Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauindustrie begrüßt Grundsatzurteile des Bundessozialgerichts zur Hauptunternehmerhaftung in der Unfallversicherung: Bisherige überzogene verschuldensunabhängige Haftung wird entschärft
Berlin (ots)
"Die in der Bauwirtschaft bisher geltende verschuldensunabhängige Haftung für Unfallversicherungsbeiträge von Nachunternehmern wird endlich entschärft." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, zwei richtungsweisende Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 27. Mai 2008 (Aktenzeichen B 2 U 11/07 R und B 2 U 21/07 R).
Die Haftung entfällt, wenn der Hauptunternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden von der Erfüllung der Zahlungspflichten seines Nachunternehmers gegenüber der Unfallversicherung ausgehen konnte. Des Weiteren setzt die Haftung in der Unfallversicherung voraus, dass der geschätzte Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen mindestens 500.000 Euro beträgt.
Knipper: "Die überzogene verschuldensunabhängige Haftung für Unfallversicherungsbeiträge von Nachunternehmern wird durch diese richtungsweisenden Urteile auf ein akzeptables Maß begrenzt. Seriös arbeitenden Hauptunternehmern bleibt die Möglichkeit, sich gegen die Bürgenhaftung zu verteidigen, während illegal Agierende nach wie vor in Anspruch genommen werden können".
"Dies ist ein überfälliger Schritt zur Harmonisierung der Bürgenhaftung", so Knipper. Damit seien zwei von drei unterschiedlichen Haftungsnormen vereinheitlicht.
Nach diesem Vorbild müsse jetzt auch die Haftung für Mindestlöhne verschuldensabhängig ausgestaltet werden. Außerdem sollten zukünftig öffentliche Auftraggeber auch in die Haftungsregelungen einbezogen werden.
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