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Mehrwegangebotspflicht nach zwei Jahren gescheitert: Deutsche Umwelthilfe deckt neue Verstöße großer Gastronomieketten auf

Berlin (ots)

  • Neue DUH-Tests bei Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano belegen weiterhin Verstöße und mangelhafte Umsetzung des Mehrwegangebots - DUH kündigt rechtliche Schritte an
  • Großgastronomie verhindert Mehrweg: Über zwei Jahre und 180 Tests hinweg wurde kein einziges Mal aktiv Mehrweg angeboten
  • DUH fordert bundesweite Einweg-Abgabe und Ausweitung der Mehrwegpflicht auch auf Einweg-Essensboxen aus Pappe und Aluminium

Zwei Jahre nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht belegen neue Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass große Gastronomieketten weiter rechtswidrig Mehrweg boykottieren. In 7 von 15 besuchten Filialen von Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano wurden Verstöße festgestellt und rechtliche Schritte eingeleitet. Falls die Unternehmen sich nicht durch Unterlassungserklärungen dazu verpflichten, die festgestellten Verstöße abzustellen und in Zukunft auszuschließen, wird die DUH bei den zuständigen Landgerichten Klagen einreichen. Obwohl ein Mehrwegangebot auf Schildern oder Bildschirmen beworben wurde, erhielten die Testpersonen nicht für alle gewünschten Getränke oder Speisen ein Mehrwegbehältnis. Besonders negativ sticht die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken hervor: In keiner der getesteten Filialen wurde ein vollständiges Mehrwegangebot erbracht.

Die DUH sieht die Mehrwegangebotspflicht daher als gescheitert an und fordert von der nächsten Bundesregierung schnellstmögliche Nachbesserungen. Dazu gehören insbesondere finanzielle Anreize für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, Mehrweg zu nutzen, etwa durch eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernstnehmen. Ausreden wie Mehrweg sei aus oder könne nur bei Online-Bestellungen ausgegeben werden, hindern Verbraucherinnen und Verbraucher, umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zu nutzen. Es braucht dringend einen finanziellen Anreiz zur Mehrwegnutzung sowohl auf Seiten der Gastronomiebetriebe wie auch auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Tübingen und seit wenigen Tagen auch Konstanz zeigen über kommunale Verpackungssteuern, dass dies der richtige Weg für weniger Einwegmüll ist. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, mit einer bundesweiten Einweg-Abgabe nachzuziehen. Auch sollte sie schnellstmöglich ein Mehrwegangebot für Einwegboxen aus Papier vorschreiben, die bisher aus der Pflicht fallen, um beispielsweise Mehrweglösungen für Pizzakartons zu fördern."

In den getesteten Filialen von Vapiano wurde zwar kein Verstoß gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt, vorbildlich ist die Umsetzung dennoch bei weitem nicht: Die Kette nutzt ein individuelles Mehrwegsystem und bepfandet die Becher mit einem sehr hohen Betrag von 5,50 Euro, was Mehrweg unattraktiv macht. Die angebotenen Mehrwegboxen hingegen sind mit 50 Cent viel zu niedrig bepfandet, um einen ausreichenden Anreiz zur Rückgabe zu schaffen.

Elena Schägg, Stellvertretende DUH-Leiterin für Kreislaufwirtschaft: "Mehrweg ist nicht gleich Mehrweg. Die Gastronomie sollte es Verbraucherinnen und Verbrauchern über unternehmensübergreifende und einheitliche Mehrweg-Poolsysteme möglichst einfach machen, Mehrweg zu nutzen. Unsere Testpersonen wurden bei insgesamt 180 Testbesuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren kein einziges Mal vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht. So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt."

Hintergrund:

Die DUH hat im Jahr 2024 insgesamt 43 Testbesuche bei acht Gastronomieketten durchgeführt, 20 Verstöße festgestellt und rechtliche Schritte eingeleitet. Unter anderem McDonald's konnte so in den getesteten Filialen zu einem verbesserten Mehrwegangebot gezwungen werden. Bisher hat die DUH in den vergangenen zwei Jahren 13 Verfahren vor Gericht gewonnen, beispielsweise gegen BackWerk, Dunkin Donuts, Nordsee und Yormas. Weitere rechtliche Verfahren gegen sechs Unternehmen befinden sich noch in Verhandlung.

Links:

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, schaegg@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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