Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Umwelthilfe e.V. mehr verpassen.

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Terminhinweis Saubere Luft für Aachen: Oberverwaltungsgericht verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe

Berlin (ots)

Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt über Klage für saubere Luft in Aachen und beabsichtigt Grundsatzentscheidung für weitere Verfahren in NRW - Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung des Luftreinhalteplans und Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts - Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid ist gesundheitsschädlich - Verkehrsbeschränkungen für schmutzige Diesel-Pkw verbleiben unter den von Land und Stadt bisher vorgeschlagenen Maßnahmen als einzige Option zur kurzfristigen Durchsetzung der sauberen Luft

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 31. Juli öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die "Saubere Luft" in Aachen. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte die Bezirksregierung Köln bereits am 8. Juni 2018 verurteilt und angeordnet, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben und um Diesel-Fahrverbote ergänzt werden müsse. Dagegen hatte die Bezirksregierung Berufung eingelegt, über die nun, nach einem vorherigen Erörterungstermin im Mai 2019, am OVG Münster verhandelt wird.

Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an den beiden Verkehrsmessstationen Wilhelmstraße (2018: 43 µg/m³) und Adalbertsteinweg (2018: 46 µg/m³) seit Jahren überschritten. Ergänzende städtische Messungen, unter anderem an der Römerstraße mit rund 51 μg NO2/m³ und der Jülicher Straße mit rund 50 μg NO2/m³ zeigen, dass die Belastung in anderen Teilen der Stadt noch höher ist.

Die DUH klagt für 14 Städte in NRW auf "Saubere Luft". Das OVG hat verkündet, am 31. Juli eine Grundsatzentscheidung für Nordrhein-Westfalen zu beabsichtigen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 9.45 Uhr vor dem Gericht für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Wir bitten um Rückmeldung an presse@duh.de.

Datum: Mittwoch, 31. Juli. 2019, 10.30 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort: Oberverwaltungsgericht Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, Sitzungssaal I

Teilnehmende: 
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458

Kontakt vor Ort: 
Ann-Kathrin Marggraf, 
Pressesprecherin 0151 26749133

Pressekontakt:

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.