++ Terminhinweis ++ Verwaltungsgericht Schleswig verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei Millionen VW-Fahrzeugen
Berlin (ots)
Eine Software, die die Abgasreinigung in einem Temperaturbereich unter 10 Grad reduziert, ist unzulässig. Dies entschied am 20. Februar 2023 das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Musterverfahren (Aktenzeichen 3 A 113/18) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu einem VW Golf der Abgasstufe Euro 5.
Nun verhandelt das Verwaltungsgericht Schleswig eine weitere Klage der DUH zu einer deutlich größeren Zahl von Fahrzeugen. Insgesamt geht es um 62 Diesel-Pkw Modellvarianten des VW-Konzerns mit dem EA 189-Motor (Aktenzeichen 3 A 332/20) und damit um alle verbliebenen Modellvarianten, die mit diesem Motor ausgestattet sind. Nach Schätzungen der DUH sind mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Neben der beklagten Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrt-Bundesamt, ist die Volkswagen AG zur Verhandlung beigeladen.
Basierend auf dem Musterverfahren führt die DUH weitere Verfahren wegen Abschalteinrichtungen in anderen Modellen von Volkswagen und vielen anderen Fahrzeugherstellern. Insgesamt sind rund 8,6 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c betroffen. Ein amtlicher Rückruf der manipulierten Diesel-Pkw zur Nachrüstung mit wirksamer Abgasreinigungstechnik oder eine Stilllegung der Fahrzeuge mit einer Entschädigung der Halterinnen und Halter ist aus Sicht der DUH zwingend notwendig.
Die Verhandlung ist öffentlich. Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, steht ab 8.15 Uhr vor Ort und gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger auch nach der Verhandlung für Interviews zur Verfügung. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an presse@duh.de.
Datum:
Mittwoch, 17. Januar 2024 um 9.15 Uhr
Ort:
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Saal 155
Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig
Vor Ort:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger
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