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Hitzesommer führte zum Einweg-Boom - Verdreifachung bei PET-Erfrischungsgetränken in Einweg binnen 12 Monaten! / NGG-Forderung nach Moratorium beim Dosenpfand zurückgewiesen

Düsseldorf/Radolfzell/Berlin (ots)

Der heiße Sommer 2001 wurde
von Teilen der Getränkeindustrie dazu genutzt, durch einseitige
Sonderangebote für in Einweg abgefüllte Getränke Mehrweggetränke
weiter zu verdrängen. Innerhalb von nur 12 Monaten hat sich
beispielsweise der Anteil von in PET-Einweg abgefüllten C02-haltigen
Erfrischungsgetränken fast verdreifacht. So stieg deren
PET-Einweg-Marktanteil vom 1. Hj. 2000 zum 1. Hj. 2001 von 9,7% auf
24.6% an. Insbesondere bei neuen Getränkesorten wie z.B.
Schorle-Mischgetränke bzw. neuen Flaschengrößen (z. B. der
2-Liter-Flasche) setzen die großen Unternehmen derzeit massiv auf
Einweg.
"Nur ein schnelles Pfand auf Dosen und Flaschen wird die
Chancengleichheit zwischen Einweg und Mehrweg wieder herstellen, so
Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des
Deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH). Das von der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geforderte zweijährige Moratorium
wies Guder als "in keiner Weise nachvollziehbar" zurück.
"Nur eine Bananenrepublik könne sich leisten,
Milliardeninvestitionen zur Sicherung des ökologisch vorteilhaften
Mehrwegsystems und 250 000 von ihm abhängigen Arbeitsplätzen
kurzfristig die Rechtsgrundlage zu entziehen", so Guder weiter zum
Moratoriumsvorschlag der NGG. Die Mehrwegquote für den offiziellen
Nacherhebungszeitraum Feb. 1999 bis Jan. 2000 liege mit 68,29 Prozent
bereits weit unter der 72-Prozent-Messlatte.
"Seit zehn Jahren kennen die großen Lebensmittelketten die
Verpackungsverordnung. Zuletzt im Jahre 1998 von Umweltministerin
Merkel novelliert, schreibt die Verpackungsverordnung vor, dass die
Bundesregierung jährlich über die Entwicklung des Mehrweganteils zu
berichten hat. Mit der für Ende nächster Woche angekündigten
Veröffentlichung der gemessenen Mehrwegquote wird die bereits vor
Jahren beschlossene Pfandpflicht für Getränkedosen und Flaschen ab 1.
März 2002 ausgelöst", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe.
DUH und GFGH gehen aufgrund neuester Marktdaten davon aus, dass
spätestens zum Sommer 2002 auch die Pfandpflicht für
Erfrischungsgetränke wie Limonade und Cola in Dosen und
Einwegflaschen ausgelöst wird. Somit wird die Gleichbehandlung von
Cola- und Bierdosen auch binnen vier Monaten bis Sommer 2002
sichergestellt. Zudem ergibt sich so eine zweistufige, entzerrte
Einführung des Pflichtpfandes. Dies dürfte dem Handel bei der
Umstellung zusätzlich helfen.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V. 
Güttinger Str. 19, 
78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171 3649170 
Tel.: 07732/9995-0, 
Fax.: 07732/9995-77, 
Email:  info@duh.de
Günther Guder, 
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstr. 7, 
40237 Düsseldorf, 
Tel. mobil: 0172 2424950, 
Tel.: 0211/683938, 
Fax.: 0211/68 36 02, 
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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