Kritische Anmerkungen zum "Konzept zur Mehrweg- Sicherung" der bayerischen Staatsregierung
Radolfzell (ots)
Vorbemerkung:
Mitte Juni 2001 stellte der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf gemeinsam mit Vertretern der großen Handelsunternehmen (u.a. ALDI) ein sogenanntes "Konzept zur Mehrweg-Sicherung" vor. Neben den unserer Meinung nach kartell- und europarechtlichen Problemen möchten wir insbesondere auf die diesem Vorschlag zugrunde liegende geplante massive Absenkung des Mehrweg-Schutzniveaus aufmerksam machen. Nur so ist auch zu verstehen, dass die auf Einweg setzenden großen Handelsunternehmen (allen voran ALDI, Metro, REWE) hinter diesem Vorschlag stehen und alle vom Erhalt des Mehrwegsystems abhängigen Brauereien und der Getränkefachhandel dieses Konzept ablehnen. Die Einhaltung einer Mindestabfüllmenge und des öffentlich-rechtlichen Vertrages bedingt ein abgestimmtes Verhalten der Wirtschaftskreise).
1. Zur Änderung der Bezugsgröße prozentualer Mehrweganteil zur absoluten Füllmenge (derzeitiger Vorschlag 22 Mrd. Liter)
Entgegen der Bezeichnung als "Mehrwegsicherungskonzept" beinhaltet der bayerische Vorschlag eine Absenkung der gesetzlichen Schutzquote von derzeit 72 % auf 63,4 % (bezogen auf das Jahr 2001). Zudem würde die Mehrweg-Schutzquote (bei Fortsetzung des aktuellen Trends im Getränkeverbrauch) um weitere 1,5 % in jedem Folgejahr sinken, bei Fortsetzung des aktuellen Trends bis 2005 auf ganze 58 % Prozent!
Die kontinuierliche Absenkung der gesetzlichen Mehrwegschutzquote ist im bayerischen Vorschlag einer absoluten Mehrweg-Mindestmenge von 22 Mrd. Litern versteckt: Von 1991 bis 1999 stieg der Getränkekonsum in Deutschland von 27,8 Mrd. auf 33,2 Mrd. Liter an. Dieser Trend setzt sich fort. Somit legalisiert eine absolute Mehrweg-Mengenfestlegung, dass der gesamte Zuwachs im Getränkebereich außerhalb des Mehrwegsystems erfolgen kann.
Analysiert man das bayerische Modell, so wird deutlich, warum ALDI und andere Einweg-Discounter mit dieser Rechnung einverstanden sind. Seine Umsetzung hätte die Legalisierung des derzeitigen Rückganges im Mehrwegsystem zur Folge. Bei Fortsetzung des aktuellen Trends hin zu Einweg würde also auf Jahre hinaus weder eine Vertragsstrafe noch das interessanterweise auch im bayerischen Vorschlag enthaltene Pflichtpfand (!) als Sanktion fällig werden!
2. Beibehaltung der Pfandpflicht im bayerischen Vorschlag
Ausgesprochen interessant ist die Tatsache, dass Bayern neben der Strafzahlung das Pfand ebenfalls vorsieht (unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Mindestabfüllmengen in Mehrweg und ökologisch vorteilhaften Verpackungen unterschritten werden).
Würdigung: Das Pfand soll nach dem ausdrücklichen Wortlaut nur in Kraft treten, wenn sowohl die Mehrwegfüllmenge als auch die Füllmenge in ökologisch vorteilhaften Verpackungen unterschritten werden. Das bedeutet, dass ein Absinken der Mehrwegquote allein kein Pflichtpfand auslösen kann. Es wird lediglich die Vertragsstrafe fällig.
3. Inkrafttreten von Sanktionen
Als frühestes erstes Erhebungsjahr kommt nach dem bayerischen Modell das Jahr 2002 in Betracht. (In 2002 entspricht die 22 Mrd. Liter-Menge einer Mehrwegquote von nur mehr ca. 62 Prozent, zehn Prozent unter der 72%-Grenze der geltenden VerpackVO). Gesetzt den Fall, die tatsächliche Mehrwegquote liegt im Jahr 2002 unter diesem Wert, wird eine Veröffentlichung dieses Wertes nicht vor Frühjahr 2004 erfolgen können. (Die bisherige Erhebungszeit betrug ca. 14 Monate). Als Nacherhebungszeitraum kommt daher frühestens Frühjahr 2004 bis Frühjahr 2005 in Betracht. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse des Nacherhebungszeitraumes wird nicht vor Sommer 2006 erfolgen, so dass ein Pflichtpfand frühestens Anfang 2007 in Kraft treten kann.
