Deutsche Umwelthilfe fordert "Saubere Luft für unsere Städte" ab 2018 - Ohne technische Nachrüstung sind gerichtlich verfügte Diesel-Fahrverbote 'alternativlos'
Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert "Saubere Luft für unsere Städte" ab 2018 - Ohne technische Nachrüstung sind gerichtlich verfügte Diesel-Fahrverbote 'alternativlos'
DUH bewertet das NOx-Minderungspotential von Dieselkaufprämie, Software-Update und Zukunfts-Fonds auf deutlich unter 5 Prozent - DUH wird ihre Klagestrategie zur Durchsetzung der Luftqualitätswerte in den mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belasteten Städten fortsetzen und weiter intensivieren - Autokonzerne beantragen im Rahmen von Software-Updates die nachträgliche Legalisierung der Abschaltung der Abgasreinigung beispielsweise bei winterlichen Temperaturen - DUH fordert noch vor der Bundestagswahl eine klare Entscheidung, welche Parteien und Kandidaten für die technische Nachrüstung aller knapp neun Millionen Euro 5+6 Diesel eintreten und somit Wertverlust und Fahrverbote verhindern - Autokonzerne müssen von Regierung und Behörden zur Einhaltung von Recht und Gesetz gezwungen werden
Berlin, 15.8.2017: Zwei Wochen nach Vorstellung der zwischen den Autokonzernen und Regierungspolitikern vereinbarten Ergebnisse des Nationalen Forums Diesel, legt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine erste Gesamtbewertung der Minderungspotentiale für 2018 vor. Nach Auswertung aller bislang öffentlich oder in Bundesministerien zugänglichen Informationen, werden sich die Stickstoffdioxid-Werte in den belasteten Städten im Winterhalbjahr nicht verändern. Aber auch im Sommerhalbjahr beträgt das NO2-Minderungspotential aller beschlossener Maßnahmen zusammen bei Temperaturen oberhalb von +10 Grad Celsius deutlich unter fünf Prozent.
"Keine zwei Wochen nach dem Diesel-Gipfel haben viele Diesel-Eigner erkannt, dass die Placebo-Software-Updates nicht verhindern werden, dass ihre Fahrzeuge von den kommenden Fahrverboten betroffen bleiben. Eine genaue Analyse zeigt, dass die Software-Updates in den Wintermonaten keine und im Sommer maximal zwei Prozent Stickoxidminderung bringen. Die als "Umweltprämie" bezeichnete Diesel-Verkaufsförderung entpuppt sich als plumpe Verkaufsförderung für Dinosaurier der Autoindustrie, wie ausgerechnet den Diesel-Edel-Geländewagen Touareg. Nur bei einem derzeit nicht absehbaren weitgehenden Verzicht der Käufer auf Diesel-Neuwagen im Rahmen der Rabattaktion und stattdessen Kauf von Erdgas- oder Benzin-Hybridfahrzeugen, kann die Prämie ein Prozent Minderung in den Sommermonaten bringen. Der mit 500 Millionen Euro ausgestattete Zukunfts-Fonds ist im Hinblick auf kurzfristig wirksame Maßnahmen ein Komplettausfall. Nicht einmal auf eine sofortige Nachrüstung aller ÖPNV- und Fernbusse konnten und wollten sich Regierung und ihre Auftraggeber aus der Automobilindustrie einigen, kurzfristig sind daher aus dem Fonds keine Minderungen zu erwarten", bilanziert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, die Ergebnisse des Diesel-Gipfels.
Nach Informationen der DUH versuchen derzeit die Autokonzerne, im Rahmen der Genehmigung von Software-Updates ihre der Öffentlichkeit bisher nicht offengelegten Abschalteinrichtungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachträglich genehmigen zu lassen. Besonders gravierend sind dabei die temperaturgesteuerten Abschaltungen unterhalb von +10 Celsius. Damit würden sich auch die Rechte der betroffenen Autohalter von Euro 5+6 Diesel-Pkw verschlechtern, weil in zukünftigen Rechtsverfahren die Hersteller diese Abschalteinrichtungen als "vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt" präsentieren könnten. Zudem weigert sich das KBA unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse der Hersteller, betroffenen Autohaltern auf Nachfrage mitzuteilen, welche Veränderungen in der Motorsteuerungssoftware genau vorgenommen wurden und welche Schadstoffwerte vor bzw. nach dem Update aus dem Fahrzeug zu erwarten sind.
