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Terminhinweis: Deutsche Umwelthilfe erwartet Grundsatzurteil zum Schutz von Fußgängern und Fahrradfahrern vor Falschparkern

Berlin (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erwartet diesen Mittwoch, den 2. November 2022 die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach in der Frage, ob Bürgerinnen und Bürger falschparkende Autos fotografisch dokumentieren und die Fotos an Behörden weitergeben können. Der von der DUH unterstützte Bürger engagiert sich für sichere Geh- und Radwege, dokumentierte gegenüber den Behörden festgestellte Verstöße fotografisch und wurde Anfang des Jahres wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt sowie zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100 Euro aufgefordert.

Bereits im Juli 2022 hatte die Bayrische Datenschutzbehörde verkündet, dass sie vorerst darauf verzichtet, Melder von falschparkenden Autos wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz zu verwarnen. Dieses Urteil ist daher für die Frage der Beweissicherung von falschparkenden Autos auf Geh- und Fahrradwegen von entscheidender Bedeutung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger und unsere Expertinnen und Experten stehen sowohl im Vorfeld als auch im Anschluss an die Gerichtsverhandlung gerne für Rückfragen und Interviews zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich mit allen Wünschen und Fragen gerne und jederzeit an die Kolleginnen und Kollegen unseres DUH-Newsrooms unter presse@duh.de oder der Telefonnummer 030 2400867-20.

Datum:

Das Gerichtsverfahren beginnt am Mittwoch, 2. November 2022 um 10 Uhr.

Ort:

Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach, in Promenade 24-28, 91522 Ansbach

Link:

Alle Informationen zum Verfahren: https://l.duh.de/p221101a

Pressekontakt:

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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