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Deutsche Umwelthilfe zur Verfassungsbeschwerde von McDonald's-Unternehmerin gegen Tübinger Verpackungssteuer: "Spiel auf Zeit, um wirksame Mehrwegförderung zu verhindern"

Berlin (ots)

Eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald's hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer eingereicht. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Klage der Unternehmerin abgewiesen und die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig erklärt hatte.

Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

"Es ist bezeichnend: Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern. Dabei hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig klar positioniert und die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer sowie deren Wirksamkeit zur Abfallvermeidung bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf, sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite Einweg-Abgabe gibt. Die Verfassungsbeschwerde durch die McDonald's-Unternehmerin ist ein Spiel auf Zeit und soll wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht. Einweg-Plastik schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Eine bundesweite Lösung wäre der mit Abstand effizienteste Ansatz. Ministerin Lemke muss endlich handeln anstatt zu blockieren. Wie wirksam eine Abgabe ist, zeigt die Stadt Tübingen. Dort hat die Einwegsteuer zu einem sprunghaften Anstieg des Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt."

Hintergrund:

In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20 Cent für Einwegbesteck. Um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen, hatte eine McDonald`s-Franchisenehmerin geklagt.

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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