"Es ist unglaublich, dass an den Autos ein Software-Update aufgespielt werden soll, von dem der Autofahrer und die Öffentlichkeit nicht wissen, was damit bewirkt wird. Wir sollen den Autoherstellern glauben, aber dafür müssen die Messwerte auf den Tisch", so Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.
Die DUH fordert noch vor der Bundestagswahl von den demokratischen Parteien und ihren Kandidaten eine klare Entscheidung, ob sie für die Einhaltung der Luftqualitätswerte in allen deutschen Städten ab 2018 eintreten und die dafür notwendigen Maßnahmen mittragen. Dazu bedarf es Fahrverbote für alle schmutzigen Dieselfahrzeuge, die auf der Straße die Grenzwerte überschreiten. Für die knapp neun Millionen Besitzer von Euro 5+6 Diesel-Pkw bedeutet dies: Die Hersteller müssen alle Fahrzeuge technisch mit einer auch im Winter funktionierenden Abgasreinigung auf Harnstoffbasis nachrüsten. Durch die dadurch erzielten Verbesserungen können diese Fahrzeuge dauerhaft von Fahrverboten befreit und ein weiterer Wertverlust gestoppt werden.
Wie absurd die Software-Updates hinsichtlich ihrer Reduktion der NOx-Emissionen sind, zeigt die aktuelle Posse um die bereits Anfang 2016 angeordneten VW-Rückrufe des Models Amarok, bei dem eine Vorher-/Nachher-Messung ergab, dass sich die NOx-Emissionen sogar von extrem hohen 1.490 mg NOx/km auf 1.510 mg NOx/km erhöhen.
Selbst mit einem Software-Update veränderte Euro 5 Diesel-Pkw müssen weiterhin von Diesel-Fahrverboten betroffen sein, da ihre Realemissionen immer noch in besonderem Maße zur Belastung unserer Städte beitragen; der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge wird somit auch mit einem Software-Update weiter sinken. Die Politik nimmt dies in Kauf, anstatt sich für die Interessen der 8,7 Millionen Diesel-Besitzer einzusetzen, die im guten Glauben, ein "sauberes Fahrzeug" zu kaufen bzw. gekauft zu haben, von der Industrie betrogen worden sind.
Da sich Bundes- und Landespolitiker ganz offensichtlich nicht aus dem Würgegriff der Autokonzerne befreien, weder Bußgelder gegen betrügerische Unternehmen anordnen noch die für die Grenzwerteinhaltung nötigen Maßnahmen erlassen, wird die DUH ihren Weg der Rechtsdurchsetzung vor den Gerichten konsequent fortsetzen. Sollten Behörden und Politik weiterhin untätig bleiben, wird die DUH die Rechtsdurchsetzung weiter intensivieren.
Die DUH veröffentlicht einen aktualisierten Stand der 16 laufenden Klagen für saubere Luft und kündigt deren Fortführung an: "Seit mehr als sieben Jahren verweigern Bundes- und Landesregierungen den von Dieselabgasen geschädigten Menschen ihr Recht auf saubere Luft. Alle staatlichen Stellen sind an Recht und Gesetz gebunden. So steht es in unserer Verfassung. Die massiv überschrittenen Grenzwerte wird man nur einhalten können, wenn entweder alle bisher zugelassenen Diesel-Pkw technisch nachgerüstet oder ihnen die Zufahrt in hoch belastete Innenstädte untersagt werden. Dies ist das Ergebnis aller bisher geführten Gerichtsverfahren. Es ist nicht vorstellbar, dass sich dies in einem Revisionsverfahren ändert, die Tatsachen sind einfach zu deutlich. Da die Autoindustrie keine technische Nachrüstung anbieten möchte, bleiben nur Fahrverbote", so Remo Klinger, der die DUH in den Klagen für saubere Luft anwaltlich vertritt.
Bezeichnend ist der Umstand, dass bisher kein Bußgeld wegen des Abgasbetrugs gegen die Automobilhersteller festgesetzt wurde. Eine Rechtsgrundlage hierfür besteht mit der "Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge" (EG-FGV). Dies wird sogar von Beamten des Bundesverkehrsministeriums bestätigt. Autobauer, die ihre Kunden systematisch täuschen, müssen angemessen bestraft werden. Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften weiterhin ignoriert. Die DUH hat am 7.8.2017 beim KBA einen Antrag auf Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße gegen Porsche wegen des Abgasbetrugs bei 22.000 Porsche Cayenne TDI gestellt (zur PM: http://l.duh.de/p170809).