Die Vertragsstrafenzahlung wird im Übrigen erst zum gleichen Zeitpunkt fällig. Zu der Vertragsstrafe ist anzumerken, dass es sich bei der Höhe von 500 Mio. DM um den Maximalbetrag handelt. Dieser wird nur dann fällig, wenn die Mindestabfüllmenge von 22 Milliarden Litern um mehr als 1 Milliarde Liter (entspricht einer weiteren Absenkung der Mehrwegquote um ca. 3 %) unterschritten wird. Eine Unterschreitung um bis zu einer Milliarde Liter hat lediglich eine Zahlung von 250 Millionen DM zur Folge.
Eine Schutzregelung für Mehrweg ist dies sicherlich nicht. Ein Vorteil jenseits des bloßen Entgegenkommens gegenüber Handel und Industrie ist nicht erkennbar.
4. Zur Erhöhung der Verwertungsquoten
Das bayerische Konzept sieht eine Erhöhung der Verwertungsquoten für alle Verpackungen um mindestens 5 bis 10 % gegenüber der derzeitigen vom DSD einzuhaltenden Regelung vor.
Würdigung: Zumindest rechnerisch liegen die vom Dualen System nachgewiesenen Verwertungsquoten weit über den Vorgaben (siehe der am 2.5.2001 vorgestellte Mengenstromnachweis für das Jahr 2000). Nachfolgend sind die derzeit geltenden und die im Jahr 2000 erreichten Quoten gegenübergestellt. Das DSD wird sich kaum anstrengen müssen, die "erhöhten Verwertungsquoten" zu erreichen.
Material Vorgabe der VerpackVO DSD-Quote (im Jahr 2000 erreicht)
Glas 75 % 91 %
Weißblech 70 % 112 %
Aluminium 60 % 95 %
Papier, Pappe, Karton 70 % 167 %
Verbunde 60 % 67 %
Effekt des Vorschlages:Keiner; siehe auch unsere Ausführungen unter Pkt. 5, "Fehlwürfe" im Restmüll
5. Zusätzliche vertragliche Verpflichtungen der Wirtschaft
Vorschlag Bayern: Jährliche Zahlung von 240 Mill. DM durch Hersteller und Vertreiber von Verpackungen zur Reduzierung des Litterings, Mittelverteilung an die Länder erfolgt nach Bevölkerungsschlüssel (3;- DM pro Bürger).
Würdigung: Es widerspricht dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Problem der zunehmenden Vermüllung unserer Landschaft nicht an der Wurzel zu lösen, sondern mit einem "End of Pipe"-Ansatz. Das Angebot der Einwegindustrie, pro Bürger und Jahr 3,- DM für die Reduzierung der Landschaftsvermüllung zur Verfügung zu stellen, ist am ehesten vergleichbar mit dem Versprechen eines Pyromanen, der Feuerwehr jährlich ein Feuerwehrauto zu stiften, wenn er nur weiterhin zündeln darf!
Allein die Kosten für die Standplatzreinigung rund um die Altglas- und Altpapiercontainer in Deutschland belaufen sich auf ca. 190 Mill. DM jährlich. Demzufolge kann mit diesem Betrag nicht ansatzweise eine effektive Reinigung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen bewirkt werden. Darüber hinaus wird das Litteringproblem auch nicht beseitigt. Es werden keine Anreize geschaffen, leere Getränkeverpackungen (ca. 25 % der Litteringereignisse) nicht weiterhin achtlos wegzuwerfen. Hinzu kommen die "Fehlwürfe" von Einwegverpackungen in privaten und öffentlichen Abfallbehältern. Aufgrund mehrerer diesbezüglicher Gutachten, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. beim Witzenhausen Institut für Abfall und Energie in Auftrag gegeben hat, ist davon auszugehen, dass jede dritte der jährlich 11 Milliarden Getränke-Einwegverpackungen nicht ordnungsgemäß entsorgt wird!
Unklar ist zudem, wie der Betrag an die Bundesländer ausgezahlt und an die Kommunen verteilt werden soll. Wie eine effektive Auszahlung und vor allem zweckgebundene Mittelverwendung hin von Handel/Industrie über die "Stiftung" zu den Bundesländern, von dort zu 323 Kreisen sowie 117 kreisfreien Städten, und von dort hinunter zu den über 14.000 kreisangehörigen Städten und Gemeinden sichergestellt und überprüft werden soll, ist völlig ungeklärt und rechtlich sowie tatsächlich nicht vorstellbar. Darüber hinaus sind die Kommunen mit diesem vorgeschlagenen Vorgehen nicht einverstanden, sie unterstützen ganz überwiegend die Forderung nach einem Dosenpfand.
Nach ausdrücklich bereits schriftlich geäußerter Auffassung des Bundeskartellamtes, zuletzt im Rahmen einer Konferenz am 30. Mai 2001, würde eine solche "Selbstverpflichtung der Wirtschaft" gegen das Kartellrecht verstoßen, "weil mit ihr eine Absprache des beteiligten Handels und der Industrie über Preise - hier die Lizenzgebühren der DSD AG - zwingend verbunden" wäre.
