Einzelursache, insbesondere in den städtischen Hochbelastungszonen, gelten Feinstaubpartikel aus Dieselmotoren (Pkw, Lkw, Baumaschinen etc.). Während der Anteil der verkehrsbedingten Feinstaubemissionen zwar im Durchschnitt unter 20% liegt, beträgt er in den stark befahrenen innerstädtischen Straßenschluchten bis zu 50% und führt dort neben den vorzeitigen Todesfällen zu vielen hunderttausend Atemwegs- und Kreislauferkrankungen.
Pressefotos sind auf der DUH-Homepage unter www.duh.de abrufbar.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 / 3649170, Fax: 030 / 258986-19, E-Mail:
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Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
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258986-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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