Hintergrund:
Die von der EU aus Gründen des Gesundheitsschutzes festgelegten Grenzwerte für den Luftschadstoff N02 werden in vielen Städten Deutschlands seit Jahren überschritten. Die Emissionen von Diesel-Fahrzeugen tragen einen überwiegenden Anteil an der zu hohen Luftbelastung mit NO2. Viele Euro 5+6 Diesel-Pkw stoßen im realen Betrieb auf der Straße ein Vielfaches mehr an Stickoxiden aus, als gesetzlich erlaubt. Dies belegen Messungen der DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI), des ADAC sowie das vom Umweltbundesamt aktualisierte "Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs", Version 3.3.
Besonders verheerend wirkt das Dieselabgasgift NO2 bei Asthmatikern, Atemwegsgeschädigten, Kleinkindern, Alten und Kranken. 10.600 vorzeitige Todesfälle jährlich sind laut der Europäischen Umweltagentur auf NO2 zurückzuführen.
Da die Politik trotz Kenntnis über die Sachlage noch immer keine ausreichenden Maßnahmen ergreift, um die Situation für die Betroffenen schnellstmöglich zu ändern, klagt die DUH in derzeit 16 Städten für Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018. Die Fahrverbote gelten für alle Pkw, die die Abgasgrenzwerte der Euronorm 6 auf der Straße nicht einhalten. Nur Diesel-Fahrverbote sind dazu geeignet, die Luftsituation schnellstmöglich zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.
Ziel der Klagen ist auch, dass die Automobilhersteller die Millionen manipulierten Diesel-Pkw auf ihre Kosten so nachrüsten, dass diese die Grenzwerte auch im realen Betrieb auf der Straße einhalten. Dies ist nicht mit Software-Updates, sondern nur durch eine technische Nachrüstung mit Harnstoff-Katalysatoren zu realisieren. Nur mit einer technischen Nachrüstung kann auch die Wertstabilität des Fahrzeugs gesichert und die Mobilität der betroffenen Fahrzeughalter erhalten bleiben.
Dass Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone rechtlich zulässig und unausweichlich sind, bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart mit seinem Urteil vom 28.7.2017.
Am 31.7.2017 hat die DUH ein "Acht-Punkt-Sofortprogramm für saubere Luft" vorgestellt, das entgegen der Placebo-Maßnahmen der Autoindustrie wirklich wirksame Lösungen für saubere Luft bietet.
Die notwendigen Maßnahmen des "Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft":
1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne, ab 1.1.2018 nur noch Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx von 80 mg/km auf der Straße einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius). 2. Verstärkung des Angebots sauberer und effizienter Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen noch im Jahr 2018 (Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe). 3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge zur Hardware-Nachrüstung mit Harnstoff-betriebener SCR Abgasreinigungsanlage. Sicherstellung der Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der Straße (RDE) bis -15 Grad Celsius. Falls Hersteller technische Nachrüstung verweigert, Rückkauf des Schmutz-Diesel-Pkws. 4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge (Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI SCR-Technologie. 5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen "Sauberen ÖPNV": Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis spätestens 1.7.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro 6 Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an Nahverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung und Ausdehnung der Betriebszeiten. 6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht, um dem Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen Unternehmen zu geben. 7. Transparenzzusage der Industrie: Verpflichtung zur Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius bis plus35 Grad Celsius) und des fahrzeugspezifischen Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter, ordnungsgemäßer Abgasreinigung. 8. Transparenz der Behörden: Offenlegung aller CO2- und Emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrtbundesamt: Die Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die Nachprüfung von CO2- und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten sowie der gefundenen illegalen sowie der für "legal" erklärten Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.
Links:
- Hintergrundpapier Klagen für Saubere Luft: http://l.duh.de/p150817 - Zum "Acht-Punkt-Sofortprogramm für saubere Luft" http://l.duh.de/p150817 - Pressemitteilung der DUH vom 9.8.2017: Deutsche Umwelthilfe warnt Verbraucher vor Kauf von Euro 6 Diesel-Pkw im Rahmen so genannter "Umweltprämien" der Dieselkonzerne: http://l.duh.de/p170809b - Pressemitteilung der DUH vom 28.7.2017: Verwaltungsgericht Stuttgart: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 1. Januar 2018 zulässig und erforderlich: http://l.duh.de/p170728b - Pressemitteilung des VG Stuttgart zur Entscheidung in der Klage VG Stuttgart vom 28.7.2017: http://l.duh.de/c18kt - Zur Petition der Deutschen Umwelthilfe "Saubere Luft für unsere Städte! Fahrverbote für Dieselstinker ab 2018!" auf change.org: http://l.duh.de/170815
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0152 29483857, axel.friedrich.berlin@gmail.com
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger@geulen.com
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