6. Stellungnahme des Markenverbandes zum bayerischen Vorschlag:
Doch dieser unzureichende und inhaltlich widersprüchliche bayerische Vorschlag wird nicht einmal von Industrie und Handel mitgetragen. So hat der Markenverband diese Initiative massiv kritisiert (siehe FAZ vom 21.06.2001).
Kritikpunkte waren z. B. das Kartellrecht: Bereits im Jahr 1996 beabsichtigten Handel und Industrie die Einführung eines "Dosengroschens". Sie hatten hierzu bereits den Verein "Mitdenken statt Wegwerfen" gegründet. Hierzu führt das Kartellamt aus: ".....hätte das Bundeskartellamt gegen die Selbstverpflichtung der Wirtschaft - ebenso wie im Jahre 1996 gegen den sogenannten Dosengroschen - vorgehen müssen."
Die bayerische Initiative wird über den Markenverband interessanterweise von wesentlichen Industrievertretern abgelehnt. So erklärte der Geschäftsführer des Markenverbandes Timothy Glaz gegenüber der FAZ am 21.06.2001: "In der vorgelegten Form können wir damit nicht einverstanden sein." Er verwies auf die vorgesehene Vertragsstrafe, die feste Mehrwegvorgabe ("letztlich auch eine Art Quote") und die vorgesehene Summe für die Säuberung der Landschaft ("absolut zuviel"). Laut Glaz sei die Bundesregierung flexibler in ihren Prinzipien, da sie nicht nur auf den Schutz von Mehrweg abstelle, sondern auch ökologisch vorteilhafte Verpackungen vom Zwangspfand freistelle. Dem Markenverband gehören über 300 Mitglieder aus der Markenartikelindustrie an, u.a.
* Apollinaris & Schweppes GmbH & Co. KG * Coca-Cola GmbH * Privatbrauerei Diebels GmbH & Co. KG * Holsten-Brauerei AG * Nestlé Deutschland * Pepsi-Cola GmbH * Procter & Gamble GmbH * Unilever GmbH
Würdigung: Ein Vorschlag, der nicht einmal bei den Pfandgegnern geschlossene Zustimmung findet.
7. Zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
Die Vereinbarung soll im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geschlossen werden. Die konkrete Ausprägung dürfte ein verwaltungsrechtlicher Vertrag in Form eines subordinationsrechtlichen Vertrages sein. Hier bedarf es äußerst umfassender Prüfungen vieler, auch - kartellrechtlicher - Fragen, u.a.
- Vertragsparteien: Können die Bundesrepublik und die entsprechenden Verbände solche Regelungen überhaupt treffen? Wie sollen Spitzenverbände, die u.U. besagten Vertrag unterzeichnen, für die einzelnen Mitglieder verbindlich finanzielle Verpflichtungen eingehen ?
- Zur Zulässigkeit des Inhalts: Unzulässigkeit eines Vertrages zu Lasten Dritter, d.h. am Vertrag nicht beteiligten Dritten dürfen in diesem Vertrag keine Belastungen auferlegt werden. Dies ist vorliegend aber unter vielen Gesichtspunkten wahrscheinlich, u.a. bereits deshalb weil die Länder und Kommunen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung verpflichtet werden müssen.
- Vorbehalt des Gesetzes, d.h. gewisse Sachentscheidungen bedürfen eines Gesetzes und sind dem Parlament vorbehalten. Dies gilt insbesondere für grundrechtsrelevante Entscheidungen wie die vorliegende, in der in Eigentum oder eigentumsähnliche Positionen eingegriffen wird (Vertrauensschutz bei Investitionen usw.)
- Wie kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für ausländische Unternehmen gestaltet werden? Ein Teil der betroffenen Getränke wird aus europäischen und außereuropäischen Ländern importiert (z. B. Corona Bier aus Mexiko).
8. Aktuelle Entwicklung der 0,5l-Bierdosen
Anhand des Beispiels der 0,5 Liter Bierdose wird die Verdrängung der Mehrwegflasche besonders deutlich. Bezogen auf die alten Bundesländer ist der Marktanteil der 0,5 l Bierdose im Jahre 1991 von 6,9 % auf 22,9 % im Jahr 2000 gestiegen.
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Günther Guder Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Roland Demleitner Geschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V. Jürgen Resch - Bundesgeschäftsführer
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Wolfgang Brügel Vorsitzender
Deutscher Naturschutzring e. V. Hubert Weinzierl - Präsident
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstraße 7, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314 a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. 06431/52048, Fax. 06431/53612
Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Straße 19, 78315 Radolfzell, Tel. 07732/99950, Fax: 07732/999577
Deutscher Naturschutzring e.V. Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn, Tel.: 0228/359005, Fax.: 0228/359096
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