Bundesregierung blockiert Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Umsetzung von EU-Schadstoffgrenzwerten für Kohlekraftwerke
Berlin (ots)
- Entwurf der Bundesregierung setzt Grenzwerte für Ausstoß von Schadstoffen von Kohlekraftwerken (unter anderem für Quecksilber, Stickstoff, Schwefeloxide, Feinstaub) zu hoch an und ist damit absolut unzureichend, um Menschen und Umwelt zu schützen
- Verordnung ist heute zur Abstimmung im Bundesrat, keine wesentlichen Emissionsreduktionen bei Quecksilber zu erwarten
- Die Bundesregierung versucht, Kosten für Anlagenbetreiber niedrig zu halten und setzt Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt aufs Spiel
Die Umwelt- und Gesundheitsorganisationen ClientEarth, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Europe Beyond Coal und Health and Environment Alliance (HEAL) kritisieren, dass die jahrelange Verzögerungstaktik und der mangelnde politische Wille der Bundesregierung bei den neuen Schadstoffgrenzwerten für Kraftwerke zu weiteren Belastungen für Gesundheit und Umwelt führt. Die Chance, die Gesundheitskosten und Belastungen des Gesundheitssektors sowie der Umwelt massiv zu senken, sei damit vertan.
Heute entscheidet der Bundesrat über den ambitionslosen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV). Der Entwurf legt die Grenzwerte für Emissionen der Schadstoffe Quecksilber, Stickstoff- und Schwefeloxide sowie Feinstaub gemäß den Vorgaben der EU neu fest. Statt die EU-Vorgaben ambitioniert mit Übergangsfristen am unteren Rand der vorgegebenen Grenzwertbandbreiten umzusetzen, legt der Entwurf ausschließlich Grenzwerte fest, die am oberen Rand der zulässigen Bandbreiten liegen. Dabei wären strenge Grenzwerte, die für einen effektiven Schutz der Gesundheit nötig sind, durch entsprechende technische Umrüstungen der Anlagen erreichbar.
Strengere Grenzwerte können dazu beitragen, tausende Todes- und Krankheitsfälle zu verhindern und Millionen an Gesundheitskosten zu sparen. Luftverschmutzung trägt nicht nur wesentlich zu Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen bei Erwachsenen bei, sondern kann auch die gesunde Entwicklung von Kindern schädigen und ihren IQ mindern. Die Bundesregierung stellt sich aber insbesondere auf die Seite der Energiekonzerne und Anlagenbetreiber. Da für die Einhaltung deutlich strengerer Grenzwerte zum Teil technische Nachrüstungen nötig sind, geht es der Bundesregierung vor allem darum, die Kosten für die Anlagenbetreiber niedrig zu halten. Angesichts einer globalen Pandemie, die die Gesundheitssysteme stark überlastet und durch die verstärkt Atemwegserkrankungen in den Blick geraten sind, ist dieses Vorgehen der Bundesregierung nicht akzeptabel.
Bereits im April 2017 hatte die Bundesregierung versucht, die EU-Vorgaben zu torpedieren und stimmte gegen strengere Grenzwerte, scheiterte aber damit. Bis August 2018 hätten die neuen Werte für Schadstoffemissionen der Europäischen Kommission in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies ist bis jetzt noch nicht gelungen. Im August dieses Jahres müssen die neuen Grenzwerte von allen betroffenen Kraftwerksanlagen eingehalten werden. Zuletzt hatten die grün regierten Länder versucht, vor allem die Grenzwerte für den Ausstoß von Quecksilber stärker zu regulieren. Dies wird nun jedoch mit dem Antrag des Landes Baden-Württemberg für die heutige Sitzung nur marginal erreicht: Die darin vorgeschlagenen Grenzwerte sind zwar schärfer als die Grenzwerte im geltenden Recht, allerdings werden die schärferen Werte bereits heute von den meisten Kraftwerken erreicht. Und für die Anlagen, die ihren Schadstoffausstoß reduzieren müssten, um die strengeren Werte einzuhalten, sollen Ausnahmeregelungen gelten, die dazu führen, dass nur die Mindestanforderungen der EU-Vorgaben einzuhalten sind. Weitere Emissionsreduktionen von Quecksilber werden damit nicht erreicht.
Die Organisationen fordern, dass strikte Grenzwerte mit dieser laschen Umsetzung nicht ad acta gelegt werden. Auch wenn sich derzeit abzeichnet, dass die letzten Kohlekraftwerke weit vor 2038 stillgelegt werden könnten, muss auch innerhalb des verbleibenden Zeitraumes ein höheres Schutzniveau für die Bevölkerung durch strenge Schadstoffregeln gewährleistet werden. Denn bis zu ihrer Stilllegung werden Kohlekraftwerke mit ihrem Schadstoffausstoß wesentlich zu Umwelt- und Gesundheitsbelastungen beitragen.
Hintergrund:
Laut Berechnungen im Auftrag von ClientEarth könnten mit ambitionierten Grenzwerten und einem Kohleausstieg 2030 die Mehrzahl der vorzeitigen Todesfälle und anderer Gesundheitsauswirkungen verhindert und die Gesundheitskosten um mehr als 70 Prozent verringert werden (20.93 Mrd. EUR statt 72.06 Mrd. EUR bis 2038).
Weitere Informationen: https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2021/01/CE_BREF_2021_Poster__final3.pdf
Links:
Zum Antrag des Landes Baden-Württemberg: https://ots.de/FwnNAh
Pressekontakt:
ClientEarth, Ida Westphal, Juristin Fossile Infrastruktur
iwestphal@clientearth.org, 01577 9576959
Deutsche Umwelthilfe, Cornelia Nicklas, Leiterin Recht
nicklas@duh.de, 0162 6344657
HEAL, Anne Stauffer, Leiterin Strategie und Kampagnen
anne@env-health.org, 0162 1866364
Europe Beyond Coal, Anna Schüler, Kampaignerin
anna@kohlecountdown.de, 0151 56114072
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell