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Bauindustrie begrüßt Grundsatzurteile des Bundessozialgerichts zur Hauptunternehmerhaftung in der Unfallversicherung: Bisherige überzogene verschuldensunabhängige Haftung wird entschärft

Berlin (ots)

"Die in der Bauwirtschaft bisher geltende
verschuldensunabhängige Haftung für Unfallversicherungsbeiträge von 
Nachunternehmern wird endlich entschärft." Mit diesen Worten 
kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der 
Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, zwei richtungsweisende 
Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 27. Mai 2008 
(Aktenzeichen B 2 U 11/07 R und B 2 U 21/07 R).
Die Haftung entfällt, wenn der Hauptunternehmer nachweist, dass er
ohne eigenes Verschulden von der Erfüllung der Zahlungspflichten 
seines Nachunternehmers gegenüber der Unfallversicherung ausgehen 
konnte. Des Weiteren setzt die Haftung in der Unfallversicherung 
voraus, dass der geschätzte Gesamtwert aller für ein Bauwerk in 
Auftrag gegebenen Bauleistungen mindestens 500.000 Euro beträgt.
Knipper: "Die überzogene verschuldensunabhängige Haftung für 
Unfallversicherungsbeiträge von Nachunternehmern wird durch diese 
richtungsweisenden Urteile auf ein akzeptables Maß begrenzt. Seriös 
arbeitenden Hauptunternehmern bleibt die Möglichkeit, sich gegen die 
Bürgenhaftung zu verteidigen, während illegal Agierende nach wie vor 
in Anspruch genommen werden können".
"Dies ist ein überfälliger Schritt zur Harmonisierung der 
Bürgenhaftung", so Knipper. Damit seien zwei von drei 
unterschiedlichen Haftungsnormen vereinheitlicht.
Nach diesem Vorbild müsse jetzt auch die Haftung für Mindestlöhne 
verschuldensabhängig ausgestaltet werden. Außerdem sollten zukünftig 
öffentliche Auftraggeber auch in die Haftungsregelungen einbezogen 
werden.
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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