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Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Unnötige Hürden für Immobilienkredite beiseite räumen
Bayern unterstützt Bundesratsinitiative zu umstrittenem Umsetzungsgesetz

München (ots)

Die bayerische Staatsregierung setzt sich dafür ein, die seit mehr als sechs Monaten herrschenden Unsicherheiten und Einschränkungen bei der Vergabe von Immobilienkrediten zu beseitigen. Dazu unterstützt der Freistaat bei der Bundesratssitzung am kommenden Freitag eine Initiative zur Korrektur des umstrittenen Umsetzungsgesetzes der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen das Vorgehen. Dazu Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB): "Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ist einiges schiefgelaufen. Der Gesetzgeber hat jungen Familien und Rentnern ohne Not Kredithürden in den Weg gestellt, die sich allenfalls mit erheblichen Anstrengungen überwinden lassen. Solventen Verbrauchern dürfen altersgerechte und energetische Umbauten oder die Vermögensbildung mit Immobilien aber nicht unnötig erschwert werden. Die praxisferne Übererfüllung der Richtlinie gehört deshalb zügig korrigiert, auch um Rechtssicherheit für Kreditnehmer und Kreditgeber herzustellen. Bundesländer wie Bayern haben erkannt, wie sich das ohne großen Aufwand pragmatisch bewerkstelligen lässt. Dieser Empfehlung sollten Bundestag und Bundesjustizminister Heiko Maas umgehend folgen."

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 269 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.025 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 30.06.2016)

Pressekontakt:

Florian Ernst
Pressesprecher
Genossenschaftsverband Bayern e. V.
Türkenstraße 22-24, 80333 München
Tel. 089 / 2868 - 3402
Fax. 089 / 2868 - 3405
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