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Bundeswirtschaftsminister Rösler muss Einflussnahme der Autolobby auf Klimaschutzverordnung offenbaren

Berlin (ots)

Erfolg der Deutschen Umwelthilfe gegen Amtsvorgänger Brüderle: Europäischer Gerichtshof bestätigt Anspruch auf Akteneinsicht zur Novellierung der PKW-Energiekennzeichnungsverordnung - Umweltinformationsgesetz muss novelliert werden

Mächtige Industrielobbys in Deutschland können sich in Zukunft nicht mehr darauf verlassen, dass Details ihrer Einflussname auf die Umweltpolitik vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG) als nicht vereinbar mit der zugrundeliegenden EU-Richtlinie gerügt und den Anspruch der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf Einsichtnahme in interne Akten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) bestätigt (Az. C-515/11). Das UIG muss entsprechend geändert werden.

Im konkreten Fall ging und geht es um die jahrelange und immer noch andauernde Weigerung der FDP-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Philipp Rösler, das Zustandekommen einer Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) offen zu legen. Die Ausgestaltung der Rechtsverordnung hatte 2010 bundesweit für Kopfschütteln gesorgt, weil auf ihrer Grundlage schwere spritdurstige Limousinen wie der Audi Q7 in eine bessere Effizienzklasse eingestuft wurden als Kleinwagen wie der Smart oder der Fiat Panda. Dafür sorgte eine spezielle, auf das Fahrzeuggewicht bezogene Systematik bei der Einteilung der Effizienzklassen, die schwere Fahrzeuge massiv bevorzugt und auf die sich der damalige Bundeswirtschaftsminister und heutige FDP-Spitzenkandidat Rainer Brüderle nach eigenen Angaben vorab mit den deutschen Automobilherstellern verständigt hatte. Die DUH verlangte Einsicht in die Akten des BMWi, die Aufschluss über die internen Absprachen mit der Autolobby geben können.

Erst Brüderle und später sein Amtsnachfolger Rösler weigerten sich, den Umweltschützern die erbetene Akteneinsicht zu gewähren und verwiesen zur Begründung auf das deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG), wonach die Behörden die Dokumente den Umweltschützern nicht offenbaren müssen, wenn diese im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Gesetzen oder Rechtsverordnungen erstellt wurden. Die DUH klagte dennoch im Juli 2010 vor dem Verwaltungsgericht Berlin und stützte sich dabei von Beginn an auf das Europarecht, mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelung feststellen zu lassen. Das VG Berlin legte daraufhin entsprechende Rechtsfragen dem EuGH zur Entscheidung vor. Dieser entschied nun mit Urteil vom 18. Juli 2013 (Az. C-515/11), dass die deutsche Ausnahmevorschrift gegen das Unionsrecht verstößt. Behörden, so der EuGH, können nur zum Schutz des Parlamentsgeheimnisses die Einsicht in ihre Akten verweigern. Der Schutz greift demnach bei der Erarbeitung von Gesetzen, nicht aber bei Rechtsverordnungen, die allein von der Exekutive erlassen werden.

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal für mehr Transparenz und gegen den wachsenden Einfluss der Automobil- und anderer Industrielobbys auf die Politik. Im konkreten Fall ist sie geeignet, wenigstens in der Zukunft mehr Waffengleichheit herzustellen zwischen den Interessen der Verbraucher und der Notwendigkeit des Klimaschutzes auf der einen und den Geschäftsinteressen der Autoindustrie auf der anderen Seite", kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Gerade in diesen Wochen werde angesichts der deutschen Blockade der CO2-Gesetzgebung der EU für Pkw und des Wechsels des Staatsministers im Bundeskanzleramt, Eckart von Klaeden, an die Spitze der Lobbyabteilung des Daimlerkonzerns, die Steuerung der Regierung durch die Autohersteller sichtbar. Resch: "Dass im Alltag der Lobbyarbeit gerade der FDP-Spitzenkandidat Rainer Brüderle keinerlei Skrupel kennt, sich Klimaschutzverordnungen in den Justitiariaten der Autokonzerne schreiben zu lassen, werden wir nach der EuGH-Entscheidung hoffentlich bald schwarz auf weiß nachlesen können."

Der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, betont die über den konkreten Fall hinausreichende Bedeutung des EuGH-Urteils für die Informationsfreiheit der Bürger und verweist auf die Tatsache, dass große Teile des deutschen Umweltrechts über Rechtsverordnungen der Verwaltung geregelt werden. Klinger: "Es ist für eine Gesellschaft, in der immer mehr Bürgerinnen und Bürger transparente politische Entscheidungsprozesse wünschen, essentiell, dass der Einfluss von Lobbyorganisationen auch bei der Erarbeitung von Rechtsverordnungen offen gelegt wird." Auf diesem Weg sei die EuGH-Entscheidung ein Meilenstein.

Auf Basis der Entscheidung des EuGH wird das VG Berlin das Verfahren nun in Kürze wieder aufnehmen. Da sich Bundeswirtschaftsminister Rösler nun nicht mehr auf das deutsche UIG berufen, hofft die DUH auf schnelle Einsicht in die entsprechenden Akten.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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