Kürzung der Solarvergütung im Energiesammelgesetz muss zurückgenommen werden
Pressemitteilung
Kürzung der Solarvergütung im Energiesammelgesetz muss zurückgenommen werden
Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Kürzung der Solarvergütung im Energiesammelgesetz - Wirtschaftsausschuss muss Vorschlag zurücknehmen - Photovoltaik muss viel mehr ausgebaut als gebremst werden - Ohne Investitionssicherheit für Anlagenbauer wird der Umstieg auf klimafreundliche Energiequellen nicht gelingen
Berlin, 19.11.2018: Am Dienstag, 20. November 2018, findet im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Energiesammelgesetz statt. Die geplante Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, die Vergütung für große Solaranlagen zum 1. Januar 2019 von 10,36 auf 8,33 Cent/Kilowattstunde zu senken. Dies entspricht einer Absenkung um 20 Prozent. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auf, sich gegen die Kürzungen bei der Solarvergütung auszusprechen und auf den sogenannten Deckel für Photovoltaik zu verzichten. Ansonsten droht eine große Unsicherheit für Investoren; dies hätte negative Auswirkungen auf den Ausbau der Erneuerbaren, der dringend notwendig ist für das Erreichen der Klimaschutzziele.
"Die drastische und sehr kurzfristige Kürzung bei Photovoltaik-Dachanlagen ist ein Affront für Unternehmen dieser Branche und eine Gefahr für die Energiewende. Ohne Investitionen in erneuerbare Energien wird der Umstieg auf klimafreundliche Energieträger nicht gelingen. Statt Energiewende-Investoren zu unterstützen, greift die Politik hier in monatelang vorbereitete und bereits abgeschlossene Planungen zu deren Ausbau ein und blockiert im letzten Moment die Realisierung der Projekte", kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Man kann nicht einerseits den Kohleausstieg planen und Kohlekraftwerke auf Kosten der Steuerzahler in die Sicherheitsreserve stecken und auf der anderen Seite die Erneuerbare Energien-Unternehmen mit viel zu kurzfristigen Vorschlägen wie der Kürzung der Solarvergütung in den Konkurs schicken. Diese Fehlentscheidung muss im weiteren parlamentarischen Verfahren zurückgenommen werden", so Müller-Kraenner weiter.
In den letzten Jahren sind bei Photovoltaikanlagen von den jährlich anvisierten 2500 Megawatt (MW) nur 1530 MW (2016) bzw. 1750 MW (2017) errichtet worden. "Mit diesen Ausbauzahlen kann das 2030er Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien, das sich die Koalition selbst gestellt hat, nicht erreicht werden. Auch Mieterstrommodelle werden so nicht funktionieren. Vor diesem Hintergrund ist die vorgeschlagene Kürzung umso unverständlicher", sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. Zu berücksichtigen gelte es darüber hinaus, dass der Strombedarf trotz zunehmender Effizienz noch steigen wird, um den Bedarf für Wärmepumpen und Elektro-Autos zu decken. "Statt Investoren zu verschrecken, sollte die Solar-Branche mit der Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels für Photovoltaik-Anlagen wieder zu mehr Investitionen ermutigt werden", so Ahmels.
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
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