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Betrugsfilterskandal: Pit-Stop nutzt Konstruktionsfehler der Kulanzregelung schamlos aus

Berlin (ots)

Werkstattkette Pit-Stop lässt Kunden, die
unwirksame Dieselfilter austauschen wollen, unter Verweis auf die 
Kulanzregelung der Bundesregierung abblitzen - Auch A.T.U.-Filialen 
verweigern Filtertausch - DUH-Geschäftsführer Resch fordert den 
Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März 2008 nach
der faktischer Aufkündigung der Kulanzregelung durch die 
Werkstattketten
10. März 2008: Während sich der Zentralverband des deutschen 
Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) intensiv um Unterstützung der betroffenen
Autofahrer bemüht, verweigern die beiden großen Autowerkstattketten 
A.T.U. und Pit-Stop den Sofortaustausch funktionsuntüchtiger 
Dieselnachrüstfilter gegen seriöse Systeme und lassen damit die 
sogenannte "Kulanzregelung" der Bundesregierung ins Leere laufen. 
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) wurde ein 
wesentlicher Anteil der im Jahr 2007 verkauften mindestens 40.000 
Betrugsfilter allein von diesen beiden "freien" Werkstattketten 
eingebaut.
Mit welcher Unverfrorenheit viele Werkstätten die geschädigten 
Autohalter den ihnen rechtlich zustehenden Filtertausch verweigern, 
dokumentieren zahlreiche Briefwechsel betroffener Autohalter, die die
DUH in den kommenden Wochen in Auszügen veröffentlichen wird. Die 
Schreiben dokumentieren, welche Folgen es hat, wenn der Staat darauf 
verzichtet, bestehende Gesetze zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern
korrekt anzuwenden und stattdessen leicht umgehbare und rechtlich 
unverbindliche Selbstverpflichtungserklärungen akzeptiert.
Den Anfang macht ein Vorgang, der die Vorgehensweise bei der 
Werkstattkette Pit-Stop Auto Service GmbH beispielhaft beleuchtet. 
Mit Schreiben vom 29. Februar 2008 verweigerte der zentrale 
Kundenservice der Werkstattkette Pit-Stop Auto Service GmbH einem 
Autobesitzer nach einem mehrmonatigen fruchtlosen Schriftwechsel 
abschließend den geforderten Sofortaustausch eines unwirksamen 
Dieselfilters durch ein wirksames System. Der betroffene Kunde hatte 
sich zuvor persönlich, brieflich und mit einem ausgefüllten 
Musterformular, das der ADAC für seine Mitglieder bereithält, an die 
Werkstatt gewandt, um so möglichst einfach einen funktionierenden 
Dieselpartikelfilter zu erhalten. Pit-Stop verweigert dennoch den 
Austausch - und zwar ausdrücklich unter Hinweis auf die 
"Kulanzregelung" und zitiert zur Begründung in der Antwort genüsslich
aus der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 28. 
November 2007:
"Im Interesse einer solchen unbürokratischen und schnellen Lösung 
ist die Bundesregierung bereit, die rechtliche Wirkung der 
´Allgemeinen Betriebserlaubnis´ für in Fahrzeuge bereits eingebaute 
fehlerhafte Filtersysteme aufrechtzuerhalten. Damit werden 
nachteilige rechtliche Folgen für die betroffenen Autofahrer - in 
steuerrechtlicher Hinsicht und bei der Zufahrt in die Umweltzonen - 
vermieden".
Nach Auffassung von Pit-Stop sei somit ein Austausch nicht 
notwendig, die Werkstattkette zieht daraus folgende Schlussfolgerung:
"Es entstehen also für Sie als Autofahrer weder ein finanzieller 
Nachteil noch eine Mobilitätseinschränkung".
Das eigentliche Ziel einer Entlastung mit gefährlichem Feinstaub 
hoch belasteter Stadtregionen spielt bei der Argumentation keinerlei 
Rolle. Sogar die seit Monaten erwiesene, nicht ausreichende 
Filterwirkung der Betrugssysteme stellt Pit-Stop in Frage und 
behauptet entgegen vorliegender Prüfergebnisse des 
Kraftfahrtbundesamts, die mangelnde Wirksamkeit sei "noch nicht 
abschließend geklärt".
"Wie lange noch wollen die verantwortlichen Bundesminister 
Tiefensee und Gabriel den betroffenen Autobesitzern jegliche Hilfe 
verweigern", fragt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es sei 
"ein Stück aus dem Tollhaus", dass Werkstätten den Filtertausch gegen
sofort lieferbare Systeme ausgerechnet unter Verweis auf die 
Kulanzregelung verweigerten, die doch nach den Beteuerungen der 
Bundesregierung die Austauschaktion beschleunigen sollte. Resch: 
"Nach der faktischen Aufkündigung der Kulanzregelung durch große 
Werkstattketten muss die Bundesregierung endlich handeln. Die DUH 
fordert den Entzug der Betriebserlaubnis für alle Betrugsfilter zum 
31. März 2008."
Gegenüber seinem Kunden unterstellt der Pit-Stop Kundenservice, 
Ziel des Einbaus eines Nachrüstfilters sei es, "eine 
Feinstaubplakette sowie die staatlichen und steuerlichen 
Vergünstigungen zu erhalten bzw. in Anspruch nehmen zu können". Dass 
das Ziel die Reduktion der Partikelemissionen ist, kommt Pit-Stop 
offensichtlich nicht in den Sinn. Bereits in einem zuvor verfassten 
Ablehnungsschreiben an denselben Kunden vom 16. Januar 2008 schreibt 
das Unternehmen: "Nach der Erklärung der Bundesregierung bleiben 
sowohl die Feinstaubplakette als auch die steuerliche Förderung 
erhalten. Dies selbst dann, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis 
(ABE) zwischenzeitlich mit Wirkung für die Zukunft gelöscht bzw. vom 
Hersteller zurückgegeben wurde".
"Erst drei Prozent der betroffenen Autobesitzer ist es mit Hilfe 
der DUH und des ZDK gelungen, den ihnen verbauten Betrugsfilter durch
ein funktionierendes System ausgetauscht zu erhalten. Wann endlich 
wird die Bundesregierung durch den Entzug der Allgemeinen 
Betriebserlaubnisse geltendes Recht anwenden und die Rechtsposition 
der betroffenen Autofahrer gegenüber den Betrugsfirmen stärken?" so 
Resch.
Unter www.duh.de veröffentlicht die DUH besonders dreiste 
Beispiele für den verweigerten Filteraustausch. Geschädigte 
Autohalter können unter www.diesel-filter-tausch.de ihren Fall 
schildern und erhalten von DUH und ZDK Unterstützung.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 2400867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 2400867 -0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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