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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Klage gegen unfaire Vertragsbedingungen der DB AG erfolgreich

Berlin (ots)

Bauindustrie:
  • Klage gegen unfaire Vertragsbedingungen der DB AG erfolgreich
  • Vertragskultur der Bahn muss sich ändern
"Das Urteil bestätigt und macht für jedermann offensichtlich, dass
die Deutsche Bahn AG zu einer fairen Vertragskultur mit der deutschen
Bauwirtschaft zurückkehren muss".
Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael
Knipper, heute in Berlin das Urteil des Landgerichts Berlin vom
18.07.2001 zu den seit April 2000 geltenden "Zusätzlichen
Vertragsbedingungen" der Deutschen Bahn AG.
Auf Klage des Landesverbandes Bauindustrie Rheinland-Pfalz hat das
LG Berlin entschieden, dass sechs der sieben angegriffenen Klauseln
rechtswidrig und damit unwirksam sind.
Dabei handelt es sich u. a. um folgende wichtige Punkte:
  • die zwingende Verpflichtung, Gütertransporte zur Ausführung der Bauleistungen ausschließlich mit Transportmitteln der Bahn auszuführen,
  • die Klausel, nach der die Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft an die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung geknüpft wird,
  • die Haftungsfreizeichnung für von der Bahn genehmigte und den Bauunternehmen ausgehändigte Ausführungs-unterlagen und Pläne.
Diese Vertragsklauseln hat das Gericht nebst weiteren als 
   unzulässig und rechtwidrig erklärt.
Auch wenn die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig
sei, zeige es - so Knipper weiter - signifikant, wie die DB AG, die
Bauaufträge in Höhe von ca. 10 Mrd. DM jährlich vergebe, durch
Ausnutzung ihrer Monopolstellung am Baumarkt agiere.
Auch die Bundesregierung könne sich hier nicht aus ihrer
Verantwortung stehlen. Der von den verantwortlichen Politikern
wiederholt vorgebrachte Hinweis, hier handle es sich um die
Entscheidungskompetenz eines Privatunternehmens, auf die die
Bundesregierung keinen Einfluss habe, missachte die Realitäten. Einem
formal privatisierten Unternehmen, das sich zu 100 % im Eigentum des
Bundes befindet und Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge vom
Steuerzahler erhält, müsse von politischer Seite klargemacht werden,
dass es seine Monopolstellung nicht dazu ausnutzen dürfe, die private
Bauwirtschaft rechtswidrig zu schädigen.
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Geschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
Auch im Internet abrufbar: 
www.bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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