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Föderalismusreform schafft Kompetenzwirrwarr zu Lasten von Natur und Umwelt

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Berlin (ots)

Die geplante Großreform zersplittert im Umweltrecht die 
Zuständigkeiten von Bund und Ländern statt sie zu bündeln - Deutsche 
Umwelthilfe fürchtet in der Folge Umweltdumping der Länder, 
Dauerkollisionen mit dem EU-Recht, endlose Rechtsstreitigkeiten vor 
dem Bundesverfassungsgericht und fordert bei der Anhörung im 
Bundestag "tief greifende Korrekturen"
18. Mai 2006: Die geplante Föderalismusreform bedroht bereits 
erreichte Umweltstandards in Deutschland, öffnet einem Umweltdumping 
zwischen den Bundesländern Tür und Tor, programmiert endlose 
Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht, befördert die 
umweltpolitische Kleinstaaterei, konterkariert darüber hinaus das von
der Großen Koalition angestrebte einheitliche Umweltgesetzbuch und 
gefährdet schließlich massiv die Europatauglichkeit Deutschlands im 
Umweltrecht. Das sind die zentralen Ergebnisse der Analyse, die die 
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) heute bei der gemeinsamen Anhörung 
von Bundestag und Bundesrat zur geplanten Föderalismusreform 
vorstellte. Gleichzeitig würde mit der Verabschiedung des Entwurfs 
von Union und SPD "auf unabsehbare Zeit die Chance vertan, ein 
modernes, effizientes Umweltrecht zu schaffen, das sich an den 
globalen Herausforderungen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes 
orientiert", erklärte Cornelia Ziehm, die Leiterin Verbraucherschutz 
und Recht der DUH, im Plenarsaal des Bundestages. Ziehm stand mit 
ihrer Kritik keineswegs allein. Selbst von den Koalitionsfraktionen 
benannte Umwelt- und Rechtsexperten äußerten teilweise harsche Kritik
an den geplanten Verfassungsänderungen.
Im Zentrum der Kritik stehen die Abweichungsrechte, die den 
Bundesländern künftig in entscheidenden Bereichen des Umwelt- und 
Naturschutzrechts eingeräumt werden sollen, wenn der Bund zuvor ein 
Gesetz erlassen hat. Bundesgesetze sollen demnach grundsätzlich erst 
sechs Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, mit dem 
ausdrücklichen Ziel, dass die Bundesländer sie nach Belieben durch 
eigene, abweichende Regelungen ersetzen können. Dies werde unter den 
Ländern - etwa beim Wettbewerb um Industrieansiedlungen - im 
Einzelfall einen Wettlauf um die niedrigsten Umweltstandards 
auslösen. Der bisher unbestrittene verfassungsrechtliche Grundsatz 
"Bundesrecht bricht Landesrecht" werde in sein Gegenteil verkehrt, 
weil die Länder stets am längeren Hebel säßen. Ziehm erklärte, jedem 
Laien sei unmittelbar einsichtig, dass Umweltprobleme sich 
grundsätzlich nicht an Landesgrenzen orientieren und nannte als 
Beispiel den Hochwasserschutz etwa an der Elbe. In Zukunft müssten 
für die Gesetzgebung die Einzugsgebiete der Flüsse maßgeblich sein, 
wie das das geltende EU-Recht auch vorsehe. In der gegenwärtigen Form
bestätige die Reform geradezu vergangene Sünden im Hochwasserschutz, 
bei dem beispielsweise Brandenburg einseitig seine Elbdeiche erhöhe, 
Niedersachsen sich auf einen wirkungslosen Kahlschlag der 
Weichholzauen konzentriere und kein Land aktiv  Rückhalteflächen 
entlang des Stroms und seiner Nebenflüsse bereitstelle.
Zudem lasse die geplante Reform das von der Großen Koalition 
angestrebte und von der DUH grundsätzlich befürwortete einheitliche 
Umweltgesetzbuch von vornherein ins Leere laufen, sagte Ziehm. Daran 
ändere auch nichts die nachträglich in den Reformentwurf eingefügte 
Bestimmung, wonach die Abweichungsrechte der Länder erst Ende 2009 
einsetzen sollen. Selbst wenn Bundestag und Bundesrat bis dahin ein 
einheitliches Umweltgesetzbuch zustande gebracht haben sollten, werde
das die Länder nicht hindern, das neue Recht im Nachhinein zu 
durchlöchern. Wer glaube, die Länder würden angesichts eines 
bestehenden Umweltgesetzbuchs von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch 
machen, müsse erklären, warum er dann nicht im Sinne des 
übergreifenden Ziels einer klaren Kompetenzverteilung zwischen Bund 
und Ländern von vornherein auf die Abweichungsrechte verzichte.
Ziehm versicherte, die Föderalismusreform sei grundsätzlich 
"notwendig und überfällig". Im Fall des Umweltrechts würden jedoch 
die Ziele der Reform in ihr Gegenteil verkehrt. "Statt der 
angestrebten Kompetenzbündelung drohen Kompetenzzersplitterung und 
neue Unübersichtlichkeit". Die DUH-Expertin appellierte an die 
Gesetzgeber in Bund und Ländern, den Umweltteil des Reformvorhabens 
nicht ohne tief greifende Korrekturen passieren zu lassen. Ziehm:  
"Umweltschutz ist und bleibt nach Artikel 20a unseres Grundgesetzes 
ein Staatsziel. Dieses Ziel ist nicht disponibel."
Die heute bei der Anhörung im Bundestag vorgetragene 
DUH-Stellungnahme zur geplanten Föderalismusreform ist dieser 
Pressemitteilung als elektronischer Anhang beigefügt.
Für Rückfragen:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher 
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, 
Mobil: 0160 5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 
Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail:  
resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail:  rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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