Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
BFW und HDB fordern: Energetische Gebäudeabschreibung nachbessern
Berlin (ots)
Anwendung mit sofortiger Wirkung - Effizienz-Haus-Standard 100 als Maßstab - Einbeziehung von Gewerbeimmobilien - Gleichstellung von Abriss und Neubau
Im Vorfeld der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden begrüßen der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die geplanten steuerlichen Anreize als wichtiges Signal an die Unternehmen, fordern aber gleichzeitig Nachbesserungen am Gesetzentwurf.
Allein schon unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und damit Maßnahmen nicht nach hinten verschoben werden, sollten in die steuerliche Förderung bereits solche Baumaßnahmen einbezogen werden, die mit Inkrafttreten des Gesetzespakets begonnen wurden und nach dem 31.12.2011 zum Abschluss kommen, so die Verbände. Sie regen zudem an, die notwendigen Einsparniveaus vom Effizenzhaus-85-Standard auf den Effizienz-Haus-100-Standard zu senken. Dies entspräche dem Neubaustandard der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV2009) und sei mit seinem hohen Niveau völlig ausreichend. BFW und HDB weisen außerdem darauf hin, dass Abriss und Neubau in Einzelfällen die ökonomisch und qualitativ bessere Alternative zur energetischen Sanierung darstellen kann und deshalb gleichberechtigt steuerlich abschreibbar sein sollte.
Darüber hinaus mahnen die Verbände an, Gewerbeimmobilien in die steuerliche Förderung einzubeziehen. In diesem Sektor liege ein großes Sanierungspotenzial. Allein die Sektoren Büro- und Einzelhandelsimmobilien machten zusammen über 500 Millionen qm Bestandsfläche aus, in der der Sanierungsbedarf noch relativ hoch sei. Zudem stünden Eigentümer von Gewerbeimmobilien aufgrund rechtlicher Besonderheiten bislang vor einem besonderen Investitionsrisiko bei der energetischen Sanierung. So könnten beispielsweise Investitionskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, wie dies anteilig im Wohnbereich der Fall sei. Eine verbesserte steuerliche Abschreibung wie im Wohngebäudebereich könnte hier wichtige Investitionsanreize setzen.
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