Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauindustrie appelliert: - Extreme Einzelfälle - wie zuletzt Vodafone - dürfen nicht zu einer weiteren Verschärfung der Mindestbesteuerung führen
Berlin (ots)
- Bereits die jetzige Mindestbesteuerung ist in Branchen mit schwankenden Gewinnen existenzgefährdend und muss deshalb abgeschafft werden.
Zu der aktuellen Diskussion innerhalb der SPD, die zum 1. Januar 2004 eingeführte Mindestbesteuerung nochmals zu verschärfen, erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper: "Die Mindestbesteuerung wirkt in der Baubranche und anderen zyklischen Wirtschaftszweigen faktisch wie eine Verlustbesteuerung". Bereits heute sei davon auszugehen, dass gerade in der Bauindustrie mit ihren Projektentwicklungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften viele Gesellschaften durch die Mindestbesteuerung, die nichts anderes als eine reine Substanzbesteuerung sei, in die Insolvenz getrieben würden.
Es sei absolut unverständlich, dass der Fall des Mobilfunkkonzerns Vodafone, der eine letztmalig für das Jahr 2001 mögliche Teilwertabschreibung auf die Mannesmann-Beteiligung in Höhe von 50 Mrd. EUR steuerlich geltend machen will, dazu führe, dass nach einer generellen Verschärfung der Mindestbesteuerung gerufen werde. Seit 2002 seien derartige Teilwertabschreibungen nicht mehr möglich, so dass neue verrechnungsfähige Verluste auf Beteiligungen zukünftig nicht mehr entstehen würden. Die Ursache für entsprechend hohe Einnahmeausfälle des Fiskus sei damit beseitigt, weitere Verschärfungen des Steuerrechts zu Lasten ganzer Wirtschaftszweige seien damit überflüssig.
Um den Missbrauch von Verlustvorträgen einzuschränken, müsse die Politik andere Wege gehen, statt mit einem Rundumschlag alle Unternehmen zu treffen und ganze Branchen in den Ruin zu treiben, so Knipper weiter. Die deutsche Bauindustrie werde ebenso wie andere betroffene Branchen die Ungleichbehandlung durch die Mindestbesteuerung selbst in der derzeitigen Form nicht widerspruchslos hinnehmen. Knipper: "Eine Steuerrechtsänderung, die mit Sicherheit verfassungsrechtlich bedenklich ist, macht den Gang nach Karlsruhe unvermeidbar".
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