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Deutsche Umwelthilfe mahnt DaimlerChrysler wegen irreführender Werbung für Diesel-Smart ab

Berlin (ots)

Angeblich mit Dieselpartikelfilter ausgestatteter
Stadtwagen Smart ForTwo cdi schafft nur knapp die aktuelle 
Euro-4-Norm, überschreitet den Partikelgrenzwert der geplanten 
Euro-5-Norm um mehr als das Vierfache und stößt rund 20 Mal mehr Ruß 
aus als Diesel-Pkw mit echtem Dieselpartikelfilter - Bund und Länder 
bereiten neue Verzögerungsrunde bei der Förderung sauberer Diesel-Pkw
vor
Ausgerechnet beim Feinstaub-Ausstoß des Stadtwagens Smart mit 
Dieselmotor führt der Daimler-Chrysler-Konzern seine Kunden in die 
Irre. Die im aktuell beworbenen Smart ForTwo cdi Turbodiesel 
serienmäßig eingebaute Abgasreinigung schafft mit 21,7 mg PM/km nur 
knapp die seit Anfang 2005 europaweit verbindliche Euro-4-Norm, die 
als Obergrenze 25 mg PM/km erlaubt. Den zukünftigen 
Euro-5-Rußpartikelgrenzwert von 5 mg PM/km verfehlt der Kleinwagen 
dagegen um mehr als das Vierfache. Damit müssten Autokäufer, die sich
für diesen Diesel-Smart entscheiden, nach den in der vergangenen 
Woche veröffentlichten Plänen der Bundesregierung zur Förderung 
sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der erstmaligen Zulassung des 
Kleinwagens sogar eine Strafsteuer in Höhe von 300 Euro und ab 2008 
außerdem 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Hinzu käme der 
Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Dennoch präsentiert DaimlerChrysler den Diesel-Smart in 
Kaufprospekten und in seinem Internet-Auftritt wie ein Ökomobil, das 
wie alle Dieselmodelle von Mercedes serienmäßig mit einem geregelten 
"Dieselpartikelfilter" ausgestattet sei. Diese Behauptung ist nach 
Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) falsch. In 
Wirklichkeit handelt es sich bei der im Smart mit cdi-Motor 
eingesetzten Abgasreinigungsanlage - entgegen den Angaben von Smart -
keinesfalls um einen "Dieselpartikelfilter", sondern um einen so 
genannten PM Katalysator (PM Kat), der die gefährlichen 
Feinstaubpartikel mehr als 20 Mal weniger wirksam aufhält als die 
heute in allen anderen deutschen Neuwagen üblichen Rußpartikelfilter.
In der vergangenen Woche von DUH-Mitarbeitern in Smart-Autohäusern
durchgeführte Testbesuche und -anrufe ergaben, dass potenzielle 
Käufer über die minderwertige Abgasreinigung des Diesel-Smart im 
Unklaren gelassen werden. Dabei war vielfach erkennbar, dass 
DaimlerChrysler auch die Händler über die tatsächlich eingebaute 
Technik im Unklaren lässt. Die Verkäufer wussten in der Regel nicht, 
dass der Smart cdi nicht mit einem Dieselpartikelfilter, sondern nur 
mit einem minderwirksamen PM Kat ausgestattet ist.
Die DUH wirft der DaimlerChrysler Tochter Smart vor, mit der 
fälschlich behaupteten serienmäßigen Ausstattung des Smart ForTwo 
coupé cdi mit Dieselpartikelfilter seine Kunden in die Irre zu führen
und sich rechtswidrig einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. 
Deshalb hat die DUH die Smart GmbH in der vergangenen Woche abgemahnt
und zur Unterzeichung einer Unterlassungserklärung bis zum heutigen 
Montag, 12. Juni 2006, 15 Uhr, aufgefordert.
"Wir werden nicht zögern, gegen diese eklatante Kundentäuschung 
vor Gericht zu ziehen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, 
"wenn die DaimlerChrysler Tochter Smart bei der Werbung für den 
Diesel-Smart weiter auf Falschinformationen setzt". Der im Smart 
eingesetzte PM-Kat diene lediglich dazu, den Feinstaub-Ausstoß des 
Dieselmotors knapp unter den aktuell gesetzlich vorgeschriebenen 
Grenzwert zu drücken, um dieses Smart-Modell überhaupt weiter 
verkaufen zu können. Der PM Kat sei jedoch definitiv kein 
Partikelfilter, sondern beruhe auf einer vollkommen anderen, minder 
wirksamen Technik.
