Mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren gegen ein Patent zu Mais mit erhöhtem Ölgehalt im Europäischen Patentamt
München (ots)
Mündliche Verhandlung zu einem Patent der Firma DuPont in München beginnt am 12. Februar
Am morgigen Mittwoch beginnt im Europäischen Patentamt (EPA) die mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren gegen ein Patent der Firma DuPont, in dem es um Maiskörner mit einem erhöhten Maisölanteil geht. Dabei gilt es zu entscheiden, ob das Patent aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Einspruch haben die Regierung von Mexico, das Bischöfliche Hilfswerk Misereor e. V. sowie die Organisation Greenpeace Deutschland e. V. eingelegt.
Der Schutz für das vom Europäischen Patentamt im August 2000 erteilte Patent gilt für Italien, Frankreich und Spanien. Das Patent ist somit in drei der aktuell 26 Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation gültig.
Das Streitpatent bezieht sich auf eine Erfindung im Bereich der Pflanzenbiologie. Es beschreibt Maiskörner, die durch die Kreuzung einer besonders ölhaltigen Vaterpflanze mit einer durch chemische Mutagenese veränderten Mutterpflanze erzeugt werden und deren Ölgehalt höher als 6 Prozent liegt, wobei mindestens 55 Prozent davon Ölsäure sein muss. In der Patentschrift wird dargelegt, daß die in der Mutationszüchtung eingesetzten Maispflanzen in den Universitäten von Iowa State und Illinois (USA) entwickelt wurden.
Die Einsprechenden machen jedoch unter anderem geltend, daß das "Öl-Mais"-Patent gegen Artikel 54 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) verstößt, der den Aspekt der Neuheit einer Erfindung regelt. Eine Erfindung gilt demnach nur dann als neu, wenn sie nicht bereits zum Stand der Technik gehört. In der Öffentlichkeit wurde bisher unter anderem diskutiert, ob Mais mit den im Patent beschriebenen Eigenschaften bereits bekannt war, z.B. in Mexico.
Eine unabhängige Einspruchsabteilung des EPA wird eine Entscheidung auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) treffen.
Hinweise für Journalisten
1. Bei dem sogenannten "Öl-Mais"-Patent handelt es sich um das europäische Patent EP 744 888. Die Bezeichnung lautet: "Corn grains and products with improved oil composition" ("Maiskörner und -produkte mit verbessertem Ölgehalt")
2. Die mündliche Verhandlung beginnt am 12. Februar um 9.00 Uhr in der Zweigstelle des Europäischen Patentamts, Bayerstraße 34, 80335 München.
3. Die mündliche Verhandlung ist Bestandteil des im Europäischen Patentübereinkommen vorgesehenen Einspruchsverfahrens. Dieses Verfahren erlaubt es jedermann, europäische Patente anzufechten. Einspruch wird gegen rund 6 Prozent der jedes Jahr erteilten europäischen Patente eingelegt. Die Einspruchsfrist endet neun Monate nach der Patenterteilung. In einem speziellen, dafür vorgesehenen Verfahren mit den einsprechenden Parteien entscheidet die Einspruchsabteilung des EPA, ob das angefochtene Patent aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Im vorliegenden Verfahren besteht die Einspruchsabteilung aus drei technisch und einem juristisch vorgebildeten Prüfer. Die Entscheidung der Einspruchsabteilung kann in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.
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