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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt Wirksamkeit der Umweltzonen

Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Berlin sieht Umweltzone als
verhältnismäßig an, da sie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung 
sichere - Deutsche Umwelthilfe begrüßt unmissverständliche 
Urteilsbegründung  - Niedersachsens Umweltminister wird mit seinem 
Versuch scheitern, die Umweltzone Hannover zu stoppen - 
DUH-Geschäftsführer Resch: "Auch Kettensägenminister Sander wird 
Umweltzonen nicht sprengen"
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt die klare rechtliche 
Bestätigung der Umweltzone durch das Berliner Verwaltungsgericht. Die
Größe der Berliner Umweltzone sei verhältnismäßig und sichere den 
"Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Luftschadstoffen", schreiben 
die Richter in ihrer am 12. Januar veröffentlichten Begründung eines 
Urteils vom 9. Dezember 2009. Damals hatten sie die Klage von elf 
Berliner Bürgern und des ADAC gegen die Umweltzone Berlin abgewiesen.
Die Messungen in der Berliner Umweltzone haben eindeutig gezeigt, 
dass die gesundheitsgefährlichen extrem feinen verkehrsbedingten 
Rußpartikel in der Luft um 20 Prozent nach Einführung der Umweltzone 
verringert wurden. Als einen "vorgezogenen Karnevalsscherz" 
bezeichnete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Androhung des 
niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), die 
Umweltzone Hannover abschaffen zu wollen. "Kettensägenminister Sander
wird mit seinem Angriff auf die saubere Luft in Hannover scheitern", 
sagte Resch.
Die Richter am Berliner Verwaltungsgericht sehen es als 
"verhältnismäßig" an, dass die Halter von stark Ruß emittierenden 
Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2010 nicht in die Umweltzone einfahren 
dürfen. Sowohl die hohe Feinstaubbelastung als auch die Belastung 
durch Stickoxide sei besonders an viel befahrenen Durchgangsstraßen 
ein Problem, dem mit dem Instrument der Umweltzone beizukommen sei. 
Die Reduzierung der Rußpartikel um 14 bis 22 Prozent und 
Stickstoffdioxid um 10 Prozent - wie Wirkungsuntersuchungen der Stadt
Berlin vom Mai 2009 belegen - zeigen, dass Umweltzonen bereits nach 
eineinhalb Jahren die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe 
erheblich mindern.
Wörtlich heißt es in der 19 Seiten starken Urteilsbegründung: 
"Auch die Tatsache, dass es zum Jahresende in Deutschland 40 
Umweltzonen geben wird, ist nach Auffassung des Gerichts ein 
deutlicher Hinweis  darauf, dass auch in Deutschland - wenn auch mit 
erheblicher Verspätung gegenüber anderen europäischen Staaten - 
nunmehr die Einsicht gewonnen wurde, dass Verkehrsbeschränkungen ein 
in jeder Hinsicht wirksames Mittel zur Verringerung der 
Luftverschmutzung sind. In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte
(...) wird die Einrichtung der Umweltzonen als geeignet und 
erforderlich angesehen (...), weil der Verkehr die einzig bedeutende 
und kurzfristig beeinflussbare Emissionsquelle darstellt." (Az.: VG 
11 A 299.08)

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151 55017009, fokken@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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