Diese Einschätzung der DUH teilt auch das Berliner Umweltbundesamt
(UBA), das die Bezeichnung eines PM Kat als Partikelfilter "technisch
falsch und daher unzulässig" nennt. Dem PM Katalysator schreibt das 
UBA einen Wirkungsgrad von 30 bis 40 Prozent bei der Masse und 30 bis
50 Prozent bei Zahl der Partikel zu. Die heute in deutschen 
Diesel-Pkw üblichen Partikelfilter bringen es dagegen auf einen 
Wirkungsgrad von 95 Prozent bei der Partikelmasse und sogar 99,9 
Prozent bei der Partikelzahl.
Resch wirft DaimlerChrysler vor, dass sich der Konzern mit dem 
"neuesten technologischen Stand" des speziell für den Smart 
optimierten "Dieselpartikelfilters" brüste. Der Kunde werde sogar mit
"potentiellen Kostenvorteilen" wegen des zu erwartenden höheren 
Wiederverkaufswerts und der "steuerlichen Förderung in einigen 
Ländern" gelockt. Resch: "Das ist kein Versehen, sondern 
Desinformation gerade der ökologisch sensibilisierten Kunden, die bei
ihrer Kaufentscheidung den geringen Verbrauch beim Diesel mit 
niedrigen Abgasemissionen verbinden wollen".
Nach Überzeugung der DUH führt DaimlerChrysler mit der 
fälschlichen Kennzeichnung des PM Katalysators als 
Dieselpartikelfilter nicht nur seine Kunden in die Irre, sondern 
verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten,
die tatsächlich hochwirksame und erheblich teurere Filter serienmäßig
einbauen. "Mit der technisch falschen Verwendung des Begriffs 
Dieselpartikelfilter, der eine in der Realität nicht eingelöste 
ökologische Vorteilhaftigkeit verspricht, verstößt DaimlerChrysler 
eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht", erklärte Cornelia Ziehm, die 
Leiterein Verbraucherschutz und Recht. Die DUH gehe gegen den Konzern
auch vor, um potenzielle Nachahmer abzuschrecken. "Wir dürfen nicht 
vergessen, dass  Tricksereien wie diese am Ende nicht nur ökologisch 
sensibilisierte Autokäufer täuschen, sondern die Eindämmung des 
schwerwiegendsten Luftreinhalteproblems der Gegenwart immer weiter in
die Zukunft verschieben". Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht 
von jährlich 75.000 vorzeitigen Todesfällen aufgrund der 
Feinstaubbelastung allein in Deutschland aus.
Resch warf dem DaimlerChrysler Konzern vor, mit Unterstützung 
ehemaliger und aktiver Landes- und Bundespolitiker zu versuchen, noch
bis 2009 Diesel-Pkw ohne wirksame Partikelfilter auf den Markt zu 
bringen. Darauf deute nicht nur die Verbrauchertäuschung beim Smart 
hin. Es sei ein Skandal, dass sich DaimlerChrysler-Chef Dieter 
Zetsche einerseits brüste, dass inzwischen alle 
Mercedes-Dieselmodelle serienmäßig mit Partikelfilter ausgeliefert 
würden und andererseits der in diesen Tagen gestartete Kompaktwagen 
Caliber der Marke Dodge in seiner Dieselvariante nicht  mit einem 
Filter ausgestattet sei.
Nach Informationen der DUH war DaimlerChrysler - unterstützt von 
BMW, Volkswagen und Audi - auch "erfolgreich" bei der erneuten 
Verzögerung der steuerlichen Nachrüstförderung von Diesel-Pkw und 
einer Malus-Regelung für Neufahrzeuge ohne Partikelfilter. Entgegen 
den Ankündigungen der Bundesregierung von Mitte Mai werden die 
"Vorschläge der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung mit 
Partikelfiltern nachgerüsteter Diesel-Pkw" inzwischen vom 
Bundesverkehrsministerium nicht mehr mitgetragen. Bleibt es dabei, 
hat die Automobilindustrie allen Grund zum Jubel - sie kann in 
Deutschland weiterhin schmutzige und billige Diesel-Pkw verkaufen.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170,
Fax.: 030 258986-19, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, 
Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:  rosenkranz@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 
Mobil 0160/5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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