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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bayerische Staatsregierung wegen Verstoß gegen Umweltinformationsgesetz bei der Offenlegung aller Akten zu "Dreckiger Luft in München"

Berlin (ots)

  • Auf die Anträge der DUH auf Akteneinsicht zum Luftreinhalteplan München verweigern Staatskanzlei und die Staatsministerien für Umwelt sowie Inneres die Offenlegung im Rahmen der gesetzlich geregelten Frist
  • Nur Landeshauptstadt München erfüllt gesetzliche Frist nach Bayerischem Umweltinformationsgesetz
  • DUH fordert auch im Freistaat Bayern endlich Offenlegung der Akten zur fünfzehnjährigen Verweigerung eines wirksamen Schutzes der Sauberen Luft

In Sachen Saubere Luft setzt die Bayerische Staatsregierung weiter auf Vertuschung: Die Staatskanzlei ebenso wie die Ministerien für Umwelt und Inneres verwehren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die rechtmäßige fristgerechte Einsicht in Akten zum Luftreinhalteplan in München. Damit verstoßen sie gegen das Bayerische Umweltinformationsgesetz, das selbst bei umfangreichen Akten eine maximale Frist von zwei Monaten zur Gewährung der Akteneinsicht vorsieht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: "Sowohl die beiden Ministerien als auch die Staatskanzlei in Bayern sind nicht bereit, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten die Dokumente rund um den bis heute rechtswidrigen Luftreinhalteplan München zur Verfügung zu stellen. Damit erreicht die Verweigerungshaltung der Staatsregierung einen neuen Höhepunkt. Die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift ist nirgendwo in Deutschland so hoch wie in München. Gerade deshalb ist es wichtig, aus den Akten der Ministerien zu erfahren, warum sie nicht in der Lage sind, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen."

Nach langem Rechtsstreit hatte die DUH Anfang des Jahres Einsicht in Akten der zuständigen Regierung von Oberbayern zum Luftreinhalteplan München durchgesetzt. Darin wurde deutlich, dass sich politische Entscheidungsträger jahrelang bewusst über die inhaltliche und rechtliche Einschätzung ihrer Fachebene hinwegsetzten. Außerdem lässt sich klar entnehmen, dass die Bayerische Staatsregierung nie von ihrem rechtmäßigen Handeln überzeugt war und stattdessen mit jahrelangen Gerichtsprozessen auf Zeit gespielt hat.

Sowohl die Bayerische Staatskanzlei als auch die Staatsministerien für Umwelt und Inneres sowie die Landeshauptstadt München waren in die verwaltungsrechtlichen Abwägungen laut Akten der Regierung Oberbayern eingebunden. Die DUH hat daraufhin auch bei diesen Behörden Einsicht in alle vorliegenden Dokumente und Dateien zum Luftreinhalteplan München beantragt. Lediglich die Stadt München ist dem fristgerecht nachgekommen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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